Deutsche Tageszeitung - Carsten Günther soll Präsident an Bundesverwaltungsgericht werden

Carsten Günther soll Präsident an Bundesverwaltungsgericht werden


Carsten Günther soll Präsident an Bundesverwaltungsgericht werden
Carsten Günther soll Präsident an Bundesverwaltungsgericht werden / Foto: © AFP/Archiv

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig bekommt einen neuen Richter - der dort Gerichtspräsident werden soll. Carsten Günther wurde am Donnerstag vom Richterwahlausschuss zum Bundesrichter gewählt, wie das Bundesjustizministerium in Berlin mitteilte. Der 56 Jahre alte Günther war bislang seit August 2025 Präsident des nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgerichts in Münster, zuvor hatte er bereits einige Jahre als Richter am Bundesverwaltungsgericht gearbeitet.

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Dort ging der bisherige Präsident Andreas Korbmacher bereits Ende Mai in Pension, die Amtsgeschäfte führt vorübergehend Vizepräsidentin Susanne Rublack. Die Neubesetzung des Spitzenpostens mit Günther muss noch vom Bundeskabinett beschlossen werden.

Das Bundesverwaltungsgericht ist das oberste deutsche Verwaltungsgericht. Es entscheidet in Rechtsstreitigkeiten mit Behörden und überprüft, dass diese sich an die Gesetze halten.

Beabsichtigt sei, Günther zum Präsidenten des Bundesverwaltungsgerichts zu berufen, teilte das Ministerium nun mit. Einen Zeitplan dafür gibt es einer Sprecherin zufolge noch nicht. Dem Ministerium sei aber daran gelegen, dass der Vorschlag so schnell wie möglich durchs Kabinett komme.

Am Donnerstag wurde den Angaben nach im Einvernehmen mit dem Richterwahlausschuss außerdem Gregor Thüsing als Kandidat für das Amt des deutschen Generalanwalts beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg benannt. Über die Benennung muss nun noch das Bundeskabinett beschließen.

Der 55 Jahre alte Thüsing ist Professor an der Universität Bonn. Ein Generalanwalt hat die Aufgabe, am EuGH juristische Gutachten, die sogenannten Schlussanträge, vorzulegen. Er entscheidet nicht selbst als Richter.

Der Bundesrichterwahlausschuss setzt sich aus den 16 zuständigen Ministerinnen und Ministern der Bundesländer und 16 vom Bundestag gewählten Mitgliedern zusammen. Den Vorsitz hat Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD), die aber selbst nicht stimmberechtigt ist. Gewählt wird in geheimer Abstimmung.

(M.Dorokhin--DTZ)

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