Deutsche Tageszeitung - Urteil: Apple muss sich in der EU an strengere Regeln halten

Urteil: Apple muss sich in der EU an strengere Regeln halten


Urteil: Apple muss sich in der EU an strengere Regeln halten

Apple muss sich in der Europäischen Union an strengere Regeln halten. Das EU-Gericht in Luxemburg wies am Mittwoch die Klage des US-Technologiekonzerns gegen seine Einstufung als sogenannter Torwächter - ein Digitalunternehmen mit besonders großer Marktmacht - für den App Store und das mobile Betriebssystem iOS ab. Damit treffen Apple bestimmte Pflichten, die einen fairen Wettbewerb gewährleisten sollen. (Az. T-1079/23 u.a.)

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Dabei geht es vor allem darum, dass Dienste interoperabel werden sollen - also nicht nur innerhalb eines geschlossenen Systems funktionieren. Die EU-Kommission hatte Apple 2023 nach dem Gesetz für digitale Märkte als Torwächter für den App Store, iOS und den Browser Safari benannt. Ein Unternehmen kann als Torwächter eingestuft werden, wenn es "wirtschaftlich stark ist, erhebliche Auswirkungen auf den europäischen Markt hat und in mehreren EU-Ländern tätig ist".

Apple klagte gegen die Einstufung für den App Store und iOS, hatte damit aber nun keinen Erfolg. Gegen das Urteil des Gerichts kann der Konzern noch vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH), der nächsthöheren Instanz, vorgehen.

Das Gesetz für digitale Märkte (Digital Markets Act, DMA) gilt aktuell für fünf US-Konzerne - die Google-Mutter Alphabet, Amazon, Apple, Meta und Microsoft - sowie für die Buchungsplattform Booking.com mit Sitz in den Niederlanden und das chinesische Unternehmen Bytedance, das hinter Tiktok steht.

Die Unternehmen können bestraft werden, wenn sie ihre Kundinnen und Kunden beispielsweise an die Nutzung vorinstallierter Dienste wie Karten oder Wetterinfos binden. Nutzer sollen auch selbst entscheiden können, welche App-Stores sie nutzen. Messenger-Dienste und Plattformen sollen interoperabel werden, Beiträge in Online-Diensten sollen also auch auf anderen Plattformen angezeigt werden können. Das Gesetz sieht bei Verstößen Zahlungen in Milliardenhöhe vor, bei Wiederholungstätern bis zu 20 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes.

Nicht nur Apple ging gegen die Einstufung gerichtlich vor. Im Juli 2024 scheiterte eine Klage von Bytedance dagegen in erster Instanz. Bytedance wandte sich danach an den EuGH, der im Mai verhandelte. Ein Urteil steht in dem Fall noch aus. Anfang Juni scheiterte vor dem EU-Gericht eine Klage von Meta gegen schärfere Regeln für seinen Kommunikationsdienst Messenger. In Bezug auf den digitalen Marktplatz Marketplace hatte Metas Klage dagegen Erfolg - dieser war allerdings schon vor einem Jahr von der Liste gestrichen worden.

(U.Stolizkaya--DTZ)

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