Deutsche Tageszeitung - Vorwurf der Wahlfälschung in Seniorenheim in Sachsen-Anhalt nicht bestätigt

Vorwurf der Wahlfälschung in Seniorenheim in Sachsen-Anhalt nicht bestätigt


Vorwurf der Wahlfälschung in Seniorenheim in Sachsen-Anhalt nicht bestätigt
Vorwurf der Wahlfälschung in Seniorenheim in Sachsen-Anhalt nicht bestätigt / Foto: © AFP/Archiv

Nach Vorwürfen zu Wahlfälschungen in einem Seniorenheim in Sachsen-Anhalt hat die Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau die Ermittlungen eingestellt. Es gebe keine Hinweise auf eine Manipulation der Briefwahl, wie die Behörde am Freitag mitteilte. Bei den Ermittlern war zuvor eine Anzeige gegen Unbekannt wegen des Verdachts der Wahlfälschung und der Verletzung des Briefgeheimnisses eingegangen.

Textgröße ändern:

Demnach sollen in einem Seniorenheim in Dessau-Roßlau Briefwahlunterlagen für eine schwer demente 95-Jährige angefordert und manipuliert worden sein. Der Wahlbriefumschlag der Frau sei geöffnet und der Stimmzettelumschlag vor der Wahl entnommen worden. Darüber hinaus seien Briefwahlunterlagen vernichtet worden.

Die AfD hatte die Vorwürfe im Wahlkampf wenige Tage vor der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt aufgegriffen. Spitzenkandidat Ulrich Siegmund sprach in diesem Zusammenhang in den sozialen Netzwerken von einem "Skandal".

Laut Staatsanwaltschäft hätten die Ermittlungen jedoch keine Hinweise für eine Manipulation betreffend der Briefwahl der 95-Jährigen ergeben. Der Gesundheitszustand der Frau sei nicht so gewesen wie in der Anzeige angegeben. Auch bei 18 weiteren Bewohnern der Einrichtung, die per Brief wählten, habe sich kein entsprechender Verdacht ergeben.

Der Verdacht einer Vernichtung von Wahldokumenten in dem Seniorenheim habe ebenfalls nicht erhärtet werden können. Zudem gebe es keine Hinweise darauf, dass im Wahlamt der Stadt eingegangene Wahlbriefe vorab geöffnet und Umschläge entnommen worden seien.

(S.A.Dudajev--DTZ)

Empfohlen

Bewährungs- und Haftstrafen in Prozess um Betrug bei Reinigungsfirma in Bayern

Das Landgericht Regensburg hat in einem Prozess um Betrug und Veruntreuung bei einer Reinigungsfirma drei Angeklagte zu Bewährungs- und Haftstrafen verurteilt. Der Hauptangeklagte soll für viereinhalb Jahre in Haft, wie ein Gerichtssprecher am Freitag mitteilte. Seine beiden Mitangeklagten erhielten wegen Beihilfe Bewährungsstrafen von einem Jahr und zehn Monaten beziehungsweise einem Jahr und acht Monaten.

Wundersame Rettung von zwei Verschütteten gut eine Woche nach Sturzflut in Nepal

Lichtblick inmitten der Katastrophe: Mehr als eine Woche nach der zerstörerischen Himalaya-Sturzflut mit mehr als 1300 Toten sind in Nepal zwei in einem Tunnel eingeschlossene Arbeiter gerettet worden. Nach dem Bergungserfolg am Freitag jubelten die Retter und sprachen von einem "Wunder". Einer der Geretteten hob die Hand zum Gruß, der andere, von Kopf bis Fuß mit Schlamm bedeckt, hatte bei seinem Abtransport die Hände zum Gebet gefaltet.

Exfreundin und Großmutter vergewaltigt: Hafturteil aus Hannover rechtskräftig

Weil er seine frühere Freundin und deren Großmutter vergewaltigte und später Einsatzkräfte mit einer Axt bedrohte, muss ein Mann aus Niedersachsen lange ins Gefängnis. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte das Hafturteil des Landgerichts Hannover, wie er am Freitag in Karlsruhe mitteilte. Das Landgericht hatte im Januar eine Freiheitsstrafe von zwölf Jahren gegen den Angeklagten verhängt.

Freude über "Wunder": Zwei Verschüttete gut eine Woche nach Sturzflut in Nepal gerettet

Hoffnungsschimmer inmitten der Katastrophe: Mehr als eine Woche nach der verheerenden Himalaya-Sturzflut mit mehr als 1300 Toten sind in Nepal zwei in einem Tunnel eingeschlossene Arbeiter gerettet worden. Nach dem Bergungserfolg am Freitag jubelten die Retter und sprachen von einem "Wunder". Einer der Geretteten hob die Hand zum Gruß, der andere, von Kopf bis Fuß mit Schlamm bedeckt, hatte bei seinem Abtransport die Hände zum Gebet gefaltet.

Textgröße ändern: