Deutsche Tageszeitung - Japan hebt Ausnahmezustand für weite Teile des Landes wieder auf

Japan hebt Ausnahmezustand für weite Teile des Landes wieder auf


Japan hebt Ausnahmezustand für weite Teile des Landes wieder auf
Japan hebt Ausnahmezustand für weite Teile des Landes wieder auf / Foto: ©

Angesichts stetig sinkender Infektionszahlen hat Japans Regierungschef Shinzo Abe den wegen der Corona-Pandemie ausgerufenen Ausnahmezustand in fast allen Teilen des Landes wieder aufgehoben. Ausgenommen blieben nur die Hauptstadt Tokio, die Wirtschaftsmetropole Osaka sowie die nördliche Insel Hokkaido, aus denen noch täglich neue Infektionsfälle gemeldet werden, sagte Abe am Donnerstag in einer vom Fernsehen übertragenen Pressekonferenz.

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Abe hatte Anfang Mai den Ausnahmezustand bis zum 31. Mai verlängert, weil die Zahl der neuen Infektionen nicht in dem erhofften Ausmaß abgenommen hatte. Zuletzt meldeten die Behörden landesweit aber nur noch 55 neue Infektionsfälle, davon zehn in Tokio. Insgesamt wurden in Japan bislang 16.000 Infizierte registriert, 687 von ihnen starben an den Folgen der Infektion mit dem Virus Sars-CoV-2.

Abe rief die Bevölkerung auf, sich an die Hygieneregeln zu halten, weiterhin nach Möglichkeit zu Hause zu bleiben und auf Reisen in andere Regionen zu verzichten. Noch sei der Kampf gegen das Virus nicht beendet und die Entwicklung in den kommenden beiden Wochen "unvorhersehbar".

"Eine neuerliche Verhängung des Ausnahmezustands ist möglich", warnte der Regierungschef. Sollte sich die Lage aber weiter entspannen, könnte die Maßnahme auch in den letzten verbliebenen Gebieten noch vor dem 31. Mai wieder aufgehoben werden.

Der Ausnahmezustand ist in Japan weniger restriktiv als in anderen Ländern. Er ermöglicht es den Gouverneuren der Regionen, allen Bewohnern zu empfehlen, zu Hause zu bleiben. Zudem können sie die Schließung von Geschäften nahelegen sowie anordnen, dass bestimmte Gebiete oder Gebäude für medizinische Zwecke genutzt werden müssen. Ausgangssperren und andere strikte Verbote wie in anderen Ländern dürfen die Behörden in Japan jedoch nicht verhängen.

(O.Tatarinov--DTZ)

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