Deutsche Tageszeitung - Afghanin erringt vor Bundesverfassungsgericht Erfolg in Streit um Aufnahmeprogramm

Afghanin erringt vor Bundesverfassungsgericht Erfolg in Streit um Aufnahmeprogramm


Afghanin erringt vor Bundesverfassungsgericht Erfolg in Streit um Aufnahmeprogramm
Afghanin erringt vor Bundesverfassungsgericht Erfolg in Streit um Aufnahmeprogramm / Foto: © AFP/Archiv

Eine afghanische Mutter und ihre zwei minderjährigen Söhne haben im Streit um ein von der Bundesregierung gestopptes Aufnahmeprogramm einen Erfolg vor dem Bundesverfassungsgericht errungen. In einem am Freitag veröffentlichten Beschluss werteten die Karlsruher Richter die Ablehnung der Visa der Familie auf Grundlage einer sogenannten Abkehrerklärung des Bundesinnenministeriums als Verstoß gegen das Willkürverbot. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg muss nun neu über den Fall entscheiden.

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Die Klägerin bekam im Jahr 2021 noch die Zusage zur Aufnahme in Deutschland über die sogenannte Menschenrechtsliste bekommen. Sie musste nach der Machtübernahme der Taliban in Afghanistan fürchten, wegen ihres vorangegangenen gesellschaftlichen Engagements gefährdet zu sein.

Nach der Bundestagswahl im vergangenen Jahr entschied die neue Bundesregierung von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) jedoch, freiwillige deutsche Aufnahmeprogramme so weit wie möglich zu beenden. Das Bundesinnenministerium erklärte die darüber erteilten Zusagen zur Aufnahme in Deutschland im Dezember pauschal für ungültig und erloschen, wovon auch die Zusage für die Frau betroffen war.

Wie das Bundesverfassungsgericht nun feststellte, genügt die Erklärung des Hauses von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) nicht den Anforderungen des Willkürverbots. Trotz eines großen Entscheidungsspielraums sei der Bund in einem Rechtsstaat niemals völlig frei. So müsse der Einzelfall unter Berücksichtigung der individuellen Belange betrachtet werden.

Das OVG Berlin-Brandenburg muss sich nun neu mit dem Fall beschäftigen und dabei die Maßgaben des Willkürverbots beachten.

(W.Budayev--DTZ)

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