Deutsche Tageszeitung - Japan hebt Ausnahmezustand für weite Teile des Landes wieder auf

Japan hebt Ausnahmezustand für weite Teile des Landes wieder auf


Japan hebt Ausnahmezustand für weite Teile des Landes wieder auf
Japan hebt Ausnahmezustand für weite Teile des Landes wieder auf / Foto: ©

Angesichts stetig sinkender Infektionszahlen hat Japans Regierungschef Shinzo Abe den wegen der Corona-Pandemie ausgerufenen Ausnahmezustand in fast allen Teilen des Landes wieder aufgehoben. Ausgenommen blieben nur die Hauptstadt Tokio, die Wirtschaftsmetropole Osaka sowie die nördliche Insel Hokkaido, aus denen noch täglich neue Infektionsfälle gemeldet werden, sagte Abe am Donnerstag in einer vom Fernsehen übertragenen Pressekonferenz.

Textgröße ändern:

Abe hatte Anfang Mai den Ausnahmezustand bis zum 31. Mai verlängert, weil die Zahl der neuen Infektionen nicht in dem erhofften Ausmaß abgenommen hatte. Zuletzt meldeten die Behörden landesweit aber nur noch 55 neue Infektionsfälle, davon zehn in Tokio. Insgesamt wurden in Japan bislang 16.000 Infizierte registriert, 687 von ihnen starben an den Folgen der Infektion mit dem Virus Sars-CoV-2.

Abe rief die Bevölkerung auf, sich an die Hygieneregeln zu halten, weiterhin nach Möglichkeit zu Hause zu bleiben und auf Reisen in andere Regionen zu verzichten. Noch sei der Kampf gegen das Virus nicht beendet und die Entwicklung in den kommenden beiden Wochen "unvorhersehbar".

"Eine neuerliche Verhängung des Ausnahmezustands ist möglich", warnte der Regierungschef. Sollte sich die Lage aber weiter entspannen, könnte die Maßnahme auch in den letzten verbliebenen Gebieten noch vor dem 31. Mai wieder aufgehoben werden.

Der Ausnahmezustand ist in Japan weniger restriktiv als in anderen Ländern. Er ermöglicht es den Gouverneuren der Regionen, allen Bewohnern zu empfehlen, zu Hause zu bleiben. Zudem können sie die Schließung von Geschäften nahelegen sowie anordnen, dass bestimmte Gebiete oder Gebäude für medizinische Zwecke genutzt werden müssen. Ausgangssperren und andere strikte Verbote wie in anderen Ländern dürfen die Behörden in Japan jedoch nicht verhängen.

(O.Tatarinov--DTZ)

Empfohlen

Mindestens 265 Tote bei Flugzeugabsturz in Indien - Ein Passagier überlebt

Bei einem Flugzeugabsturz in Indien sind mindestens 265 Menschen ums Leben gekommen. Die Air-India-Maschine verunglückte am Donnerstag in der westindischen Stadt Ahmedabad. Nur einer der 242 Insassen des Flugzeugs überlebte. 24 Menschen wurden nach Behördenangaben am Boden getötet, als das Flugzeug in ein Wohngebiet stürzte. Die indische Regierung erklärte, sie habe eine "formelle Untersuchung der Absturzursachen" eingeleitet.

Nach Amoklauf in Graz: Trauergottesdienst für die Opfer in Wien

Nach dem Amoklauf in Graz hat Österreich am Donnerstagabend in einem Trauergottesdienst der Opfer gedacht. Bundespräsident Alexander Van der Bellen entzündete im Stephansdom in Wien die erste Kerze für die zehn Todesopfer. Was am Dienstag in Graz geschehen sei, habe ganz Österreich erschüttert und "weit über die Grenzen unseres Landes hinaus Entsetzen und Trauer ausgelöst", sagte der Administrator der Erzdiözese Wien, Josef Grünwidl.

Zahl der Todesopfer nach Flugzeugabsturz in Indien steigt auf 260

Nach dem Flugzeugabsturz in Indien ist die Zahl der Todesopfer auf 260 gestiegen. Neben fast allen Insassen der Boeing-Maschine seien auch mehrere Menschen beim Einschlag des Flugzeugs in ein Gebäude getötet worden, teilte am Donnerstagabend ein Polizeisprecher mit. An Bord des Flugzeugs waren 242 Menschen, nur ein Insasse überlebte den Absturz.

Verhandlung gegen Harvey Weinstein wegen Vergewaltigungsvorwurf ergebnislos beendet

In dem neu aufgerollten Prozess gegen den früheren Hollywood-Produzenten Harvey Weinstein wegen sexueller Übergriffe sind die Verhandlungen über den Anklagepunkt der Vergewaltigung ergebnislos beendet worden. Die Beratungen der Jury seien derart "hitzig" gewesen, dass er den Prozess in Bezug auf den noch offenen Anklagepunkt für ungültig erkläre, sagte Richter Curtis Farber am Donnerstag in New York. Der Prozess wird hinsichtlich des Vergewaltigungsvorwurfs zu einem späteren Zeitpunkt neu aufgerollt.

Textgröße ändern: