Deutsche Tageszeitung - Fußfessel für Täter: Bundestag beschließt besseren Gewaltschutz für Frauen

Fußfessel für Täter: Bundestag beschließt besseren Gewaltschutz für Frauen


Fußfessel für Täter: Bundestag beschließt besseren Gewaltschutz für Frauen

Elektronische Fußfessel und verpflichtende Anti-Gewalt-Trainings für Täter: Nach dem Vorbild Spaniens sollen Frauen in Deutschland besser vor häuslicher Gewalt geschützt werden. Der Bundestag beschloss dazu am Freitag mit großer Mehrheit die Reform des Gewaltschutzgesetzes. Politiker aller Fraktionen lobten insbesondere die elektronische Fußfessel als wirksames Mittel zum besseren Schutz von Frauen. Der Opposition gehen die geplanten Maßnahmen indes nicht weit genug.

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Für den Gesetzentwurf stimmten im Bundestag alle Fraktionen bei Enthaltung der Linksfraktion. Der Vorlage der Bundesregierung zufolge sollen Gerichte nach spanischem Vorbild potenzielle Gewalttäter künftig zum Tragen einer elektronischen Fußfessel verpflichten können. Das Annäherungsverbot wird in Hochrisikofällen kontrolliert. Bei Verstößen gegen Schutzanordnungen soll das Strafmaß angehoben werden können.

Zudem soll eine Rechtsgrundlage geschaffen werden, wonach Familiengerichte Täter zur Teilnahme an Anti-Gewaltkursen verpflichten können. Für Familiengerichte soll die Möglichkeit geschaffen werden, sich zur Gefährdungsanalyse Auskünfte aus dem Waffenregister zu holen.

In Spanien schütze die elektronische Fußfessel seit 20 Jahren hochwirksam Frauen, sagte Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) im Bundestag. "Jetzt kommt sie endlich auch hier." Komme ein Täter trotz Verbots zu nahe, werde sofort Alarm ausgelöst. Auch die Betroffenen bekämen in Echtzeit ein Signal. Der zweite Baustein des Gesetzes sei die Täterarbeit: "Wer Gewalt begeht, muss an sich arbeiten, damit die Gewalt nicht wieder aus ihm herausbricht."

Die SPD-Abgeordnete Carmen Wegge sprach von einem längst überfälligen Systemwechsel: "Verpflichtende Täterarbeit, Behörden, die künftig direkt mit allen Beteiligten zusammenarbeiten, eine Warnzone bei der Fußfessel, die eingreift, bevor es überhaupt zu einem Verstoß kommt, Betroffene, die künftig eine Vertrauensperson mit in die Gerichtsverhandlung nehmen dürfen, weil kein Mensch in solch einer Situation allein vor Gericht stehen sollte."

"Die Einlösung des Schutzversprechens vor Gewalttätern ist für uns eine zentrale Aufgabe des Rechtsstaats", sagte Unions-Fraktionsvize Günther Krings (CDU). Frauen lebten oft "dort in Angst, wo eigentlich ihr sicherster Ort sein sollte, nämlich im eigenen Zuhause. "Das ist ein Zustand, den wir nicht hinnehmen dürfen." Die elektronische Fußfessel nehme "den Opfern die Alarmierungslast ab".

Der AfD-Abgeordnete Rainer Galla bezeichnete die elektronischen Fußfessel als "geeignetes und notwendiges Mittel zum Schutz gegen erkannte Gewalttäter". Sie gebe den Opfern "ein kleines Stück Sicherheit und auch Freiheit zurück, und das ist gut so." Galla bezweifelte, ob gerichtlich angeordnete Anti-Gewalt-Trainings ein taugliches Mittel der Gewaltprävention sein könnten.

Der Linkspartei ist das Gesetz nicht konsequent genug. Statt an die Ursachen von Männergewalt zu gehen, setze die Bundesregierung auf die Fußfessel als einzelnes Instrument. "Das ist kein Konzept, das ist autoritäre Symbolpolitik", sagte der Linken-Abgeordnete Aaron Valent. Es bleibe unklar, wer betroffene Frauen schützt, "sobald die Fußfessel weg ist". Spanien zeige mit eigenen Gerichten für geschlechterspezifische Gewalt, dass es auch anders gehe.

Auch nach Ansicht der Grünen kann die elektronische Fußfessel nur ein Mittel sein. Der Schutz von Frauen müsse bereits greifen, bevor es zu Gewalttaten komme, sagte Lena Gumnior für die Grünen-Fraktion. Häusliche Gewalt sei "das Ergebnis von Rape-Culture, von Hassrede gegenüber Frauen und von patriarchalen Besitzansprüchen". Gumnior verwies auf Spanien, wo im Sexualstrafrecht die "Ja-heißt-Ja-Regelung" gelte, die die Union bislang ablehne.

In einem nächsten Schritt der Gesetzgebung will die schwarz-rote Koalition dafür sorgen, dass sich die Gewalt von Vätern gegen die Mutter auch unmittelbar auf das Sorge- und Umgangsrecht auswirkt. In Fällen von häuslicher Gewalt solle es in Strafverfahren künftig eine Begleitung durch psychosoziale Fachkräfte geben, "damit man sich sicher fühlen kann", sagte Justizministerin Hubig.

(P.Tomczyk--DTZ)

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