Deutsche Tageszeitung - Gericht: Rassistische Chats von Beamten nicht automatisch Verstoß gegen Verfassungstreue

Gericht: Rassistische Chats von Beamten nicht automatisch Verstoß gegen Verfassungstreue


Gericht: Rassistische Chats von Beamten nicht automatisch Verstoß gegen Verfassungstreue
Gericht: Rassistische Chats von Beamten nicht automatisch Verstoß gegen Verfassungstreue / Foto: © AFP/Archiv

Das Versenden von objektiv rassistischen oder das NS-Unrecht verharmlosenden Chatnachrichten durch einen Beamten lässt laut Bundesverwaltungsgericht nicht automatisch den Rückschluss auf einen mit der weiteren Dienstausübung unvereinbaren Verstoß gegen die Verfassungstreuepflicht zu. Das entschied das Gericht in Leipzig nach Angaben vom Donnerstag im Fall eines Feuerwehrmanns aus Bremen. (Az. BVerwG 2 C 12.25)

Textgröße ändern:

Es stellte dabei nicht in Frage, dass es sich beim Versenden solcher Nachrichten um Dienstvergehen handelt, die disziplinarische Maßnahmen nach sich ziehen müssen. Differenziert positionierte sich das Gericht aber in der Frage, ob das Verschicken anscheinend rassistischer oder anderweitig gegen Grundprinzipien des Rechtsstaats gerichteter Chats zudem automatisch darauf schließen lässt, dass der Betreffende wegen fehlender Verfassungstreue aus dem Beamtenverhältnis zu entfernen sei.

Entsprechend weitreichende Entscheidungen durch Disziplinargerichte setzten "eine Aufklärung des Kontexts der Meinungsäußerung und der subjektiven Einstellung des Beamten voraus", betonte das Gericht. Es müsse sichergestellt sein, dass derartige Äußerungen auch "von einer entsprechenden inneren Einstellung" getragen und nicht etwa durch "äußere Einflussfaktoren der gruppenspezifischen Kommunikation" zu erklären seien, etwa einer Art "Überbietungswettbewerb" in Chats.

Demnach läge auch in dieser Konstellation ein Verstoß gegen zentrale Pflichten des Beamtentums vor - namentlich gegen die Pflicht, dem in Beamte gesetzten Vertrauen sowie der dem Beruf entsprechenden Achtung gerecht zu werden. Eine Zurückstufung bei der Besoldung sei auch im Fall rassistischer oder das NS-Unrecht relativierender Äußerungen ohne eine entsprechende innere Einstellung "der Ausgangspunkt der Maßnahmebemessung", stellte das Bundesverwaltungsgericht klar. Eine Entfernung aus dem Beamtenverhältnis wäre dann aber ungerechtfertigt.

Mit seinem Urteil vom Donnerstag hob es zugunsten des Feuerwehrmanns eine Entscheidung des Oberverwaltungsgericht Bremen aus dem vergangenen Jahr auf. Es hatte den Hauptbrandmeister in einem vom Land Bremen angestrengten Disziplinarklageverfahren aus dem Beamtenverhältnis entfernt, weil es von einem Verstoß gegen die Verfassungstreuepflicht ausging. Das Oberverwaltungsgericht muss nun unter Beachtung der von den Leipziger Richtern aufgestellten Kriterien neu entscheiden.

Das Bundesverwaltungsgericht verwies dabei auf die vom beklagten Feuerwehrmann vorgetragene Schilderung, er habe sich in dem Chat von anderen Teilnehmern anstacheln lassen und über seine eigentlichen Einstellungen hinausgehenden Beiträge verschickt. Es handle sich um eine denkbare Möglichkeit, entschied das oberste Verwaltungsgericht. Es sei in dem Fall daher noch "weitere Sachaufklärung erforderlich".

Hintergrund ist ein Skandal um Bilder und Textnachrichten in einer von Bremer Feuerwehrangehörigen betriebenen Gruppe im Messengerdienst Whatsapp in den Jahren 2013 bis 2015. Nach früheren Gerichtsangaben soll der Beamte darin unter anderem Meinungsäußerungen verschickt haben, die Menschen wegen ihrer Herkunft oder Hautfarbe verächtlich machten oder von Nationalsozialisten begangene Unrechtstaten verharmlosten.

(P.Vasilyevsky--DTZ)

Empfohlen

Junge Italienerin stirbt durch Schüsse bei Techno-Party in der Schweiz

Nach tödlichen Schüssen während einer Rave-Party in der Schweiz fahndet die Polizei unter Hochdruck nach dem Täter. Auf der Techno-Party "Aarauer Rave" in der Nähe von Zürich wurde in der Nacht zum Sonntag laut Polizeiangaben eine junge Frau durch Schüsse getötet. Fünf weitere Menschen wurden verletzt, einige von ihnen schwer. Wer das Verbrechen verübte, war zunächst unklar. Die Fahndung laufe, teilte die Kantonspolizei Aarau mit.

Fähre sinkt vor Nordzypern: Mindestens acht Todesopfer

Bei einem Fährunglück vor der Küste Nordzyperns sind mindestens acht Menschen ums Leben gekommen, 17 weitere Insassen werden laut Medienberichten vermisst. Die mit 267 Insassen besetzte Fähre kenterte nach Behördenangaben am Sonntag aus zunächst ungeklärter Ursache und sank. Passagiere berichteten von einer Explosion an Bord. Überlebende klagten über mangelnde Rettungswesten.

Motorradwrack nach mehr als zehn Stunden im Wald entdeckt

Eine Fußgängerin hat zwischen Crailsheim und Kreßberg ein verunglücktes Motorrad an einer Böschung entdeckt. Bei der Maschine fanden Einsatzkräfte den tödlich verletzten 24-jährigen Fahrer.

Vermisster 27-Jähriger tot aus Baggersee Giesen geborgen

Ein zuvor vermisster 27-Jähriger ist im Baggersee Giesen bei Linkenheim-Hochstetten tot gefunden worden. Die Polizei geht nach bisherigem Ermittlungsstand von einem Unglücksfall aus.

Textgröße ändern: