Deutsche Tageszeitung - Korruption: Zweieinhalb Jahre Haft für Regensburger Ex-Oberbürgermeister Wolbergs

Korruption: Zweieinhalb Jahre Haft für Regensburger Ex-Oberbürgermeister Wolbergs


Korruption: Zweieinhalb Jahre Haft für Regensburger Ex-Oberbürgermeister Wolbergs
Korruption: Zweieinhalb Jahre Haft für Regensburger Ex-Oberbürgermeister Wolbergs / Foto: © AFP/Archiv

In der Korruptionsaffäre um den früheren Regensburger Oberbürgermeister Joachim Wolbergs ist der 55-Jährige erneut schuldig gesprochen und zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Das Landgericht München I sah es als erwiesen an, dass Wolbergs heimliche Spenden eines Regensburger Bauunternehmers angenommen hatte, der sich dessen Wohlwollen als möglicher künftiger Oberbürgermeister erkaufen wollte, wie ein Gerichtssprecher am Mittwoch mitteilte. Wolbergs wurde wegen Vorteilsannahme in neun Fällen verurteilt.

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Der Regensburger Bauunternehmer hatte laut den Feststellungen in den Jahren 2011 bis 2014 insgesamt 326.700 Euro an den SPD-Ortsverein von Wolbergs gespendet, der damals Bürgermeister der Stadt war. Gemeinsam mit bereits abgeurteilten Fällen ging es in der Korruptionsaffäre um insgesamt 475.000 Euro.

Die Spenden kamen demnach über den Bauunternehmer selbst sowie über seine Schwiegermutter und Mitarbeiter. Sie lagen jeweils unter der damaligen Veröffentlichungsgrenze von 10.000 Euro. Darüber hinaus nahm Wolbergs Renovierungsleistungen an zwei Immobilien in Anspruch, ohne dafür zu bezahlen.

Nach der Beweisaufnahme seien die Spenden nicht anders zu erklären, als dass der Bauunternehmer sich das Wohlwollen des Angeklagten habe erkaufen wollen, hieß es weiter. Durch Annahme der Spenden habe Wolbergs zum Ausdruck gebracht, dass er sich bei seiner künftigen Dienstausübung für die Zuwendungen erkenntlich zeigen werde.

Wegen langer Verfahrensdauer gelten vier Monate der Haftstrafe als bereits vollstreckt. Für zwei der neun Fälle wurde der Angeklagte schon rechtskräftig verurteilt. Hier musste lediglich eine neue Strafe festgesetzt werden, nachdem der Bundesgerichtshof eine frühere Entscheidung des Landgerichts Regensburg in weiten Teilen aufgehoben hatte. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Wolbergs wurde 2014 zum Oberbürgermeister gewählt, wegen des Verfahrens gegen ihn aber ab 2017 vom Dienst suspendiert. 2019 trat er aus der SPD aus und später bei der Kommunalwahl 2020 für eine neue Regensburger Gruppierung an, verpasste aber die Stichwahl für das Oberbürgermeisteramt.

Wolbergs wurde bereits 2019 in zwei Fällen der Vorteilsannahme schuldig gesprochen, blieb aber straffrei. Das Urteil hob der Bundesgerichtshof 2021 in weiten Teilen auf. Ein zweites Urteil, mit dem Wolbergs 2020 wegen Bestechlichkeit zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden war, blieb dagegen bestehen.

(W.Budayev--DTZ)

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