Deutsche Tageszeitung - Staatsanwältin während Urteilsverkündung in Hessen von Angeklagtem angegriffen

Staatsanwältin während Urteilsverkündung in Hessen von Angeklagtem angegriffen


Staatsanwältin während Urteilsverkündung in Hessen von Angeklagtem angegriffen
Staatsanwältin während Urteilsverkündung in Hessen von Angeklagtem angegriffen / Foto: © AFP/Archiv

Eine Staatsanwältin ist in Hessen bei einer Urteilsverkündung vor dem Landgericht Hanau von einem Angeklagten angegriffen und verletzt worden. Die Frau erlitt Verletzungen am Kopf und an den Armen, wie das Landgericht, die Generalstaatsanwaltschaft Hessen und das Justizministerium am Donnerstag mitteilten. Zudem wurden zwei Justizbeamte verletzt.

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Den Behörden zufolge sei der mit Handschellen gefesselte Angeklagte am Mittwoch bei der Urteilsverkündung plötzlich über seinen Tisch gesprungen und auf die Staatsanwältin zugestürmt. Er habe sie auf den Kopf geschlagen und verletzt. Einer der Wachtmeister habe den Angeklagten in den Schwitzkasten genommen und den Angriff so beendet.

Die Frau wurde anschließend medizinisch versorgt. Etwa eine Stunde später konnte die Urteilsverkündung unter Polizeipräsenz beendet werden. In dem Verfahren ging es um gefährliche Körperverletzung. Gegen den Mann wurde eine Haftstrafe und eine anschließende Sicherungsverwahrung verhängt.

"Der Angriff auf die Staatsanwältin und die Wachtmeister macht mich fassungslos", erklärte Justizminister Christian Heinz (CDU). Wer Justizmitarbeiter angreife, greife den Rechtsstaat an. Seine Gedanken seien bei den Beamten. "Ich hoffe sehr, dass sie sich von dem Angriff schnell erholen", fügte Heinz hinzu. Er kündigte an, die Staatsanwältin in der kommenden Woche zu besuchen und den Wachtmeistern für den Einsatz zu danken.

"Über den Angriff auf eine Staatsanwältin und zwei Justizwachtmeister während einer laufenden Hauptverhandlung bin ich zutiefst schockiert", erklärte Generalstaatsanwalt Torsten Kunze. "Wir dürfen nie vergessen, dass hinter jeder Robe und Uniform nicht bloß ein Justizbediensteter, sondern in erster Linie ein Mensch steht", ergänzte er.

(A.Nikiforov--DTZ)

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