Deutsche Tageszeitung - Sarkozy-Prozess: Verurteilung wegen krimineller Vereinigung gefordert

Sarkozy-Prozess: Verurteilung wegen krimineller Vereinigung gefordert


Sarkozy-Prozess: Verurteilung wegen krimineller Vereinigung gefordert
Sarkozy-Prozess: Verurteilung wegen krimineller Vereinigung gefordert / Foto: © AFP

Im Berufungsverfahren gegen Frankreichs Ex-Präsident Nicolas Sarkozy wegen mutmaßlich illegaler Wahlkampfgelder aus Libyen hat die Staatsanwaltschaft am Montag dessen Verurteilung wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung gefordert. Er sei der "Initiator von Treffen mit hochrangigen Vertretern der libyschen Führung" gewesen, bei denen es um die Finanzierung seines Wahlkampfs für die Präsidentschaftswahl 2007 gegangen sei, betonte der Staatsanwalt Damien Brunet in seinem Plädoyer am Montag in Paris. Die Forderung des Strafmaßes wird erst am Mittwoch erwartet.

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Die Affäre habe bei vielen Franzosen ein "Gefühl des Unbehagens, der Bitterkeit und der Resignation" hinterlassen, fügte Staatsanwalt Rodolphe Juy-Birmann hinzu.

Der 71 Jahre alte Sarkozy steht im Verdacht, zusammen mit seinen engen Mitarbeitern einen "Korruptionspakt" mit dem damaligen libyschen Machthaber Muammar al-Gaddafi geschlossen zu haben. Der konservative Ex-Präsident weist die Vorwürfe wie bereits im ersten Verfahren zurück.

Im Berufungsverfahren traten erstmals Widersprüche zwischen Sarkozy und seinem früheren Vertrauten Claude Guéant auf. Der frühere Generalsekretär des Präsidialamtes, der aus Gesundheitsgründen nicht vor Gericht erschien, hatte in schriftlicher Form erklärt, dass Sarkozy ihn sehr wohl beauftragt habe, sich um den Fall von Abdallah Senoussi zu kümmern.

Gaddafis Schwager Senoussi war in Frankreich wegen eines Anschlags auf ein Flugzeug in Abwesenheit zu lebenslänglicher Haft verurteilt worden. Bei dem Anschlag über dem Niger waren 170 Menschen getötet worden, unter ihnen 54 Franzosen. Die Anklage geht davon aus, dass Senoussis Begnadigung als Gegenleistung für die Wahlkampfhilfe im Gespräch gewesen war - auch wenn es letztlich nicht dazu gekommen ist.

Während des Prozesses waren auch Angehörige der Opfer des Anschlags zu Wort gekommen. Sie zeigten sich von Sarkozys Erklärungen nicht überzeugt. Die Vorstellung, dass französische Politiker mit dem "Mörder ihrer Eltern" verhandelten, sei für sie "unerträglich", sagte der Anwalt Dan Hazan.

Ein neues Element im Berufungsprozess war zudem die Forderung Libyens nach einer Entschädigungszahlung in Höhe von zehn Millionen Euro. Diese Summe sei 2006 aus der libyschen Staatskasse auf das Konto eines französisch-libanesischen Mittelsmannes geflossen, erklärte die Anwältin Carole Sportes.

Sarkozy hatte die Affäre seinerseits damit erklärt, dass sich die libysche Führung an ihm habe rächen wolle, weil er als einer der ersten internationalen Staatschefs die libyschen Aufständischen unterstützt habe. Sarkozy versicherte mehrfach, dass die Anklage keine Beweise vorgelegt habe.

Die Richter der ersten Instanz hatten es als erwiesen angesehen, dass Libyen 2006 mindestens 6,5 Millionen Euro auf den Weg gebracht hatte. Das Gericht hatte zugleich eingeräumt, dass es nicht zu belegen sei, ob dieses Geld tatsächlich die Wahlkampfkasse Sarkozys gefüllt habe. Die Richter verurteilten Sarkozy in erster Instanz 2025 daher nicht wegen Korruption, sondern lediglich wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung zu fünf Jahren Haft mit sofortiger Vollstreckung.

Sarkozy wurde damit der erste ehemalige Staatschef eines EU-Mitgliedslandes, der ins Gefängnis kam. Nach drei Wochen wurde er vorzeitig entlassen.

Sarkozy war zudem in zwei anderen Affären rechtskräftig verurteilt worden, einmal wegen versuchter Richterbestechung und einmal wegen überzogener Wahlkampfkosten. Im ersten Fall trug er mehrere Monate eine elektronische Fußfessel. Im zweiten Fall setzte er kürzlich eine Straferleichterung durch, sodass ihm das erneute Tragen einer Fußfessel erspart bleibt.

(V.Sørensen--DTZ)

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