Deutsche Tageszeitung - Erster Prozess vor US-Bundesgericht gegen Meta wegen Social-Media-Sucht

Erster Prozess vor US-Bundesgericht gegen Meta wegen Social-Media-Sucht


Erster Prozess vor US-Bundesgericht gegen Meta wegen Social-Media-Sucht
Erster Prozess vor US-Bundesgericht gegen Meta wegen Social-Media-Sucht / Foto: © AFP/Archiv

Der US-Internetkonzern Meta muss sich seit Mittwoch erstmals vor einem US-Bundesgericht wegen des Vorwurfs verantworten, mit seinen Online-Netzwerken Instagram und Facebook Minderjährige abhängig und damit psychisch krank zu machen. Am ersten Prozesstag wurden nach längerer Befragung zunächst die acht Geschworenen ausgewählt. Die Eröffnungsplädoyers sollen in der kommenden Woche gehalten werden.

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Bundesrichterin Yvonne Gonzalez Rogers befragte potenzielle Geschworene zu ihren Ansichten über Online-Netzwerke und den Meta-Konzern. Unter anderem wollte sie wissen, ob die Kandidaten selbst Konten für Onlinedienste hätten, ob ihre Kinder entsprechende Angebote nutzten und ob sie die Dienste für psychische Probleme verantwortlich machten. Einige Geschworene sagten, dass Online-Netzwerke aus ihrer Sicht einen Einfluss auf das psychische Befinden hätten.

Zudem wurden einige Kandidaten nach dem Alter gefragt, in dem sie sich für Onlinedienste angemeldet hatten - insbesondere, ob dies vor dem 13. Lebensjahr und ohne Wissen der Eltern geschehen sei. Eine Person verglich den Kick durch das Scrollen durch angstauslösende Inhalte in Online-Netzwerken dabei mit Kokain, eine andere äußerte die Meinung, dass die Apps, "die Werte aus den Menschen ziehen".

Die am Ende des ersten Tages von Rogers ausgewählten Geschworenen haben in dem Prozess nur eine beratende Rolle. Die etwa sechs Wochen dauernden Verhandlungen sollen am Dienstag kommender Woche mit den Eröffnungsplädoyers beginnen. Mit einem Urteil wird für Anfang Oktober gerechnet.

Der Prozess geht auf die Klage von vier US-Bundesstaaten zurück. Sie verlangen massive Beschränkungen bei den Instagram- und Facebook-Funktionen. Zudem fordern die Generalstaatsanwälte von Kalifornien, Colorado, Kentucky und New Jersey eine Strafzahlung von bis zu 1,4 Billionen Dollar (1,2 Billionen Euro). Diese Summe ist fast so hoch ist wie der Börsenwert von Meta. Die Generalstaatsanwälte veranschlagen dabei für jeden betroffenen Heranwachsenden im Land mehrere tausend Dollar Strafe.

Konkret geht es in dem aufsehenerregende Prozess unter anderem um Funktionen wie Endlos-Scrollen, sehr häufige Benachrichtigungen und das Zählen von "Gefällt mir"-Reaktionen. Die Kläger wenden sich also gegen die Art, wie die Online-Netzwerke konzipiert sind. Es geht also nicht um die Inhalte, die sie verbreiten - hierbei gesteht das US-Recht den Netzwerken weitgehende Immunität zu.

In den USA wurde schon eine Vielzahl von Prozessen gegen Online-Netzwerke angestrengt. Der nun gestartete Prozess in Kalifornien könnte für Meta aber weiter reichende Folgen haben, da damit erstmals eine Gerichtsentscheidung auf Bundesebene ansteht. Die Anklage will auch Meta-Chef Mark Zuckerberg zu den Vorwürfen befragen. Seine dreistündige Anhörung ist für Ende September geplant.

Der Prozess geht auf die sogenannten Facebook Files zurück, welche die ehemalige Facebook-Mitarbeiterin Frances Haugen Ende 2021 veröffentlichte. Dabei handelt es sich um tausende Seiten mit den Ergebnissen einer konzerninternen Recherche zu den Auswirkungen der Meta-Onlinenetzwerke auf die seelische Gesundheit minderjähriger Nutzerinnen. Obwohl die schädlichen Auswirkungen des Social-Media-Konsums dem Konzern demnach bekannt waren, wies er in öffentlichen Stellungnahmen Bedenken und Warnungen zurück.

Nach diesen Enthüllungen leiteten dutzende US-Bundesstaaten eine gemeinsame Untersuchung der Vorwürfe ein. Zwei Jahre später reichten etwa 30 von ihnen Klage gegen Meta ein. Vier von ihnen führen nun stellvertretend einen Pilot-Prozess. Sollte Meta vor Gericht unterliegen, soll der Konzern mit allen klagenden Bundesstaaten eine Vereinbarung schließen.

Der Meta-Konzern versichert, dass er ausreichend Schutzmaßnahmen für minderjährige Nutzerinnen und Nutzer ergreife. Außerdem argumentiert der kalifornische Internetriese, die psychische Gesundheit von Heranwachsenden könne nicht durch einen einzelnen Onlinedienst beeinträchtigt werden. Einige der beanstandeten Funktionen müssten außerdem wegen des Verfassungsrechts auf freie Meinungsäußerung unangetastet bleiben.

Trotzdem zog es Meta zusammen mit anderen Onlinediensten vor, einem Schulbezirk in Kentucky 27 Millionen Dollar zu zahlen, um einen weiteren Prozess zu verhindern - dieser hätte zum Präzedenzfall für rund 1200 ähnliche Klagen werden können.

(P.Vasilyevsky--DTZ)

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