Deutsche Tageszeitung - EuGH: EU-Staaten dürfen bei Verdacht auf Scheinehe im Nachhinein ermitteln

EuGH: EU-Staaten dürfen bei Verdacht auf Scheinehe im Nachhinein ermitteln


EuGH: EU-Staaten dürfen bei Verdacht auf Scheinehe im Nachhinein ermitteln
EuGH: EU-Staaten dürfen bei Verdacht auf Scheinehe im Nachhinein ermitteln / Foto: © AFP

EU-Staaten dürfen nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) im Nachhinein gegen aus Drittstaaten eingebürgerte Menschen ermitteln, wenn die Staatsangehörigkeit nach Einschätzung der Behörden durch eine Scheinehe erworben wurde. Zudem dürfen die Behörden auch den eigentlichen Betrug feststellen und Rechte zurücknehmen, wie der EuGH in Luxemburg am Donnerstag urteilte.

Textgröße ändern:

Im konkreten Fall ging es nach Gerichtsangaben um den Staatsangehörigen eines Nicht-EU-Staates, der sich als Student in Irland niedergelassen hatte. Kurz vor Ablauf seines Aufenthaltstitels heiratete er eine EU-Bürgerin. In der Folge erhielt der Mann 2015 die irische Staatsangehörigkeit.

Die irischen Behörden vermuteten jedoch, dass das Aufenthaltsrecht über eine Scheinehe mutmaßlich in betrügerischer Absicht erlangt worden sei. Die Justiz vertrat die Auffassung, dass die aus der Freizügigkeitsrichtlinie abgeleiteten Rechte zurückzunehmen seien. Der Betroffene focht dies an und machte geltend, dass er nicht mehr unter diese Richtlinie falle, weil er irischer Staatsbürger geworden sei.

Das zuständige irische Gericht wandte sich in der Angelegenheit an den EuGH. Dieser entschied nach eigenen Angaben, dass "die Vorschriften zur Richtlinie zur Bekämpfung von Betrug und Rechtsmissbrauch auch auf vergangene Sachverhalte Anwendung finden". Andernfalls würde das Ziel der Bekämpfung von Scheinehen und betrügerischen Praktiken, "die oft erst spät aufgedeckt werden", beeinträchtigt, argumentierte der EuGH.

Die Behörden der EU-Staaten dürften daher entsprechende Ermittlungen vornehmen, entschied der EuGH. Dies könne in der Folge auch dazu führen, dass dem betroffenen Menschen die erworbene Staatsangehörigkeit eines EU-Landes entzogen werde und dass dieser Mensch somit den Status als Bürger der Europäischen Union verliere.

(W.Budayev--DTZ)

Empfohlen

Nach tödlichem Fährunglück vor Nordzypern: Behörden suchen nach 20 Vermissten

Einen Tag nach dem tödlichen Fährunglück vor der Küste Nordzyperns haben Rettungskräfte am Montag weiter nach 20 Vermissten gesucht. Alle acht Todesopfer waren nach Angaben der Behörden türkische Staatsbürger. Unter den Vermissten seien 18 Türken und zwei Menschen aus Nordzypern. Der Kapitän der Fähre wurde in Untersuchungshaft genommen.

Zahl der Toten nach Sturzflut im Himalaya auf 955 gestiegen - Rund 4500 Vermisste

Fünf Tage nach der verheerenden Sturzflut im Grenzgebiet zwischen Nepal und Tibet wird das Ausmaß der Katastrophe immer deutlicher. Insgesamt wurden nach jüngsten Behördenangaben 955 Todesopfer bestätigt, 939 in Nepal und 16 in der autonomen Region Tibet in China. In Nepal werden zudem noch 3925 Menschen vermisst, in China 546. Dem EU-Satellitendienst Copernicus zufolge wurden bei der Naturkatastrophe mindestens 2500 Gebäude zerstört.

Sturzflut im Grand Canyon: Zahl der Toten auf zwei gestiegen

Nach einer Sturzflut im Grand Canyon im Westen der USA hat sich die Zahl der Todesopfer auf mindestens zwei erhöht. "Zwei Leichen wurden geborgen", erklärte die Nationalparkverwaltung (National Park Service, NPS) am Montag im Onlinedienst X. Zur Identität des zweiten Todesopfers machte der NPS keine Angaben. Am Sonntagabend war ein 46-jähriger Mann tot geborgen worden.

Frau fährt in Leipzig mit Auto auf Schulhof: Siebenjährige leicht verletzt

Eine Frau ist in Leipzig mit einem Auto auf einen Schulhof gefahren und hat ein siebenjähriges Mädchen leicht verletzt. Die Polizei ging nach Angaben vom Montag von einem Unfall aus. Die 65-jährige Fahrerin durchstieß demnach mit ihrem Wagen am Montagmittag aus zunächst ungeklärter Ursache das Hoftor einer Grundschule im Leipziger Westen.

Textgröße ändern: