Deutsche Tageszeitung - Weiterer Verdächtiger nach LKW-Leichenfund in Großbritannien beschuldigt

Weiterer Verdächtiger nach LKW-Leichenfund in Großbritannien beschuldigt


Weiterer Verdächtiger nach LKW-Leichenfund in Großbritannien beschuldigt

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(N.Loginovsky--DTZ)

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Salman-Rushdie-Attentäter in den USA zu 25 Jahren Haft verurteilt

Fast drei Jahre nach dem Messerangriff auf den Schriftsteller Salman Rushdie in den USA ist der Attentäter zu 25 Jahren Haft verurteilt worden. Ein Gericht in Mayville im US-Bundesstaat New York verhängte am Freitag die Höchststrafe gegen den 27-jährigen Hadi Matar. Der US-Bürger mit libanesischen Wurzeln hatte im August 2022 bei einer Veranstaltung mindestens zehn Mal auf Rushdie eingestochen und ihn schwer verletzt.

USA: Salman-Rushdie-Attentäter zu 25 Jahren Haft verurteilt

Fast drei Jahre nach dem Messerangriff auf den Schriftsteller Salman Rushdie ist der Attentäter in den USA zu 25 Jahren Haft verurteilt worden. Ein Gericht in Mayville im US-Bundesstaat New York verhängte am Freitag die Höchststrafe gegen Hadi Matar. Der US-Bürger mit libanesischen Wurzeln hatte im August 2022 bei einer Veranstaltung mindestens zehn Mal auf Rushdie eingestochen und ihn schwer verletzt.

Prügelattacke: US-Sänger Chris Brown in Großbritannien in U-Haft

Wegen eines tätlichen Angriffs muss US-Sänger Chris Brown bis Mitte Juni in Großbritannien in Untersuchungshaft und kann seine Welttournee deswegen voraussichtlich nicht wie geplant starten. Eine Richterin in Manchester ordnete am Freitag U-Haft bis zum 13. Juni gegen den R&B-Star an. Damit kann der 36-Jährige voraussichtlich nicht wie geplant am 11. Juni ein Konzert in Hamburg geben. Brown hatte in der Vergangenheit immer wieder mit Gewalttaten von sich reden gemacht, unter anderem 2009 mit einer Prügelattacke gegen seine damalige Freundin Rihanna.

Unwirksame Preiserhöhung: Netflix zur Rückzahlungen verurteilt

Der Streaming-Dienst Netflix hat wegen unzulässiger Preiserhöhungen eine Niederlage vor Gericht kassiert. Das Landgericht Köln erklärte Preissteigerungen des Dienstes in den Jahren 2017, 2019 und 2022 am Freitag in zweiter Instanz für unwirksam. Dem klagenden Verbraucher stehen demnach Rückzahlungen zu. Andere Betroffene müssten Rückforderungen allerdings selbst durchsetzen.

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