Deutsche Tageszeitung - BFH-Urteil: Kindergeldanspruch besteht auch nach Ausbildung zu Rettungssanitäter

BFH-Urteil: Kindergeldanspruch besteht auch nach Ausbildung zu Rettungssanitäter


BFH-Urteil: Kindergeldanspruch besteht auch nach Ausbildung zu Rettungssanitäter
BFH-Urteil: Kindergeldanspruch besteht auch nach Ausbildung zu Rettungssanitäter / Foto: © AFP/Archiv

Wer sich in jungen Jahren zum Rettungssanitäter ausbilden lässt, hat im Anschluss weiterhin Anspruch auf Kindergeld. Wie der Bundesfinanzhof (BFH) in München am Donnerstag unter Verweis auf ein entsprechendes Urteil mitteilte, gilt die Ausbildung zum Rettungssanitäter rechtlich nicht als Erstausbildung. Daher bleibe auch das Recht auf Kindergeld weiter bestehen. (Az. III R 7/24)

Textgröße ändern:

In der Regel verfällt der Kindergeldanspruch nach dem Abschluss einer Erstausbildung oder eines Erststudiums, wenn das Kind anschließend einer Arbeit mit mehr als 20 Wochenstunden nachgeht. Für die Ausbildung zum Rettungssanitäter gelte diese Regelung allerdings nicht, heißt es vom BFH.

Die Dauer der Ausbildung sei mit etwa drei Monaten zu kurz. Um als Erstausbildung zu gelten, brauche es eine Mindestdauer von einem Jahr, erklärte das Gericht. Daher hätten auch fertig ausgebildete Rettungssanitäter weiterhin Anspruch auf Kindergeld. Eine etwa dreijährige Ausbildung zum Notfallsanitäter gelte dagegen als Erstausbildung.

Vor dem Bundesfinanzhof klagte unter anderem der Vater einer 21-Jährigen, die nach dem Abitur und Freiwilligendienst im Frühjahr 2023 eine Ausbildung zur Rettungssanitäterin absolvierte. Da sie im Anschluss daran für einige Monate in Vollzeit als Rettungssanitäterin tätig war, verweigerte die Familienkasse die Zahlung von Kindergeld für die Arbeitsmonate. Der Kindergeldanspruch während der Zeit der Ausbildung blieb allerdings bestehen.

Das Gericht gab in diesem wie auch in fünf weiteren ähnlichen Fällen dem Kläger Recht. Die Vollzeittätigkeit als Rettungssanitäterin sei kein Grund gewesen, die Kindergeldzahlungen zu verweigern.

(O.Tatarinov--DTZ)

Empfohlen

Bundesgerichtshof: "Focus"-Ärztesiegel müssen erneut geprüft werden

Die vom Magazin "Focus Gesundheit" vergebenen Ärztesiegel sind womöglich irreführend. Wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Donnerstag entschied, handelte es sich bei derartigen Siegeln um sogenannte Testlogos mit Gesundheitsbezug. Diese müssten unter besonders strengen Auflagen vergeben werden. Das Oberlandesgericht München müsse nun erneut prüfen, ob dies der Fall war. (Az. I ZR 130/25)

Rushdie-Attentäter einer "terroristischen Tat" schuldig gesprochen

Vier Jahre nach dem Messerattentat auf den Schriftsteller Salman Rushdie ist der bereits zu 25 Jahren Haft verurteilte Täter nun auch einer "terroristischen Tat" schuldig gesprochen worden. Hadi Matar sei "den terroristischen Werten der iranischen Führung" gefolgt und habe "einen grenzüberschreitenden Terrorakt" begangen, teilte das US-Justizministerium am Mittwoch mit. Er sei von einer Geschworenen-Jury auf Bundesebene wegen "der Begehung einer terroristischen Tat" verurteilt worden.

70-Jähriger soll tonnenschweren Kokainschmuggel geplant haben - Anklage in Berlin

Wegen der mutmaßlichen Planung eines tonnenschweren Kokainschmuggels mit einem Segelschiff von Brasilien nach Europa hat die Staatsanwaltschaft Anklage gegen einen 70-jährigen Berliner erhoben. Der Mann soll den Transport von mehr als zwei Tonnen der Droge im Jahr 2021 koordiniert und finanziert haben, wie die Anklagebehörde am Donnerstag in Berlin mitteilte. Er sitzt wegen anderer Vergehen bereits in Haft.

Bergwaldbrand in bayerischem Landkreis Traunstein breitet sich aus

Im bayerischen Landkreis Traunstein bekämpfen etwa 200 Einsatzkräfte im Bereich der Hochwand in Oberwössen einen Bergwaldbrand. Über Nacht habe sich der am Mittwochabend im Gipfelbereich auf tausend Metern Höhe festgestellte Brand talwärts ausgebreitet, teilte der Kreisfeuerwehrverband Traunstein am Donnerstag mit. Drei Polizeihubschrauber unterstützten demnach aus der Luft die Löscharbeiten der Feuerwehrkräfte am Boden. An die Bevölkerung wurde eine Warnung wegen Geruchsbelästigung herausgegeben.

Textgröße ändern: