Deutsche Tageszeitung - Schuldspruch gegen Harvey Weinstein in Kalifornien bestätigt - Strafmaß aufgehoben

Schuldspruch gegen Harvey Weinstein in Kalifornien bestätigt - Strafmaß aufgehoben


Schuldspruch gegen Harvey Weinstein in Kalifornien bestätigt - Strafmaß aufgehoben
Schuldspruch gegen Harvey Weinstein in Kalifornien bestätigt - Strafmaß aufgehoben / Foto: © GETTY IMAGES NORTH AMERICA/AFP

Ein Berufungsgericht im US-Bundesstaat Kalifornien hat den Schuldspruch gegen den früheren Hollywood-Produzenten Harvey Weinstein wegen Vergewaltigung und sexueller Nötigung bestätigt, zugleich aber die 16-jährige Haftstrafe aufgehoben. Das kalifornische Berufungsgericht ordnete am Freitag (Ortszeit) an, das Strafmaß neu festzusetzen.

Textgröße ändern:

"Das Strafmaß wird aufgehoben, und die Sache wird zur erneuten Strafzumessung zurückverwiesen", hieß es im Online-Register des Gerichts. "Im Übrigen wird das Urteil bestätigt." Die vollständige Begründung war zunächst nicht öffentlich.

Damit könnte die Strafe gegen Weinstein in dem kalifornischen Verfahren niedriger oder höher ausfallen. Der frühere Filmproduzent bestreitet weiterhin seine Schuld und spricht bei allen gegen ihn erhobenen Vorwürfen von einvernehmlichen sexuellen Kontakten.

Der heute 74-jährige Weinstein war Ende 2022 wegen der Vergewaltigung und sexuellen Nötigung einer europäischen Schauspielerin in einem Hotelzimmer in Los Angeles im Jahr 2013 verurteilt worden.

Weinstein verbüßt seine Haftstrafe derzeit im Gefängniskomplex auf der Insel Rikers Island in New York.

Die Entscheidung in Los Angeles zur Aufhebung der Haftstrafe fiel einen Tag nach der Ankündigung der Staatsanwaltschaft in New York, ein Verfahren wegen der mutmaßlichen Vergewaltigung der Schauspielerin Jessica Mann fallen zu lassen.

Mehrere vorangegangene Prozesse waren geplatzt, weil sich die Geschworenen nicht auf ein Urteil einigen konnten. Weinstein wartet in New York weiterhin auf ein neues Strafmaß wegen sexueller Übergriffe auf die frühere "Project Runway"-Produktionsassistentin Miriam Haley.

Weinstein war jahrzehntelang einer der mächtigsten Produzenten Hollywoods. Im Jahr 2017 machten Enthüllungen der "New York Times" und des Magazins "New Yorker" zahlreiche Vorwürfe gegen ihn öffentlich. Insgesamt mehr als 80 Frauen warfen Weinstein Belästigung, sexuelle Übergriffe oder Vergewaltigung vor. Die Vorwürfe lösten die MeToo-Bewegung aus.

(G.Khurtin--DTZ)

Empfohlen

Zwei Todesopfer an Brandenburger Schule: 19-jähriger Tatverdächtiger festgenommen

In Brandenburg ist ein 19-Jähriger unter dem dringenden Verdacht festgenommen worden, zwei Menschen an einer Schule getötet zu haben. Die Gewalttat ereignete sich am Donnerstagnachmittag in der Gemeinde Gosen-Neu Zittau an der Landesgrenze zu Berlin, wie die Polizei in Frankfurt an der Oder mitteilte. Am Tatort fanden Beamte die beiden Toten.

"Beziehungstat": 19-Jähriger tötet an Brandenburger Schule zwei Menschen

An einer Schule in Brandenburg soll ein 19-Jähriger zwei Menschen getötet haben. Die Gewalttat ereignete sich am Donnerstagnachmittag in der Gemeinde Gosen-Neu Zittau an der Landesgrenze zu Berlin, wie die Polizei in Frankfurt an der Oder mitteilte. Am Tatort fanden Beamte die beiden Toten.

Medien: Zwei Menschen bei Gewalttat an Brandenburger Schule getötet

An einer Schule in Brandenburg ist am Donnerstag eine Gewalttat verübt worden. Dabei wurden zwei Menschen getötet, wie der Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) und andere Medien berichteten. Eine Polizeisprecherin in Potsdam bestätigte lediglich, dass eine Gewalttat verübt worden sei und es "vermutlich Verletzte" gebe. Ein Mann sei vorläufig festgenommen worden. Weitere Details zur Tat sowie zum mutmaßlichen Täter und zu möglichen Opfern nannte sie nicht.

Anhörung von NSU-Mittäterin Zschäpe: OLG München entscheidet über weitere Haftdauer

Das Oberlandesgericht München wird bis spätestens November über die weitere Haftdauer der als NSU-Mittäterin zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilten Beate Zschäpe entscheiden. Eine Sprecherin des Oberlandesgerichts (OLG) München bestätigte am Donnerstag, dass es eine Anhörung von Zschäpe in Vorbereitung einer solchen Entscheidung gegeben habe.

Textgröße ändern: