Deutsche Tageszeitung - Oberstes Gericht der USA macht Weg frei für Wahlkreiszuschnitt in Alabama

Oberstes Gericht der USA macht Weg frei für Wahlkreiszuschnitt in Alabama


Oberstes Gericht der USA macht Weg frei für Wahlkreiszuschnitt in Alabama
Oberstes Gericht der USA macht Weg frei für Wahlkreiszuschnitt in Alabama / Foto: © AFP/Archiv

Das Oberste Gericht der USA hat die Nutzung einer von den Republikanern entworfenen Wahlkreiskarte für den US-Bundesstaat Alabama bei den Zwischenwahlen genehmigt. Bundesstaaten stehe es frei, "selbst zu entscheiden, ob kurzfristige Änderungen an einer Wahl in ihrem besten Interesse liegen", hieß es in der Entscheidung des Supreme Court vom Dienstag (Ortszeit). Im Mai hatte ein US-Bundesgericht den Neuzuschnitt der Wahlkreise untersagt, da dieser schwarze Wähler vorsätzlich diskriminiere.

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Die von den Republikanern in Alabama entworfene Wahlkreiskarte dürfte der Partei in sechs der sieben Kongress-Wahlbezirke des Bundesstaates einen Vorteil verschaffen. Das Bundesgericht hatte ihre Nutzung untersagt, da sie schwarze Wähler diskriminiere, indem sie sie auf verschiedene Wahlbezirke verteile. Dies solle offensichtlich geschehen, "um ihre Stimmen zu verwässern - zumindest teilweise deshalb, weil sie Schwarze sind", befanden die Richter.

US-Präsident Donald Trump drängt seit geraumer Zeit von Republikanern geführte Bundesstaaten, die Wahlkreise neu zuzuschneiden, um die knappe republikanische Mehrheit im Repräsentantenhaus in Washington vor einer drohenden Niederlage bei den Zwischenwahlen zum Kongress Anfang November zu schützen. Im Gegenzug stießen die Demokraten in von ihnen regierten Bundesstaaten ebenfalls Neuzuschnitte von Wahlkreisen zu ihren Gunsten an.

Die Praxis des Wahlkreiszuschnitts aus politischen Motiven hat in den USA eine lange Tradition und sorgt immer wieder für Debatten. Bezeichnet wird das Vorgehen als "Gerrymandering". Die Neueinteilung der Wahlkreise folgt üblicherweise alle zehn Jahre nach einer Volkszählung; turnusgemäß wäre dies erst 2030 der Fall - und nicht bereits in diesem Jahr.

(O.Tatarinov--DTZ)

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