Deutsche Tageszeitung - Messerangriff vor Bielefelder Bar: Lebenslange Haft wegen versuchten Mordes

Messerangriff vor Bielefelder Bar: Lebenslange Haft wegen versuchten Mordes


Messerangriff vor Bielefelder Bar: Lebenslange Haft wegen versuchten Mordes
Messerangriff vor Bielefelder Bar: Lebenslange Haft wegen versuchten Mordes / Foto: © AFP/Archiv

Mehr als ein Jahr nach einem Messerangriff vor einer Bar in Bielefeld mit mehreren Verletzten hat das Oberlandesgericht Düsseldorf den mutmaßlichen Täter zu lebenslanger Haft verurteilt. Der 36-jährige Angeklagte wurde unter anderem wegen versuchten Mordes schuldig gesprochen, wie eine Gerichtssprecherin am Montag mitteilte. Das Gericht stellte zudem die besondere Schwere seiner Schuld des früheren IS-Kämpfers fest und ordnete Sicherungsverwahrung an.

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Bei dem islamistisch motivierten Angriff waren im Mai 2025 vier Menschen lebensgefährlich verletzt worden. Mit dem Urteil folgte das Gericht den Anträgen des Generalbundesanwalts und der Nebenklage. Die Verteidigung hatte eine Freiheitsstrafe von nicht mehr als zwölf Jahren gefordert. Das Gericht sprach den Opfern zudem Schmerzensgeld in Höhe von 70.000 Euro zu. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der zur Tatzeit 35 Jahre alte Mahmoud M. war im Mai 2025 vor einer Bar in Bielefeld mit einem Messer auf mehrere Gäste losgegangen und hatte vier Menschen schwer verletzt. Die Tat habe er aus seiner radikal-dschihadistischen Einstellung heraus begangen und habe dabei möglichst viele Menschen töten wollen. Er sei zudem der Überzeugung gewesen, der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) anzugehören, nachdem er die Tat zuvor einem IS-Mitglied angekündigt und diesem ein Bekennervideo zugeschickt hatte.

Die Tat wurde durch das Eingreifen weiterer Gäste gestoppt. Danach flüchtete der Mann. Nach ihm wurde öffentlich gefahndet. Zeugen brachten die Polizei schließlich auf seine Spur. Am späten Abend des Folgetags wurde er in der Nähe von Düsseldorf festgenommen. Dabei leistete er Widerstand und wurde leicht verletzt.

Das Gericht stellte fest, dass der Mann in den Jahren 2015 bis 2016 als Kämpfer für den IS in Syrien als Mitglied aktiv war. Insofern wurde er auch wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer ausländischen terroristischen Vereinigung verurteilt. Weniger Jahre später löste er sich zwar vom IS, hing der Ideologie jedoch weiter an.

Für die Zeit nach seiner Einreise in die Bundesrepublik Deutschland im Jahr 2023 stellte der Senat zudem fest, dass sich der Angeklagte erneut der IS-Ideologie angenähert und entsprechende Inhalte konsumiert habe. Für die Taten in Bielefeld sah das Gericht eine versuchte mitgliedschaftliche Beteiligung an einer ausländischen terroristischen Vereinigung als erfüllt an.

(M.Travkina--DTZ)

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