Deutsche Tageszeitung - Anklage gegen mutmaßlichen Gründer von weltweit führender Drogenhandelsplattform

Anklage gegen mutmaßlichen Gründer von weltweit führender Drogenhandelsplattform


Anklage gegen mutmaßlichen Gründer von weltweit führender Drogenhandelsplattform
Anklage gegen mutmaßlichen Gründer von weltweit führender Drogenhandelsplattform / Foto: © AFP/Archiv

Mehr als ein Jahr nach der Festnahme hat die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main Anklage gegen den mutmaßlichen Gründer einer der weltweit größten Handelsplattformen für Drogen im Darknet erhoben. Der 31-Jährige habe bereits gestanden, teilten die Anklagebehörde und das Bundeskriminalamt in Wiesbaden am Montag gemeinsam mit. Die Plattform Archetyp Market war zum Zeitpunkt ihrer Abschaltung eine der größten und am längsten bestehenden kriminellen Handelsplattformen im Darknet.

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Laut Generalstaatsanwaltschaft und Bundeskriminalamt wurden auf der von dem Beschuldigten gegründeten und betriebenen illegalen Plattform Drogen wie Kokain, Heroin, Crystal Meth, Fentanyl, Crack sowie Cannabisprodukte und Arzneimittel gehandelt. Allein von November 2022 bis zur Abschaltung im Juni 2025 wurden dort etwa 2,3 Millionen Bestellungen mit einem Umsatzvolumen von rund 330 Millionen Euro getätigt.

Der 31-Jährige soll die Ausrichtung der Plattform bestimmt sowie die technische Infrastruktur bereitgestellt und gepflegt haben. Die Bezahlung der Waren erfolgte in der Kryptowährung Monero, der Beschuldigte bekam eine fünfprozentige Provision. Insgesamt soll er rund 20 Millionen Euro verdient haben.

Der Mann wurde im Juni 2025 von Beamten einer Spezialeinheit der spanischen Polizei an seinem Wohnsitz in Barcelona festgenommen. Seit seiner Auslieferung noch im selben Monat befindet er sich in Deutschland in Untersuchungshaft. Die Ermittler beschlagnahmten mutmaßliche Taterträge in Höhe von umgerechnet knapp zehn Millionen Euro - in Form von Kryptowährungen, Bargeld und Luxusfahrzeugen.

Der nicht vorbestrafte Beschuldigte habe sich im Rahmen des Ermittlungsverfahrens kooperativ gezeigt, hieß es von der Generalstaatsanwaltschaft. Über die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheidet das Landgericht Frankfurt.

(P.Vasilyevsky--DTZ)

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