Deutsche Tageszeitung - Epstein soll bis kurz vor Tod minderjährige Mädchen missbraucht haben

Anzeige Bild
Anzeige Bild
Anzeige Bild
Anzeige Bild
Anzeige Bild

Epstein soll bis kurz vor Tod minderjährige Mädchen missbraucht haben


Epstein soll bis kurz vor Tod minderjährige Mädchen missbraucht haben
Epstein soll bis kurz vor Tod minderjährige Mädchen missbraucht haben / Foto: ©

Der US-Millionär Jeffrey Epstein soll noch bis wenige Monate vor seinem Tod minderjährige Mädchen missbraucht haben. Diesen Vorwurf erhebt die Generalstaatsanwaltschaft der Amerikanischen Jungferninseln in einer am Mittwoch eingereichten Zivilklage. Epstein war im August in einer New Yorker Gefängniszelle gestorben. Nach Angaben der Gerichtsmedizin beging der 66-Jährige Suizid.

Anzeige Bild

Textgröße ändern:

Die Generalstaatsanwältin der Amerikanischen Jungferninseln, Denise George, verlangt Entschädigungen aus dem Epstein-Erbe für mutmaßlich von dem Millionär in dem US-Außenterritorium begangene Verbrechen in den Jahren 2001 bis 2019. Epstein besaß in dem Karibikgebiet zwei Privatinseln. Die vor dem Tod Epsteins von der US-Justiz gegen ihn erhobene Anklage hatte sich dagegen nur auf den Zeitraum 2002 bis 2005 bezogen.

Der Millionär habe auf seiner Insel Little Saint James dutzende minderjährige Mädchen vergewaltigt und gefangen gehalten, heißt es in der Klage. Darin wird unter anderem der Fall einer 15-Jährigen beschrieben, die von Epstein missbraucht worden sei und anschließend vergeblich versucht habe, schwimmend von der Insel zu fliehen. Sie sei aufgegriffen und gefangen genommen worden.

Epstein habe in den Amerikanischen Jungferninseln ein "umfassendes System des Menschenhandels und des sexuellen Missbrauchs junger Frauen" betrieben, sagte George. Nach ihren Angaben wurden Mädchen im Alter zwischen zwölf und 17 Jahren mit dem Schiff, Hubschrauber und Flugzeug zu Epsteins Luxusanwesen in den Jungferninseln gebracht.

Epstein hätte bei einer Verurteilung eine Haftstrafe von bis zu 45 Jahren gedroht. Eine Reihe von Frauen in den USA erhebt Vorwürfe, wonach der Millionär sie auch als "Sexsklavinnen" an Freunde und Bekannte weitervermittelt habe. Epstein unterhielt gute Kontakte zu zahlreichen Politikern und Prominenten, unter anderen zu US-Präsident Donald Trump und dem britischen Prinzen Andrew.

(P.Vasilyevsky--DTZ)

Empfohlen

Recherche der "Wirtschaftswoche": Galeria Kaufhof als Opfer von René Benko

Eine Recherche der Düsseldorfer "Wirtschaftswoche" gibt Einblick in die skrupellose Geschäftswelt des mittlerweile inhaftierten österreichischen Geschäftsmann René Benko. Wie die Zeitung am Freitag berichtete, zeigen interne E-Mails und Dokumente unter anderem, wie Benko die Kaufhauskette Galeria Karstadt Kaufhof als Köder nutzte, um reiche Investoren aus Saudi-Arabien zu gewinnen.

Körperverletzungsverfahren: Chris Brown plädiert in weiteren Punkten auf nicht schuldig

Im Verfahren wegen eines tätlichen Angriffs in einem Londoner Nachtklub hat der US-Sänger Chris Brown in weiteren Anklagepunkten auf nicht schuldig plädiert. Der 36-Jährige erschien am Freitag in einem braunen Anzug mit heller Sonnenbrille zu einer Voranhörung vor dem Southwark Crown Court in London, wo er von einigen Fans auf der Zuschauertribüne empfangen wurde.

Schwarz-Rot muss Richterwahl im Bundestag nach Eklat um SPD-Kandidatin abblasen

Eklat im Bundestag vor der Sommerpause: Wegen Vorwürfen der Union gegen eine SPD-Kandidatin hat die schwarz-rote Regierungskoalition am Freitag alle Abstimmungen über die Neubesetzung von Richterposten beim Bundesverfassungsgericht absagen müssen. Sozialdemokraten kritisierten den konservativen Koalitionspartner daraufhin scharf. Die Opposition sah die Koalition in einer tiefen Krise und warf ihr vor, das Ansehen von Parlament und Verfassungsgericht beschädigt zu haben.

Urteil: Bahn darf Ticketkauf nicht an Angabe von E-Mail oder Handynummer knüpfen

Die Deutsche Bahn darf den Verkauf von Tickets nicht an die verpflichtende Angabe einer E-Mail-Adresse oder Handynummer knüpfen. Die Bahn habe kein überwiegendes berechtigtes Interesse an diesen Daten, urteilte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main am Freitag. Der Konzern hatte sich zuvor bereits dem Druck von Fahrgastverbänden und Datenschützern gebeugt und das Buchen von Sparpreistickets ohne Angabe von E-Mail oder Handynummer wieder ermöglicht.

Textgröße ändern:

Anzeige Bild