Deutsche Tageszeitung - Rheinland-Pfalz: Motorradfahrer liegt nach Unfall 19 Stunden in Wald

Rheinland-Pfalz: Motorradfahrer liegt nach Unfall 19 Stunden in Wald


Rheinland-Pfalz: Motorradfahrer liegt nach Unfall 19 Stunden in Wald
Rheinland-Pfalz: Motorradfahrer liegt nach Unfall 19 Stunden in Wald / Foto: © AFP/Archiv

Ein verletzter Motorradfahrer hat in Rheinland-Pfalz nach einem Unfall rund 19 Stunden in einem Wald gelegen, bis er von Autoinsassen entdeckt wurde. Mehrere Fahrzeuge passierten zuvor die in einem abschüssigen und von der Fahrbahn aus nur schwer einsehbaren Gebiet gelegene Unfallstelle, ohne den Verletzten zu bemerken, wie die Polizei in Prüm am Montagabend berichtete.

Textgröße ändern:

Erst am Montagmorgen entdeckte ein Mitfahrer in einem vorbeikommenden Auto zufällig ein im angrenzenden Wald liegendes Motorrad. Die vier Insassen hielten daraufhin an und fanden schließlich wenige Meter neben dem Motorrad den verletzten Mann. Dieser gab an, bereits am frühen Sonntagnachmittag verunglückt zu sein. Insgesamt lag der Mann den Angaben zufolge rund 19 Stunden hilflos im Wald.

Den Ermittlungen zufolge hatte er offenbar eine Rechtskurve nicht rechtzeitig bemerkt. Er kam daraufhin nach links von der Fahrbahn ab und stürzte in das angrenzende Waldgebiet. Nach erster Hilfe vor Ort wurde der Mann zur weiteren Behandlung in ein Krankenhaus geflogen.

(V.Sørensen--DTZ)

Empfohlen

Gericht: Internetanbieter muss Pornoseiten vorerst nicht in Deutschland sperren

Ein großer Internetanbieter muss zwei Pornografieplattformen eines Anbieters aus Zypern laut einer Gerichtsentscheidung vorerst nicht für Nutzer in Deutschland sperren. Die nordrhein-westfälische Landesanstalt für Medien dürfe dem Internetanbieter die Sperrung der Plattformen vorläufig nicht auferlegen, teilte das Oberverwaltungsgericht in Münster am Freitag mit. Damit bestätigte das Gericht vorläufig mit zwei Eilbeschlüssen eine vorangegangene Entscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf.

UNO: Geplanter Livestream von Hinrichtung in den USA ist Form von "Folter"

Die Vereinten Nationen haben den angekündigten Livestream der Hinrichtung eines verurteilten Attentäters als eine Form von "Folter" verurteilt. "Die Live-Übertragung einer Hinrichtung ist gleichbedeutend mit einer öffentlichen Hinrichtung und würde gegen das absolute Folterverbot verstoßen", erklärte das Büro des UN-Beauftragten für Menschenrechte, Volker Türk, am Freitag in einer Mitteilung an die Nachrichtenagentur AFP.

Nach Kunstskandal: BGH prüft Herausgabe von gefälschtem Bild an Fälscher

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verhandelt am Freitag (09.00 Uhr) über einen der großen Kunstskandale der vergangenen Jahre. Der Fälscher selbst will ein Bild zurück, das er einst als angebliches Original verkaufte. Ein Auktionshaus versteigerte es 2006 für fast 2,9 Millionen Euro als "Rotes Bild mit Pferden" des Malers Heinrich Campendonk von 1914. (Az. V ZR 242/24)

USA wollen Hinrichtung von Attentäter durch Erschießungskommando live übertragen

Die USA wollen die Hinrichtung des zum Tode verurteilten Amokläufers Nidal Hasan live übertragen. US-Verteidigungsminister Pete Hegseth sagte in einem am Donnerstag veröffentlichten Videointerview, Hasan bekomme "ein Erschießungskommando mit Soldaten (...), und wir werden dafür sorgen, dass die Leute zusehen können, dass es öffentlich ist". Ein Pentagon-Mitarbeiter sagte auf Anfrage, die Hinrichtung am 3. Dezember solle "live übertragen" werden.

Textgröße ändern: