Deutsche Tageszeitung - Anklage fordert Höchststrafe für Anschlag auf Magdeburger Weihnachtsmarkt

Anklage fordert Höchststrafe für Anschlag auf Magdeburger Weihnachtsmarkt


Anklage fordert Höchststrafe für Anschlag auf Magdeburger Weihnachtsmarkt
Anklage fordert Höchststrafe für Anschlag auf Magdeburger Weihnachtsmarkt / Foto: © AFP/Archiv

Annähernd eineinhalb Jahre nach dem Anschlag auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt mit sechs Toten hat die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg für den mutmaßlichen Täter Taleb A. die Höchststrafe gefordert. Oberstaatsanwalt Matthias Böttcher plädierte am Donnerstag vor dem Landgericht Magdeburg dafür, A. zu lebenslanger Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung zu verurteilen und die besondere Schwere seiner Schuld festzustellen. Die Gewalttat in der Landeshauptstadt Sachsen-Anhalts sprenge "jede menschlich begreifbare Dimension".

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An A.s Täterschaft gebe es keine ernsthaften Zweifel, führte Böttcher weiter aus. Er habe die Tat nach seiner Überzeugung "lange und im Voraus geplant". Das dadurch ausgelöste Leid ganzer Familien daure bis heute an und sei "schier unbeschreiblich".

Laut Anklage war A. am 20. Dezember 2024 mit einem Mietwagen über den Magdeburger Weihnachtsmarkt gerast und hatte zahlreiche Besucher erfasst. Sechs Menschen starben, mehr als 300 weitere wurden bei der Attacke verletzt.

Seit November muss sich der aus Saudi-Arabien stammende Arzt vor dem Landgericht Magdeburg verantworten. Er gestand, einen Angriff geplant zu haben, bestritt aber, Menschen gezielt überfahren zu haben. Seine Aussagen im Prozess waren teils wirr und von Verschwörungstheorien durchzogen.

Böttcher zufolge lag das eigentliche Tatmotiv in einem Konflikt des Beschuldigten mit einem Kölner Flüchtlingsverein, gegen den er einen Zivilprozess verloren hatte. Dem Angeklagten sei es darum gegangen, für diese Niederlage sowie eine Reihe erfolgloser Strafanzeigen "Rache zu üben", sagte der Oberstaatsanwalt.

An den folgenden Prozesstagen werden die Plädoyers der Nebenklage und der Verteidigung erwartet. Insgesamt werden die Schlussvorträge wohl mehrere Tage dauern. Wann genau ein Urteil fällt, stand noch nicht fest.

(P.Hansen--DTZ)

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