Deutsche Tageszeitung - Behinderte Menschen vergewaltigt: BGH bestätigt Haftstrafe für Pfleger aus Berlin

Behinderte Menschen vergewaltigt: BGH bestätigt Haftstrafe für Pfleger aus Berlin


Behinderte Menschen vergewaltigt: BGH bestätigt Haftstrafe für Pfleger aus Berlin
Behinderte Menschen vergewaltigt: BGH bestätigt Haftstrafe für Pfleger aus Berlin / Foto: © AFP/Archiv

Ein früherer Pfleger aus Berlin muss wegen sexuellen Missbrauchs von geistig und körperlich beeinträchtigten Menschen lange ins Gefängnis. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte das entsprechende Urteil des Berliner Landgerichts vom April 2025, wie aus einem am Mittwoch in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss hervorgeht. Das Landgericht hatte den Mann zu neuneinhalb Jahren Haft verurteilt. (Az. 5 StR 98/26)

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Es war bereits das zweite Urteil gegen ihn. Ein erstes Urteil vom Juli 2023 hatte der BGH 2024 wegen Rechtsfehlern aufgehoben und den Fall an das Landgericht zurückverwiesen. Wie dieses feststellte, hatte der Mann als Heilerziehungspfleger in einer Wohngruppe für Erwachsene mit geistiger und mehrfacher Behinderung gearbeitet. An sechs dort lebenden Menschen verübte er sexuelle Übergriffe.

Er filmte und fotografierte seine Taten. Ermittler stießen bei Durchsuchungen wegen Kinderpornografie, für die der Mann bereits 2020 verurteilt worden war, auf die Dateien. Verurteilt wurde der zu dem Zeitpunkt 36 Jahre alte Angeklagte 2025 wegen des sexuellen Missbrauchs unter Ausnutzung eines Betreuungsverhältnisses in 70 Fällen und außerdem erneut wegen Kinderpornografie - dabei ging es um Fotos. 47 der Taten wurden als Vergewaltigungen eingestuft.

Das Landgericht verhängte ein lebenslanges Arbeitsverbot in der Pflege von behinderten Menschen gegen ihn. Außerdem ordnete es Sicherungsverwahrung an. Eine Sicherungsverwahrung folgt nach einer Haftstrafe. Weiterhin gefährliche Täter kommen dann nach Verbüßung ihrer Strafe nicht frei, sondern werden in einer speziellen geschlossenen Einrichtung untergebracht. Die Sicherungsverwahrung ist zeitlich unbegrenzt, die Notwendigkeit wird aber regelmäßig überprüft.

Gegen das Urteil wandte sich der frühere Pfleger an den BGH. Dieser prüfte es, fand aber nur einen kleinen Rechtsfehler, der sich nicht auf die Gesamtstrafe auswirkte. Der BGH wies darum die Revision des Angeklagten ab.

(O.Zhukova--DTZ)

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