Deutsche Tageszeitung - Kampf gegen Menschenhandel: Kabinett beschließt Strafrechtsreform

Kampf gegen Menschenhandel: Kabinett beschließt Strafrechtsreform


Kampf gegen Menschenhandel: Kabinett beschließt Strafrechtsreform
Kampf gegen Menschenhandel: Kabinett beschließt Strafrechtsreform / Foto: © AFP/Archiv

Im Kampf gegen Menschenhandel in Deutschland sollen Täterinnen und Täter konsequenter zur Rechenschaft gezogen werden. Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch einen Gesetzentwurf, mit dem die Strafvorschriften gegen Menschenhandel und Ausbeutung grundlegend reformiert werden sollen. So will die Bundesregierung auch Ausbeutungsformen wie Leihmutterschaft, Adoption oder Zwangsheirat vom Tatbestand des Menschenhandels erfassen. Zugleich soll damit die geänderte europäische Richtlinie gegen Menschenhandel umgesetzt werden.

Textgröße ändern:

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) erklärte, mit dem Gesetzentwurf würden Strafbarkeitslücken geschlossen und "dabei insbesondere auch die Nachfrageseite" in den Blick genommen. "Wer moderne Sklaverei ausnutzt, indem er wissentlich entsprechende Dienstleistungen in Anspruch nimmt, darf nicht straffrei davonkommen."

Auch Deutschland sei Tatort von Menschenhandel und Ausbeutung, betonte Hubig. "In Bordellen, in Nagelstudios, auf dem Bau oder im Schlachthof: Die moderne Sklaverei findet an vielen Orten statt." Betroffene würden "mit Lügen angeworben, ihrer Freiheit beraubt, systematisch kontrolliert und ausgebeutet". Der Rechtsstaat müsse entschlossen und effektiv gegen "diese menschenverachtende Form von Kriminalität" vorgehen.

Tatbestände zum Menschenhandel wurden im Strafgesetzbuch zuletzt 2016 neu gefasst. Die Vorschriften dazu seien "überarbeitungsbedürftig", die Tatbestände "unübersichtlich und die Anforderungen an die Beweisbarkeit der komplexen Tatbestandsmerkmale teils zu hoch", erklärte das Bundesjustizministerium. Niedrige Verurteilungszahlen zeigten die Schwierigkeiten bei der Strafverfolgung.

Der Gesetzentwurf sieht daher eine grundlegende Reform der Menschenhandelsdelikte sowie der Tatbestände zur sexuellen Ausbeutung im Strafgesetzbuch vor. So sollen auch die Ausbeutungsformen der Leihmutterschaft, der Adoption und der Zwangsheirat vom Tatbestand des Menschenhandels erfasst sein.

Künftig soll sich zudem strafbar machen, wer Dienstleistungen von Menschen in dem Wissen in Anspruch nimmt, dass diese Opfer von Menschenhandel oder Ausbeutung sind, etwa in Nagelstudios oder auf Baustellen. Bislang kennt das deutsche Strafrecht eine sogenannte Nachfragestrafbarkeit nur bei der Inanspruchnahme von sexuellen Dienstleistungen.

Zum Schutz vor sexueller Ausbeutung sollen die Strafrahmen für Täterinnen und Täter angehoben werden. Der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Ausbeutung, insbesondere bei sexuellen Handlungen gegen Entgelt oder sonstige Gegenleistung, soll durch neue Tatbestände und höhere Strafen verbessert werden.

Betroffene von Menschenhandel werden laut Justizministerium in Zusammenhang mit ihrer Ausbeutungssituation häufig dazu gebracht, andere Straftaten zu begehen. Um diese Zwangslage deutlicher hervorzuheben, wird in der Strafprozessordnung schließlich eine zusätzliche Möglichkeit geschaffen, das Strafverfahren gegen die Betroffenen einzustellen.

(V.Sørensen--DTZ)

Empfohlen

EU-Gericht urteilt über Klage zu Klimazielen für 2030

Das Gericht der Europäischen Union in Luxemburg entscheidet am Mittwoch (09.30 Uhr) über eine Klimaklage. Die beiden Organisationen Climate Action Network (CAN) und Global Legal Action Network (Glan) wollen erreichen, dass die EU ihre Klimaziele für 2030 erhöht. Vor der Klage riefen sie vergeblich die EU-Kommission dazu auf, die nationalen Klimaziele für die Mitgliedsländer bis 2030 zu verschärfen. (Az. T-120/24)

Venezuelas wichtigster Flughafen nimmt nach verheerendem Erdbeben Betrieb wieder auf

Rund zehn Wochen nach dem verheerenden Doppel-Erdbeben in Venezuela hat der wichtigste Flughafen des Landes wieder seinen Betrieb aufgenommen. Der bei den Beben schwer beschädigte internationale Flughafen Simón Bolívar nahe der Hauptstadt Caracas sei am Dienstag nach intensiven Reparaturarbeiten wieder für Passagierflüge geöffnet worden, sagte der venezolanische Verkehrsminister Francisco Garcés. Nach Angaben des Flughafens hob eine erste Passagiermaschine um 10.00 Uhr Ortszeit Richtung Mexiko ab. Eine halbe Stunde später sei dann ein anderes Flugzeug gelandet.

Nepals Außenminister nennt Sturzflut "Warnsignal" für Risiken des Klimawandels

Der verheerende Gletscherabbruch in Nepal und die darauffolgende tödliche Sturzflut sind nach Ansicht des nepalesischen Außenministers Shisir Khanal ein "Warnsignal" für die wachsenden Risiken, die der Klimawandel für sein Land darstellt. "Wir rufen die internationale Gemeinschaft auf, das sich verändernde Klima im Himalaya als dringendes Problem zu betrachten", sagte er am Dienstag der Nachrichtenagentur AFP.

Fährunglück vor Nordzypern: Schiffswrack in Tiefe von 550 Metern geortet

Nach dem tödlichen Fährunglück vor Nordzypern haben Einsatzkräfte das Wrack mithilfe einer Unterwasserdrohne geortet. Das gesunkene Schiff sei in einer Tiefe von 550 Metern entdeckt worden, erklärte Nordzyperns Präsident Tufan Erhürman am Dienstag. Die Suche nach den Vermissten werde fortgesetzt.

Textgröße ändern: