Deutsche Tageszeitung - Agententätigkeit in russischem Auftrag: 30-Jähriger in Stuttgart verurteilt

Agententätigkeit in russischem Auftrag: 30-Jähriger in Stuttgart verurteilt


Agententätigkeit in russischem Auftrag: 30-Jähriger in Stuttgart verurteilt

Wegen Agententätigkeit im Auftrag Russlands hat das Oberlandesgericht Stuttgart einen 30-Jährigen zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt. Wie das Gericht am Dienstag mitteilte, beteiligte er sich an der Ausspähung von Pakettransportwegen in Richtung Ukraine. Weil die Haftstrafe aufgrund von Untersuchungshaft bereits als verbüßt gilt, kam der Mann auf freien Fuß. Zwei Mitangeklagte, die mit diesem zusammengearbeitet haben sollen, sprach das Gericht frei.

Textgröße ändern:

Die Bundesanwaltschaft hatte alle drei Beschuldigten ursprünglich auch wegen der Verabredung zu einem Verbrechen in Form einer schweren Brandstiftung angeklagt. Von diesem Vorwurf sprach der zuständige Senat sie aber frei. Die Beweisaufnahme habe nur ergeben, dass sie an einem von einer staatlichen russischen Stelle veranlassten Versand von zwei Paketen mit GPS-Trackern über einen ukrainischen Versandlogistiker mitwirkten, um Möglichkeiten für Sabotageaktionen abzuklären. Nicht nachweisbar sei, dass es schon entsprechende konkrete Pläne gab und die Beschuldigten in diese eingeweiht oder daran beteiligt gewesen seien.

Nach den Feststellungen des Gerichts handelte der 30-Jährige im Auftrag eines Bekannten aus dem russisch besetzten Mariupol. Der in der Schweiz lebende ukrainische Staatsbürger wies seine zwei Mitangeklagten demnach an, die beiden Pakete mit den GPS-Positionstrackern von Konstanz über Köln in die Ukraine zu verschicken. Die Männer wurden im Mai 2025 in Deutschland und der Schweiz festgenommen und kamen in Untersuchungshaft.

Die beiden Mitbeschuldigten im Alter von 22 und 25 Jahren sprach das Gericht frei, weil ihnen nicht nachzuweisen war, dass sie wissentlich an einem Paketversand zwecks Vorbereitung möglicher Sabotageaktionen teilnahmen oder bewusst geheimdienstliche Agententätigkeiten ausübten. Nur im Fall des 30-Jährigen ging es von einer vorsätzlichen Beteiligung aus, er wurde wegen Agententätigkeit zu Sabotagezwecken verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig und kann vor dem Bundesgerichtshof angefochten werden.

Seit dem Beginn des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine Anfang 2022 ist die sicherheitspolitische Lage in Europa extrem gespannt. Die Rede ist vielfach von einem sogenannten hybriden Krieg Russlands auf dem Gebiet der Mitgliedsstaaten von EU und Nato, welche die Ukraine unterstützen. Zu hybrider Kriegführung gehören unter anderem Desinformationskampagnen sowie Spionage und Sabotageaktionen.

(V.Varonivska--DTZ)

Empfohlen

Nach Angriff auf SPD-Politiker Ecke in Dresden: Drei Angeklagte kommen vor Gericht

Knapp drei Jahre nach dem Angriff auf den SPD-Europaabgeordneten Matthias Ecke in Dresden kommen drei Tatverdächtige vor Gericht. Das Amtsgericht der sächsischen Landeshauptstadt ließ die Anklage der Staatsanwaltschaft zu, wie es am Freitag mitteilte. Ecke war im Mai 2024 beim Aufhängen von Wahlplakaten angegriffen und dabei so schwer verletzt worden, dass er operiert werden musste.

Sonderermittlerin soll mutmaßliche Gruppenvergewaltigung an US-Eliteuni untersuchen

Rund zwei Jahre nach einer mutmaßlichen Gruppenvergewaltigung an der US-Eliteuniversität Cornell hat der Bundesstaat New York eine Sonderermittlerin berufen. Gouverneurin Kathy Hochul betraute die New Yorker Generalstaatsanwältin Letitia James mit dem Fall. Beide wollten am Freitag vor die Presse treten.

Bayern: Mehr als sechs Jahre Haft für Syrer wegen Einschleusens von Ausländern

Wegen der mehrfachen Schleusung von illegalen Einwanderern ist ein 32-jähriger Syrer in Bayern zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren und zwei Monaten verurteilt worden. Das Landgericht Traunstein sprach ihn unter anderem des banden- und gewerbsmäßigen Einschleusens von Ausländern schuldig, wie ein Gerichtssprecher am Freitag mitteilte. In das Strafmaß wurde auch ein Urteil vom April mit einbezogen.

Mutter von Drillingen erstochen - Ehemann in Osnabrück wegen Mordes verurteilt

Weil er seine Frau erstochen haben soll, soll ein Mann aus Niedersachsen lange ins Gefängnis. Das Landgericht Osnabrück verurteilte ihn am Freitag nach Angaben eines Sprechers wegen Mordes und verhängte eine lebenslange Freiheitsstrafe. Der Mann hatte demnach im Prozess gestanden, seine Frau, eine Mutter von Drillingen, getötet zu haben.

Textgröße ändern: