Deutsche Tageszeitung - Social-Media-Sucht: Instagram und Facebook führen Zeitsperren für Teenager ein

Social-Media-Sucht: Instagram und Facebook führen Zeitsperren für Teenager ein


Social-Media-Sucht: Instagram und Facebook führen Zeitsperren für Teenager ein
Social-Media-Sucht: Instagram und Facebook führen Zeitsperren für Teenager ein / Foto: © AFP/Archiv

Der Mutterkonzern von Instagram und Facebook hat in einem Prozess um die mutmaßliche Social-Media-Sucht von Minderjährigen einen Vergleich erzielt: Der Meta-Konzern von Mark Zuckerberg willigte in die Zahlung von 16,7 Milliarden Dollar (14,3 Milliarden Euro) ein, wie aus Gerichtsakten vom Mittwoch hervorgeht. Meta erklärte sich zudem zu Änderungen an seinen Online-Netzwerken bereit, um Kinder und Jugendliche besser vor Risiken zu schützen.

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Der Konzern will unter anderem Zeitbeschränkungen für die Nutzung von Instagram und Facebook durch Minderjährige einführen sowie nächtliche Zugangssperren. So sollen Teenager die Apps nur noch zwei Stunden pro Tag nutzen dürfen. Zwischen Mitternacht und sechs Uhr morgens sollen sie gar keinen Zugriff mehr haben.

Der kalifornische Bundesanwalt Rob Bonta begrüßte das Einlenken des Unternehmens: "Meta hat zugestimmt, massive Veränderungen vorzunehmen, die das Risiko von Schäden durch seine Plattformen verringern werden - und das innerhalb weniger Monate", erklärte Bonta. In den Unterlagen heißt es, der Vergleich stelle kein Schuldeingeständnis durch Meta dar.

Insgesamt 29 US-Bundesstaaten hatten Meta vor einem kalifornischen Gericht wegen Suchtgefahren verklagt. Sie verlangten eine Geldbuße von 200 Milliarden Dollar und umfangreiche Änderungen an den Algorithmen. Das zuständige Bundesgericht im kalifornischen Oakland muss dem Vergleich noch zustimmen. Dann würde der zweiwöchige Prozess enden.

Bei Meta gilt ein Mindestalter von 13 Jahren für die Social-Media-Nutzung. Laut Kritikern ließ sich dieses in der Vergangenheit jedoch relativ einfach umgehen.

Instagram-Chef Adam Mosseri hatte am Dienstag als Zeuge in dem Verfahren eingeräumt, er habe interne Sicherheitsfunktionen für Jugendliche gelobt, obwohl diese laut Tests kaum wirksam seien. Andere Zeugen hatten in der vergangenen Woche ausgesagt, dass Meta diese Werkzeuge "zum Scheitern entwickelt" habe. In dem Prozess war auch Meta-Gründer und Vorstandschef Mark Zuckerberg als Zeuge vorgeladen. Ihm bleibt eine Aussage nun voraussichtlich erspart.

Der Prozess geht auf die sogenannten Facebook Files zurück, welche die ehemalige Facebook-Mitarbeiterin Frances Haugen Ende 2021 veröffentlicht hatte. Dabei handelt es sich um tausende Seiten mit den Ergebnissen einer konzerninternen Recherche zu den Auswirkungen der Online-Netzwerke von Meta auf die seelische Gesundheit minderjähriger Nutzerinnen und Nutzer.

Obwohl die schädlichen Auswirkungen des Social-Media-Konsums dem Konzern demnach bekannt waren, wies er in öffentlichen Stellungnahmen Bedenken und Warnungen zurück. Gleichzeitig soll er die Netzwerke absichtlich so konzipiert haben, dass sie Suchtverhalten hervorrufen - etwa durch das automatische Abspielen von Videos, häufige Benachrichtigungen und das Zählen von "Gefällt mir"-Reaktionen.

Nach diesen Enthüllungen leiteten dutzende US-Bundesstaaten eine gemeinsame Untersuchung der Vorwürfe ein, die schließlich in dem Prozess mündete. Die Kläger wandten sich explizit gegen die Art, wie die Online-Netzwerke konzipiert sind, und nicht gegen die Inhalte, die sie verbreiten - denn hier gesteht das US-Recht den Netzwerken weitgehende Immunität zu.

In den USA sind zahlreiche Klagen wegen mutmaßlicher Social-Media-Sucht anhängig. Die Betroffenen berichten unter anderem von Depressionen und Suizidgedanken.

(S.A.Dudajev--DTZ)

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