Deutsche Tageszeitung - Lebenslange Haft in Münchner Völkermordprozess um Taten an jesidischen Mädchen

Lebenslange Haft in Münchner Völkermordprozess um Taten an jesidischen Mädchen


Lebenslange Haft in Münchner Völkermordprozess um Taten an jesidischen Mädchen

In einem Völkermordprozess hat das Oberlandesgericht München einen aus dem Irak stammenden Mann am Montag zu lebenslanger Haft verurteilt. Seine frühere Partnerin erhielt eine Jugendstrafe von neuneinhalb Jahren. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die zuletzt in Deutschland lebenden Angeklagten als Mitglieder der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) zwei jesidische Mädchen versklavt und vergewaltigt hatten.

Textgröße ändern:

Der IS beging gezielt schwerste Verbrechen an Mitgliedern der Religionsgemeinschaft der Jesiden, was von der Bundesrepublik Deutschland als Völkermord eingestuft wird. Der Vorsitzende Richter Philipp Stoll sagte, mit dem Prozess sei es auch darum gegangen, dem Völkerrecht Geltung zu verschaffen. Das Gericht habe die Angeklagten nicht stellvertretend für die Gräuel des IS verurteilt, sondern für ihre eigenen Taten.

Der Mann und die Frau waren IS-Mitglieder, der Mann wurde dafür bereits in einem früheren Prozess rechtskräftig verurteilt. Nun wurden die Angeklagten unter anderem wegen Völkermordes, Verbrechen gegen die Menschlichkeit sowie Kriegsverbrechen durch die Versklavung und die Vergewaltigung verurteilt. Twana H. S. und Asia R. A. waren im April 2024 in Bayern festgenommen worden.

(P.Tomczyk--DTZ)

Empfohlen

Sechs Jahre Haft wegen Schwarzarbeit in großem Stil in Hessen

Das Landgericht im hessischen Kassel hat einen Mann wegen Schwarzarbeit im großen Stil zu sechs Jahren Haft verurteilt. Schuldig gesprochen wurde er unter anderem wegen gewerbsmäßigem Einschleusens von Ausländern und Veruntreuung von Arbeitsentgelt, wie ein Gerichtssprecher am Mittwoch mitteilte. Sein Haftbefehl wird allerdings ausgesetzt, wenn er eine Sicherheitsleistung von 150.000 Euro hinterlegt.

Freispruch für neun Polizisten in Duisburger Prozess um Fesselung von Flüchtling

Neun Polizeibeamte sind im Prozess um die umstrittene Fesselung eines kurz danach gestorbenen Flüchtlings bei einem Einsatz in Nordrhein-Westfalen freigesprochen worden. Das Landgericht Duisburg sah nach umfangreicher Beweisaufnahme kein strafbares Verhalten der fünf Beamten und vier Beamtinnen, wie ein Gerichtssprecher am Mittwoch sagte. Die Fesselung in Bauchlage sei nach den Feststellungen zwar mitursächlich für den späteren Tod des 23-Jährigen, die polizeilichen Maßnahmen jedoch gerechtfertigt und verhältnismäßig gewesen.

Prozess gegen 34-Jährige wegen IS-Mitgliedschaft in Düsseldorf begonnen

Vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf muss sich seit Mittwoch eine 34-Jährige wegen mutmaßlicher Mitgliedschaft in der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) verantworten. Zum Prozessbeginn wurde nach Gerichtsangaben die Anklage verlesen. Der deutsch-libanesischen Angeklagten aus Herne werden darin auch sogenannte Kriegsverbrechen gegen Eigentum und sonstige Rechte vorgeworfen. Die Frau soll sich demnach von September 2015 bis Oktober 2017 als IS-Mitglied im Irak und in Syrien aufgehalten haben.

Nach Festnahme in Hessen: Mutmaßlicher früherer IS-Kämpfer in Haft

Ein mutmaßlicher früherer IS-Kämpfer ist nach seiner Festnahme in Hessen in Untersuchungshaft genommen worden. Der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe setzte den Haftbefehl in Vollzug, wie die Bundesanwaltschaft am Mittwoch mitteilte. Der in Kuwait geborene Nuri A. war zuvor im Landkreis Waldeck-Frankenberg gefasst worden.

Textgröße ändern: