Deutsche Tageszeitung - Schlafende Frau angezündet: BGH bestätigt Braunschweiger Mordurteil gegen Ehemann

Schlafende Frau angezündet: BGH bestätigt Braunschweiger Mordurteil gegen Ehemann


Schlafende Frau angezündet: BGH bestätigt Braunschweiger Mordurteil gegen Ehemann
Schlafende Frau angezündet: BGH bestätigt Braunschweiger Mordurteil gegen Ehemann / Foto: © AFP/Archiv

Weil er seine schlafende Ehefrau anzündete und so tötete, ist ein Mann rechtskräftig zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte das Urteil des Landgerichts im niedersächsischen Braunschweig vom Januar, wie er am Mittwoch in Karlsruhe mitteilte. Das Landgericht hatte den zum Tatzeitpunkt 50-jährigen Mann wegen Mordes schuldig gesprochen und die besondere Schwere der Schuld festgestellt.

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Eine vorzeitige Entlassung aus der Haft nach 15 Jahren ist damit weitestgehend ausgeschlossen. Das Gericht sah als erwiesen an, dass der Angeklagte seine schlafende Frau im Mai 2025 in Goslar mit Benzin übergoss und anzündete. Sein Motiv sei gewesen, dass er sie zu Unrecht beschuldigte, ihn zu betrügen.

Die Frau wurde wach, sprang brennend aus dem Schlafzimmerfenster und stürzte vier Meter in die Tiefe. Dort blieb sie den Feststellungen zufolge für einige Minuten liegen, war dabei bei vollem Bewusstsein und schrie vor Schmerzen. Ihr Sohn und ein anderer Mann hätten sie schließlich bemerkt und das Feuer gelöscht. Die Frau erlitt dem BGH zufolge "immense Schmerzen", sie starb wenig später im Krankenhaus.

Das Landgericht sah mehrere Mordmerkmale als erfüllt an, darunter Grausamkeit. Der Mann ging gegen das Urteil vor dem BGH vor. Dieser fand aber keine Rechtsfehler, das Urteil wurde rechtskräftig.

(P.Vasilyevsky--DTZ)

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