Deutsche Tageszeitung - Frankreich droht TV-Sender wegen russischer Journalistin mit Verfahren

Frankreich droht TV-Sender wegen russischer Journalistin mit Verfahren


Frankreich droht TV-Sender wegen russischer Journalistin mit Verfahren
Frankreich droht TV-Sender wegen russischer Journalistin mit Verfahren / Foto: © AFP/Archiv

In Frankreich geht der Streit um den Einfluss der russischen Journalistin Xenia Fedorova weiter: Die Regierung drohte dem rechtsgerichteten TV-Sender CNews mit einem strafrechtlichen Verfahren, falls dieser der Kreml-treuen Journalistin erneut Sendezeit per Videokonferenz einräume. Dies würde bedeuten, ihre Ausweisung und ihre Vermögenssperre zu unterlaufen, heißt es in einem Schreiben von Innenminister Laurent Nuñez an die Rundfunk-Aufsichtsbehörde, das die Nachrichtenagentur AFP am Donnerstag einsehen konnte. Die Regierung wirft Fedorova vor, Propaganda für den Kreml zu verbreiten.

Textgröße ändern:

Der Sender CNews, der zum Konzern des rechtsaußen stehenden Geschäftsmanns Vincent Bolloré gehört, hatte Anfang September die baldige Rückkehr der russischen Journalistin per Videoschalte in seinem Programm angekündigt.

Fedorova leitete früher das Büro des russischen Senders Russia Today in Paris. Bolloré öffnete ihr die Türen zu seinem Medienimperium und gab ihr Gelegenheit, die offizielle Linie Moskaus zu vertreten. Kritiker befürchteten, dass Fedorova insbesondere die französische Präsidentschaftswahl im kommenden Jahr beeinflussen könnte.

Das französische Innenministerium hatte Ende Juli Fedorovas Ausweisung angeordnet. Die Regierung in Paris sieht die russische Journalistin als Sprachrohr für von Russland aus dirigierte "Desinformationskampagnen", mit denen die "öffentliche Ordnung destabilisiert" werden solle.

Fedorova hatte Frankreich zum Zeitpunkt der Ausweisung bereits verlassen. Sie hatte früher auch in Deutschland gelebt, wo ihr ebenfalls die Einreise untersagt wurde.

Moskau warf Paris eine "politische Verfolgung" von Medienschaffenden vor. "Jede abweichende Meinung wird als russische Propaganda bezeichnet", sagte der stellvertretende Sprecher des russischen Außenministeriums, Alexej Fadejew. Es gebe in Frankreich eine "Zensur von Meinungen, die nicht der offiziellen Linie entsprechen".

(W.Budayev--DTZ)

Empfohlen

Bewerber diskriminiert: Gericht zeigt Grenzen für Entschädigungszahlugen auf

Wird ein Bewerber im Einstellungsverfahren diskriminiert, muss der Arbeitgeber bei einer Absage für den späteren Verdienstausfall aufkommen. Ein solcher Anspruch auf Entschädigung besteht aber nicht unbedingt lebenslang, wie das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt am Donnerstag mitteilte. Obwohl das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz keinen zeitlichen Rahmen vorgibt, kann das Recht auf Entschädigung unter bestimmten Voraussetzungen verfallen. (Az. 8 AZR 153/25)

Frau in Badewanne ertränkt: Vier Jahre Haft wegen Totschlags in Rheinland-Pfalz

Weil er seine Lebensgefährtin in der Badewanne ertränkt haben soll, hat das Landgericht Koblenz einen 51-Jährigen zu vier Jahren Haft verurteilt. Schuldig gesprochen wurde er wegen Totschlags, wie eine Gerichtssprecherin am Donnerstag mitteilte. Die zuständige Kammer sah es als erwiesen an, dass der 51-Jährige im Februar zusammen mit seiner Freundin in Boppard zunächst viel Alkohol getrunken hatte.

Prozess um Mord ohne Leiche: Lebenslange Haft in Saarbrücken

Das Landgericht Saarbrücken hat den Angeklagten in einem Prozess um einen Mord ohne Leiche zu lebenslanger Haft verurteilt. Die Kammer stellte zudem eine besondere Schwere der Schuld fest, wie ein Gerichtssprecher am Donnerstag mitteilte. Eine vorzeitige Entlassung aus der Haft nach 15 Jahren ist damit weitestgehend ausgeschlossen.

Tödliche Messerattacke in Supermarkt: Ermittler gehen von wahllos verübter Tat aus

Nach dem tödlichen Messerangriff auf eine Kundin in einem Supermarkt in Ratzeburg in schleswig-Holstein gehen die Ermittler von einer mutmaßlich wahllos verübten Tat aus. Der 44-jährige Tatverdächtige und die getötete 48-Jährige hätten sich dem bisherigen Kenntnisstand zufolge nicht gekannt, teilten Polizei und Staatsanwaltschaft am Donnerstag in Lübeck mit. Demnach griff der Mann die Frau "plötzlich wahllos" zwischen Regalen an.

Textgröße ändern: