Deutsche Tageszeitung - Urteilsverkündung im Veruntreuungsverfahren gegen Rechtspopulistin Le Pen hat begonnen

Urteilsverkündung im Veruntreuungsverfahren gegen Rechtspopulistin Le Pen hat begonnen


Urteilsverkündung im Veruntreuungsverfahren gegen Rechtspopulistin Le Pen hat begonnen
Urteilsverkündung im Veruntreuungsverfahren gegen Rechtspopulistin Le Pen hat begonnen / Foto: © AFP

Im Berufungsprozess wegen der Veruntreuung von EU-Geldern gegen Frankreichs Rechtspopulistin Marine Le Pen haben die Richter am Dienstag in Paris mit der Verkündung des Urteils begonnen. Dies soll voraussichtlich mehrere Stunden dauern. Das Urteil wird zugleich darüber entscheiden, ob Le Pen oder der 30 Jahre alte Parteichef des rechtspopulistischen RN, Jordan Bardella, bei der Präsidentschaftswahl 2027 antreten.

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Le Pen erschien mit angespannter Miene im historischen Palais de Justice, wo das Berufungsgericht seinen Sitz hat. Neben ihr sind zehn weitere Personen und die Partei angeklagt. Die Staatsanwaltschaft hatte für Le Pen vier Jahre Haft gefordert, davon drei auf Bewährung und eines in Form einer elektronischen Fußfessel. Sie forderte ebenfalls, Le Pen für fünf Jahre das passive Wahlrecht zu entziehen.

Sollten die Richter dem folgen, kann die Fraktionschefin des Rassemblement National (RN) nicht bei der Präsidentschaftswahl antreten. Le Pen wies während des Verfahrens alle Vorwürfe zurück, räumte aber unabsichtliches Fehlverhalten ein. "Ich habe keine Angst", hatte Le Pen vor einigen Tagen erklärt. "Egal was passiert, ich werde ja nicht tot sein. Ich werde weiter für meine Ideen kämpfen", sagte sie in einem TV-Interview.

In erster Instanz war Le Pen im März 2025 zu vier Jahren Haft, davon zwei in Form von Hausarrest mit einer elektronischen Fußfessel, und fünf Jahren Nichtwählbarkeit verurteilt worden. Der Entzug des passiven Wahlrechts galt ab sofort und wurde - anders als die Haftstrafe - nicht durch das Berufungsverfahren suspendiert. Nach dem Urteil der ersten Instanz hatte Le Pen die Justiz scharf angegriffen und den Richtern einen "politischen Prozess" vorgeworfen.

In Umfragen liegen sowohl Le Pen als auch Bardella seit längerem auf Platz eins und hätten damit gute Aussichten auf die Stichwahl um das Präsidentenamt. Bardella kam zuletzt auf 35 bis 36 Prozent, Le Pen leicht dahinter auf 32 bis 33 Prozent.

Ein Sieg eines rechtspopulistischen Kandidaten bei der Präsidentschaftswahl in Frankreich hätte erhebliche Folgen für die Europäische Union und das Verhältnis zu Deutschland. Sowohl Le Pen als auch Bardella wollen im Fall eines Wahlsiegs französisches Recht über EU-Recht stellen, den französischen EU-Beitrag reduzieren und die Einwanderungspolitik massiv verschärfen.

Nach Darstellung der Anklage arbeiteten die EU-Parlamentsassistenten der rechtspopulistischen Partei, die damals Front National hieß, nicht für ihre jeweiligen EU-Abgeordneten, sondern für die Partei. Diese besserte ihre Finanzen auf, indem die Gehälter mancher Mitarbeiter faktisch vom EU-Parlament bezahlt wurden.

(A.Nikiforov--DTZ)

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