Deutsche Tageszeitung - Parlamentarier: Erneut Toter bei ICE-Einsatz im Nordosten der USA

Parlamentarier: Erneut Toter bei ICE-Einsatz im Nordosten der USA


Parlamentarier: Erneut Toter bei ICE-Einsatz im Nordosten der USA
Parlamentarier: Erneut Toter bei ICE-Einsatz im Nordosten der USA / Foto: © AFP/Archiv

Im Nordosten der USA ist offenbar erneut ein Mensch bei einem Einsatz der umstrittenen Einwanderungsbehörde ICE erschossen worden. Der Vorfall ereignete sich in dem Ort Biddeford im Bundesstaat Maine, wie der Sprecher des Repräsentantenhauses von Maine, Ryan Fecteau, auf Facebook mitteilte. "ICE war beteiligt", schrieb er, ohne Details zu nennen.

Textgröße ändern:

Die Polizei des Bundesstaats und die Bundespolizei FBI hätten eine Untersuchung eingeleitet, schrieb Fecteau weiter. Sollten sich die Angaben bestätigen, wäre es der zweite Todesfall bei einem ICE-Einsatz binnen einer Woche - und der vierte seit Jahresbeginn. Vergangenen Dienstag hatte ein ICE-Mitarbeiter in Houston im Bundesstaat Texas bei einer Fahrzeugkontrolle einen Mexikaner niedergeschossen, der Mann erlag im Krankenhaus seinen Verletzungen.

Zu dem neuerlichen Vorfall erklärte die Gouverneurin von Maine, Janet Mills, sie sei "über die tödlichen Schüsse in Biddeford an diesem Morgen unter Beteiligung von Bundesbehörden" informiert worden. Ein Augenzeuge, Lucas Scott, sagte lokalen Medien, er habe mindestens vier Schüsse gehört, nachdem er gesehen habe, wie mehrere ICE-Beamte ein weißes Auto umrundet hätten. Die Kongressabgeordnete Chellie Pingree zeigte sich auf Facebook "zutiefst beunruhigt und wütend" über die Berichte. "Wir werden um ein weiteres Opfer trauern", schrieb sie.

Im Januar waren in der Stadt Minneapolis die US-Bürger Renee Good und Alex Pretti durch Schüsse von Bundesmitarbeitern ums Leben gekommen. Für den Tod der dreifachen Mutter Good wird ebenfalls ein ICE-Mitarbeiter verantwortlich gemacht, für den des Krankenpflegers Pretti ein Angehöriger des Grenzschutzes. Die Tötungen hatten die Proteste gegen die Massenabschiebungen von Präsident Donald Trump und gegen ICE weiter angeheizt.

(T.W.Lukyanenko--DTZ)

Empfohlen

Kabinettsbeschluss: Neues Gesetz soll Angriffe auf Einsatzkräfte strenger ahnden

Durch Strafverschärfungen will die Bundesregierung bestimmte Berufsgruppen besser vor Übergriffen im Alltag schützen. In dem am Mittwoch vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf geht es nach Angaben des Bundesjustizministeriums insbesondere um Menschen, deren berufliche Tätigkeit für das Funktionieren des Gemeinwesens besonders wichtig ist: Polizistinnen und Polizisten, Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher, Ärztinnen und Ärzte, Pflegekräfte sowie Beschäftigte der Bahn, kommunaler Verkehrsbetriebe oder Energieversorger.

Mietwagen unberechtigt verkauft: Käufer darf Auto laut Gericht behalten

Ein Käufer darf laut einer Gerichtsentscheidung einen von einem Mieter unberechtigt verkauften Mietwagen behalten. Wie das Landgericht Köln am Mittwoch mitteilte, vermietete eine Autovermietung den nahezu neuen Wagen für fünf Tage. Noch am selben Tag verkaufte der Mieter den Mittelklassewagen für 25.000 Euro. Der Käufer hatte sich Fahrzeugpapiere und Personalausweis des Verkäufers zeigen lassen und die Fahrzeugnummer überprüft.

Drei Syrer wegen Mitgliedschaft in islamistischer Rebellengruppe in Berlin vor Gericht

Wegen der mutmaßlichen Mitgliedschaft in einer Rebellengruppe in Syrien müssen sich seit Mittwoch drei Männer vor dem Berliner Kammergericht verantworten. Sie sollen laut Anklage der Bundesanwaltschaft zwischen 2012 und 2014 Mitglieder der radikalislamischen Liwa-al-Tawhid-Brigaden gewesen sein. Ziele der Gruppe waren eine Bekämpfung der Staatsführung von Präsident Baschar al-Assad und die Errichtung eines Gottesstaats auf Grundlage der Scharia.

Rheinland-Pfalz: Hund gilt bei artgerechtem Abwehrverhalten nicht als gefährlich

Wehrt sich ein Hund artgerecht gegen eine Provokation durch einen Menschen, ist das Tier laut einer Gerichtsentscheidung aus Rheinland-Pfalz nicht als gefährlich einzustufen. Eine Frau habe einen Beißvorfall mutmaßlich selbst provoziert, teilte das Verwaltungsgericht Mainz am Mittwoch mit. Es gab damit dem Eilantrag des Hundehalters recht. (Az.: 1 L 534/26.MZ)

Textgröße ändern: