Deutsche Tageszeitung - DAK und Suchtexperten gegen Zulassung von Onlineglücksspielen

DAK und Suchtexperten gegen Zulassung von Onlineglücksspielen


DAK und Suchtexperten gegen Zulassung von Onlineglücksspielen
DAK und Suchtexperten gegen Zulassung von Onlineglücksspielen / Foto: ©

Die Krankenkasse DAK-Gesundheit und Suchtexperten haben vor einer Zulassung von Onlineglücksspielen gewarnt. Dies erhöhe die Suchtgefahr für Spieler deutlich, erklärten die Kasse und das Deutsche Zentrum für Suchtfragen am Donnerstag in Hamburg. Dies gelte vor allem für Jugendliche unter 18 Jahren, die besonders geschützt werden müssten.

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"Aufgrund der hohen Risiken muss das Onlineglücksspiel verboten bleiben", forderte DAK-Chef Andreas Storm. Sei dies politisch nicht durchsetzbar, müsse es zumindest weitgehende Werbeverbote geben. Glücksspielwerbung spreche vor allem Jugendliche und junge Erwachsene an und erhöhe nachweislich das problematische Spielverhalten der minderjährigen Spieler.

"Bei der Zulassung von Onlinespielen greifen keine Altersgrenzen mehr", warnte Rainer Thomasius, Leiter des Deutschen Zentrums für Suchtfragen am Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf. Auch die bislang geplante Höchstgrenze der Onlinespieleinsätze von tausend Euro monatlich sei viel zu hoch und müsse drastisch reduziert werden.

Über die staatliche Regulierung des boomenden Markts für Glücksspiele und Sportwetten im Internet wird seit Jahren kontrovers gestritten. Zu Jahresbeginn einigten sich die Bundesländer nach langen Debatten auf einen Staatsvertrag, der Onlineangebote wie Sportwetten, Poker und sogenannte Automatenspiele ab Juli 2021 bundesweit erlauben soll. Eine neue Aufsichtsbehörde soll die Anbieter kontrollieren und insbesondere auch den Schutz von Suchtgefährdeten, Kindern und Jugendlichen überwachen.

Derzeit sind Onlineglücksspiele nur in Schleswig-Holstein erlaubt. Das Land scherte 2012 unter der damaligen Regierung aus CDU und FDP aus dem gemeinsamen Glücksspielstaatsvertrag aus und legalisierte solche Angebote. Woanders blieben sie verboten. Bei ihrer anstehenden Sitzung im März wollen die Ministerpräsidenten der Länder die Neuregelung für das kommende Jahr beraten.

(W.Budayev--DTZ)

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