Deutsche Tageszeitung - Jahre nach sächsischem Munitionsskandal: Schießplatzbetreiber in Schwerin verurteilt

Jahre nach sächsischem Munitionsskandal: Schießplatzbetreiber in Schwerin verurteilt


Jahre nach sächsischem Munitionsskandal: Schießplatzbetreiber in Schwerin verurteilt
Jahre nach sächsischem Munitionsskandal: Schießplatzbetreiber in Schwerin verurteilt / Foto: © AFP/Archiv

Acht Jahre nach dem sogenannten Munitionsskandal bei der sächsischen Polizei ist ein Schießplatzbetreiber in Mecklenburg-Vorpommern wegen Hehlerei und anderer Delikte zu einer Geldstrafe von knapp 6000 Euro verurteilt worden. Das Landgericht Schwerin sah es nach Angaben eines Sprechers vom Donnertag als erwiesen an, dass der Mann mehrere tausend Patronen aus Beständen der sächsischen Polizei als Gegenleistung für ein Training von Spezialkräften auf seinem Schießplatz in Güstrow angenommen hatte.

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Die Idee zu dem Tauschgeschäft stammte den Feststellungen des Gerichts zufolge von dem Beschuldigten. Verurteilt wurde er deshalb wegen der Anstiftung zur veruntreuenden Unterschlagung in Tateinheit mit Bestechung sowie der Hehlerei. Die Gesamthöhe der Geldstrafe beläuft sich auf 5940 Euro, das Urteil gegen den Angeklagten fiel am Mittwoch.

Laut Anklage ging es um 7000 Patronen, die der Beschuldigte von einem sächsischen Polizisten entgegennahm. Der Polizist war bereits im April vergangenen Jahres in Dresden wegen veruntreuender Unterschlagung und Bestechlichkeit zu einer Geldstrafe von 10.800 Euro verurteilt worden. Das Urteil hob der Bundesgerichtshof inzwischen aber teilweise auf. Das Landgericht Dresden muss neu über waffenrechtliche Vorwürfe verhandeln.

Der Munitionsskandal war 2021 mit mehrjähriger Verspätung öffentlich bekannt geworden und hatte hohe Welle geschlagen. Der damalige Chef des sächsischen Landeskriminalamts verlor in der Folge seinen Job. Das Mobile Einsatzkommando Dresden, das im Mittelpunkt des Geschehens stand, wurde aufgelöst. Ein Untersuchungsbericht des sächsischen Innenministeriums fand unter anderem Mängel in der Dienstaufsicht.

Hintergrund war ein außerdienstliches Schießtraining der Spezialeinheit auf dem Gelände des nun in Schwerin verurteilten Angeklagten. Beamte hatten dieses zunächst vergeblich bei einem Vorgesetzten beantragt, dieser verbot das Training. Die Mitglieder der Einheit setzten sich aber darüber hinweg und hielten es außerdienstlich trotzdem ab. Als Gegenleistung übergab ein Beamter dem Platzbetreiber die Patronen.

In dem Skandal ging es auch um mögliche personelle Verbindungen in die Reichsbürger- und Prepperszene sowie zu rechtsextremen Gruppen. Der 2021 vorlegte Untersuchungsbericht fand dafür aber keine Anhaltspunkte.

In dem Prozess in Schwerin ging es außerdem um den Vorwurf unerlaubten Umgangs mit einigen als Kriegswaffen eingestuften Patronen. Neben dem 60-Jährigen war deshalb auch ein Mitarbeiter der Waffenbehörde des Landkreises Ludwigslust-Parchim angeklagt. Davon sprach das Gericht die Angeklagten frei, weil sich der Sachverhalt nicht sicher feststellen ließ.

(P.Hansen--DTZ)

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