Deutsche Tageszeitung - Angeklagter gesteht tödliche Prügelattacke auf Zugbegleiter in Rheinland-Pfalz

Angeklagter gesteht tödliche Prügelattacke auf Zugbegleiter in Rheinland-Pfalz


Angeklagter gesteht tödliche Prügelattacke auf Zugbegleiter in Rheinland-Pfalz

Zu Beginn des Prozesses um eine tödliche Attacke auf einen Zugbegleiter hat der Angeklagte den Angriff gestanden. Einen Tötungsvorsatz bestritt er in einer vor dem Landgericht Zweibrücken von der Verteidigung verlesenen Stellungnahme, wie eine Gerichtssprecherin am Mittwoch sagte. Der Prozess hatte mit Verlesung der Anklage begonnen.

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Angeklagt ist ein zum Tatzeitpunkt 26-Jähriger wegen Körperverletzung mit Todesfolge. Er wird beschuldigt, den Zugbegleiter am 2. Februar bei einer Kontrolle in einem Regionalzug bei Landstuhl so heftig gegen den Kopf geschlagen zu haben, dass dieser das Bewusstsein verlor und später im Krankenhaus starb.

Da der Verdächtige keine Fahrkarte hatte, forderte der 36-jährige Zugbegleiter diesen laut Staatsanwaltschaft zunächst zum Vorzeigen eines Ausweises auf. Als der Angeklagte dies nicht tat, verwies der Bahnbeschäftigte ihn des Zugs.

Laut Anklage versetzte der Beschuldigte dem Zugbegleiter daraufhin wuchtige Faustschläge gegen den Kopf, wodurch das Opfer bewusstlos zu Boden stürzte und eine letztlich tödliche Hirnblutung erlitt. Der Verdächtige wurde wenig später im Zug festgenommen.

Der Zugbegleiter, ein alleinerziehender Vater, musste reanimiert werden und starb zwei Tage nach der Tat in einem Krankenhaus. Die Tat löste Entsetzen und eine Debatte über die Sicherheit des Zugpersonals sowie steigende Gewaltbereitschaft in der Gesellschaft aus. Den Prozess verfolgte die Familie des getöteten Zugbegleiters vor Ort in Zweibrücken, die Angehörigen zeigten dabei auch Fotos des Mannes.

In ihrer Anklage hatte die Staatsanwaltschaft dem Angeklagten Mord vorgeworfen. Das Gericht sah jedoch keine ausreichenden Gründe für die Annahme eines Tötungsvorsatzes. Es geht davon aus, dass der Angeklagte den Zugbegleiter zwar körperlich misshandeln und gesundheitlich schädigen wollte, seinen Tod jedoch "nicht beabsichtigt oder billigend in Kauf genommen hat", erklärte das Gericht im Vorfeld des Prozesses.

Aus diesem Grund wird wegen des Vorwurfs der Körperverletzung mit Todesfolge verhandelt. Für diesen Vorwurf sieht das Gesetz einen Strafrahmen von drei bis 15 Jahren Freiheitsstrafe vor.

Nach Angaben einer Gerichtssprecherin machte der Angeklagte Angaben zu sich und der Tat. Außerdem seien der Vater und ein Bruder des Getöteten vernommen worden. Insgesamt waren am ersten Verhandlungstag sechs Zeugen geladen. Zudem wurde das Tatvideo aus der Überwachungskamera des Zuges gezeigt. Bis Anfang Juli sind noch sieben weitere Verhandlungstermine angesetzt.

(V.Sørensen--DTZ)

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