Deutsche Tageszeitung - Streit um enteignete Wiese im Tagebau Hambach: Umweltverband scheitert vor Gericht

Streit um enteignete Wiese im Tagebau Hambach: Umweltverband scheitert vor Gericht


Streit um enteignete Wiese im Tagebau Hambach: Umweltverband scheitert vor Gericht
Streit um enteignete Wiese im Tagebau Hambach: Umweltverband scheitert vor Gericht / Foto: © dpa/dpa/picture-alliance

Der Umweltverband BUND ist vor dem nordrein-westfälischen Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster mit einer Klage gegen die Enteignung einer Wiese im Tagebau Hambach gescheitert. Das Gericht wies die Klage laut Mitteilung vom Freitag ab. Zwar soll unter der Wiese nach der geänderten Tagebauplanung keine Braunkohle mehr abgebaut werden. Die Fläche soll aber weiterhin abgebaggert werden, um Erdmassen für die Böschungen eines geplanten Sees zu gewinnen.

Textgröße ändern:

Der BUND war laut Gerichtsangaben seit 1997 Eigentümer der rund 500 Quadratmeter großen Wiese im Bereich des von dem Energiekonzern RWE betriebenen Braunkohletagebaus. Das Grundstück, das von Aktivisten häufig als Protestwiese genutzt wurde, hatte das Land Nordrhein-Westfalen im Mai 2018 enteignet und an RWE übertragen.

Nachdem RWE seine Tagebauplanung infolge des 2020 beschlossenen Kohleausstiegs geändert hatte und der dortige Hambacher Forst erhalten bleiben sollte, beantragte der BUND die Aufhebung der Enteignung. Der Umweltverband argumentierte, unter der Wiese werde nun keine Braunkohle mehr gefördert, weshalb der Grund für die Enteignung weggefallen sei. Das Land lehnte den Antrag jedoch ab.

Die dagegen gerichtete Klage scheiterte nun ebenfalls. Zur Begründung hieß es, der Zweck der Enteignung sei nicht entfallen, weil das Tagebauvorhaben weiterhin bestehe, wenn auch in veränderter Form. Der Enteignungszweck habe nicht allein in der Kohlegewinnung gelegen, sonder auch darin, Flächen für die Rekultivierung zu nutzen. Dazu gehöre auch die Gewinnung von Erdmassen für die Gestaltung der Böschungen des geplanten Tagebausees.

Das OVG ließ die Revision zum Bundesverwaltungsgericht nicht zu. Dagegen kann Nichtzulassungsbeschwerde erhoben werden.

(M.Dylatov--DTZ)

Empfohlen

DDR-Fluchtpläne in Verhör verraten: Rehabilitierung trotzdem möglich

Ein Mann, der sich vor seiner geplanten Flucht aus der DDR selbst anzeigte und weitere Namen nannte, kann trotzdem rehabilitiert werden. Wie das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Mittwoch entschied, verstieß der ehemalige DDR-Bürger nicht gegen die Grundsätze der Menschlichkeit. Denn er habe lediglich versucht, sich vor der ihm drohenden Verfolgung zu schützen. (Az. 8 C 8.25)

Gericht in Paris ordnet Auslieferung eines Antifaschisten nach Deutschland an

Ein Untersuchungsgericht in Paris hat am Mittwoch die Auslieferung eines albanischen Antifaschisten nach Deutschland angeordnet. Der als "Gino" bekannte Rexhino Abazaj kündigte an, dies anzufechten. Sein Anwalt Youri Krassoulia bezeichnete die Entscheidung als "skandalös".

Waldbrand im belgischen Hohen Venn eingegrenzt - Lage bleibt aber "kompliziert"

Nach tagelangem Kampf gegen den Waldbrand im belgischen Naturschutzgebiet Hoher Venn nahe der Grenze zu Deutschland ist es den Einsatzkräften gelungen, das Feuer einzugrenzen. Der seit Freitag wütende Brand sei "unter Kontrolle gebracht worden" und dürfte sich nicht weiter in Richtung Deutschland ausbreiten, erklärte der Leiter der Krisenkommunikation der Provinz Lüttich, Tony Hosmans, am Mittwoch. Entwarnung konnten die Behörden jedoch noch nicht geben.

Bundesgerichtshof bestätigt Haftstrafe nach Totschlag an Ehefrau in Liebeszelle

Nach dem Tod einer 35-Jährigen in einer sogenannten Liebeszelle eines Gefängnisses in Sachsen-Anhalt ist das Hafturteil gegen deren Ehemann rechtskräftig geworden. Der Bundesgerichtshof bestätigte die vom Landgericht Stendal wegen Totschlags gegen den Mann verhängte zehnjährige Freiheitsstrafe, wie das höchste deutsche Strafgericht am Mittwoch in Karlsruhe mitteilte. Die Revision des Angeklagten wurde abgewiesen.

Textgröße ändern: