Deutsche Tageszeitung - NSU-Helfer Ralf Wohlleben aus Gefängnis entlassen: Haft vollständig verbüßt

NSU-Helfer Ralf Wohlleben aus Gefängnis entlassen: Haft vollständig verbüßt


NSU-Helfer Ralf Wohlleben aus Gefängnis entlassen: Haft vollständig verbüßt
NSU-Helfer Ralf Wohlleben aus Gefängnis entlassen: Haft vollständig verbüßt / Foto: © AFP/Archiv

Der als Helfer der rechtsextremistischen Zelle Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) verurteilte frühere NPD-Funktionär Ralf Wohlleben ist aus dem Gefängnis entlassen worden. Der 51-Jährige sei am Mittwoch aus der Haft entlassen worden, seine Strafe von zehn Jahren Gefängnis habe er mit diesem Tag vollständig verbüßt, sagte eine Sprecherin der Bundesanwaltschaft auf Anfrage. Sie bestätigte damit einen Bericht der "Mitteldeutschen Zeitung".

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Wohlleben hatte zuletzt im Hochsicherheitsgefängnis in Burg in Sachsen-Anhalt gesessen. Der Bundesanwaltschaft zufolge steht er auch nach Verbüßen seiner Haftstrafe weiter unter Führungsaufsicht. Welche Auflagen damit verbunden sind, konnte die Sprecherin nicht sagen. Nach der Haftentlassung Wohllebens sitzt im Zusammenhang mit der NSU-Gewaltserie nur noch die Rechtsextremistin Beate Zschäpe im Gefängnis.

Wohlleben war vom Oberlandesgericht München im Juli 2018 im NSU-Prozess wegen Beihilfe zum Mord verurteilt worden. Er bekam die höchste Strafe der mit Zschäpe angeklagten NSU-Helfer. Wohlleben hatte dem NSU die Waffe besorgt, mit der die NSU-Mitglieder Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos neun Migranten erschossen. Die Tatserie wurde erst im November 2011 durch eine von Zschäpe getätigte Selbstenttarnung als rechtsextrem motiviert aufgeklärt. Böhnhardt und Mundlos hatten davor nach einem missglückten Banküberfall mutmaßlich Suizid begangen.

Wohlleben galt als maßgeblicher Unterstützer des NSU. Auch während des mehrjährigen NSU-Prozesses gab es aus der Neonaziszene Unterstützeraktionen für ihn. Nach der Verurteilung wurde Wohlleben zunächst aus der Untersuchungshaft entlassen. Als sein Urteil rechtskräftig wurde, musste er aber seine restliche Strafe von drei Jahren und vier Monaten im Gefängnis verbringen. Sein Antrag auf eine Aussetzung der Haft zur Bewährung scheiterte - das Oberlandesgericht München sah keine günstige Prognose für Wohlleben.

(Y.Leyard--DTZ)

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