Deutsche Tageszeitung - Nach Mordurteil: Bayerischer Cold Case von 1978 wird von anderem Gericht aufgerollt

Nach Mordurteil: Bayerischer Cold Case von 1978 wird von anderem Gericht aufgerollt


Nach Mordurteil: Bayerischer Cold Case von 1978 wird von anderem Gericht aufgerollt
Nach Mordurteil: Bayerischer Cold Case von 1978 wird von anderem Gericht aufgerollt / Foto: © AFP/Archiv

Ein fast 50 Jahre alter Cold Case in Bayern muss ein knappes Jahr nach einem Mordurteil neu aufgerollt werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe ordnete nach Angaben vom Mittwoch an, dass ein anderes Gericht neu über den Fall verhandeln muss. Es geht um den Tod einer 18 Jahre alten Frau in Unterfranken im Jahr 1978. (Az. 1 StR 594/25)

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Ein früherer US-Soldat wurde im Juli 2025 wegen des Mordes an ihr zu lebenslanger Haft verurteilt. Er war 1978 in Schweinfurt stationiert und schon schnell nach dem Tod des Opfers unter Verdacht geraten. Aber erst neue Methoden zur Auswertung von DNA-Spuren konnten diesen untermauern. Im Jahr 2024 lieferten die USA ihn nach Deutschland aus.

Das Landgericht Schweinfurt stellte fest, dass der zum Tatzeitpunkt 24 Jahre alte, verheiratete Angeklagte eine Affäre mit der 18-Jährigen gehabt habe. Am 20. April 1978 hätten sich die beiden gestritten. Die Frau habe gesagt, dass sie schwanger sei, was nicht stimmte. Sie habe ihn aufgefordert, seiner Ehefrau von der außerehelichen Beziehung zu erzählen und gedroht, das sonst selbst zu tun.

Der Soldat habe sie dann getötet, um das zu verhindern. Dem Urteil zufolge soll er mehrmals auf die junge Frau eingestochen haben, die nicht mit einem Angriff gerechnet habe. Sie verblutete innerhalb von wenigen Minuten.

Das Schweinfurter Gericht verurteilte den früheren Soldaten wegen heimtückischen Mordes aus niedrigen Beweggründen zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe. Dieser wandte sich an den BGH, um das Urteil überprüfen zu lassen. Der BGH hob das Urteil nun auf und verwies den Fall an das Landgericht Würzburg.

Dieses muss neu verhandeln und entscheiden. Denn die Vorsitzende Richterin in Schweinfurt war in dem Auslieferungsverfahren des Angeklagten für die Generalstaatsanwaltschaft tätig, wie der BGH erklärte. Darum habe sie in dem Fall nicht als Richterin entscheiden können. Das ist laut Gesetz ausgeschlossen.

Straftaten wie etwa Totschlag wären nach so langer Zeit bereits verjährt. Mord kann allerdings nicht verjähren.

(M.Travkina--DTZ)

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