Deutsche Tageszeitung - Landessozialgericht betont Unterschied zwischen Impfschaden und Nebenwirkung

Landessozialgericht betont Unterschied zwischen Impfschaden und Nebenwirkung


Landessozialgericht betont Unterschied zwischen Impfschaden und Nebenwirkung
Landessozialgericht betont Unterschied zwischen Impfschaden und Nebenwirkung / Foto: © AFP/Archiv

Das baden-württembergische Landessozialgericht hat in einem Urteil die Unterscheidung zwischen echtem Impfschaden und bloßer Impfreaktion im Rahmen üblicher Nebenwirkungen betont. Nach Angaben vom Montag wies es die Klage einer 56-Jährigen ab, die nach einer Kombinationsimpfung gegen Tetanus und Diphtherie im Jahr 2015 aufgrund einer vorgeblichen schweren Schädigung wegen Berufsunfähigkeit auf eine Beschädigtenrente geklagt hatte. Die Richter stuften dies als schlichtweg unbegründet ein.

Textgröße ändern:

Demnach hatte die als Reinigungskraft tätige Klägerin nach der Impfung an der Einstichstelle eine Gewebeverhärtung ausgebildet. Dabei handelt es sich um ein als Nebenwirkung bekanntes sogenanntes teils verhärtetes Granulom. Dieses erkannte das Land Baden-Württemberg 2017 laut Gericht zwar als Impfschaden an und übernahm die Kosten für eine Behandlung. Es verweigerte aber mit Blick auf die geringe Beeinträchtigung eine Rente.

Dagegen klagte die Frau zunächst vor dem Sozialgericht, wobei sie sich auf vorgebliches attackenartiges Stechen und Brennen in ihrem linken Arm berief. Nach eigener Darstellung könne sie den Arm nicht mehr richtig nutzen und deshalb auch nicht mehr in ihrem angestammten Beruf arbeiten. Das Gericht verpflichtete das Land am Ende dazu, eine Reizung von Nerven der Haut als Folge des bereits festgestellten Impfschadens anzuerkennen.

Dagegen klagte die Frau weiter vor dem Landessozialgericht und forderte eine staatliche Rente laut Vorschriften für Impfschädigungen nach dem Bundesinfektionsschutzgesetz ein. Die Richter dort allerdings kamen nach eigenen Angaben letztlich zu dem Schluss, dass die Klägerin völlig zu Unrecht einen Impfschaden geltend gemacht habe. Das Land habe diesen gar nicht feststellen dürfen. Das Urteil der Vorinstanz wurde aufgehoben.

Das Granulom sei als bloße Nebenwirkung einzustufen und stelle keinen Impfschaden dar, hieß es in dem Urteil der Stuttgarter Richter. Damit könne die Frau zugleich aber auch nicht auf die Anerkennung weiterer vermeintlicher Impfschadensfolgen klagen. Nachweise für angebliche gesundheitliche Beeinträchtigungen über das Granulom hinaus seien bei ihr "in keiner Weise ärztlich dokumentiert", stellte das Gericht fest.

Demnach lag bei der Klägerin allerdings bereits vor der Impfung eine "ängstlich-depressive Symptomatik" mit entsprechenden Symptomen in Folge erheblicher familiärer und sozialer Probleme vor. Gegen den Zusammenhang von Schmerzen und Impfung sprach laut Gericht dabei auch, dass im ersten halben Jahr nach der strittigen Immunisierung zunächst keine dauerhafte Gabe von Schmerzmitteln erforderlich gewesen war. Stattdessen waren früher von Orthopäden Kopf- und Nackenschmerzen beschrieben worden.

(V.Korablyov--DTZ)

Empfohlen

Zahl der Herzinfarkte sinkt - Bei Frauen oft spät erkannt

Die Zahl der Herzinfarkte in Deutschland sinkt. Der Anteil betroffener Männer ging zwischen 2014 und 2024 um 18,5 Prozent zurück, wie die Krankenkasse KKH am Mittwoch in Hannover mitteilte. Bei den Frauen war der Rückgang mit 13,7 Prozent etwas geringer - bei ihnen würden Herzinfarkte häufig erst spät erkannt und Warnsignale fehlgedeutet, warnte die KKH.

Umfrage: Vier von Fünf finden Vorsorge wichtig – doch nur jeder Zweite geht hin

Vier von fünf Versicherten halten Gesundheitsvorsorge für wichtig, doch nur knapp jeder zweite geht auch regelmäßig zu Untersuchungen. Das zeigt eine Umfrage des Instituts Yougov im Auftrag des Ärzteportals Doctolib, deren Ergebnisse der Nachrichtenagentur AFP am Mittwoch vorlagen. Die Studie spricht von einem "Präventions-Paradox".

Gesetzlich Versicherte müssen im Schnitt 42 Tage auf Facharzttermin warten

Gesetzlich Versicherte mussten 2024 länger auf einen Facharzttermin warten als noch vor einigen Jahren. Das geht aus Antworten des Bundesgesundheitsministeriums auf eine Kleine Anfrage der Linken hervor, die der "Rheinischen Post" (Mittwochsausgabe) vorlag. Laut einer Versichertenbefragung, auf die sich die Bundesregierung beruft, betrug die Wartezeit im Jahr 2024 im Schnitt 42 Tage. Zum Vergleich: 2019 waren es noch 33 Tage.

Zahnarzt-Kosten: Vorstoß von CDU-Wirtschaftsrat stößt auch in Union auf Ablehnung

Mit seinem Vorschlag, Zahnarzt-Behandlungen aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen zu streichen, stößt der Wirtschaftsrat der CDU auch innerhalb der Partei auf breite Kritik. Vor den anstehenden Landtagswahlen warnten führende CDU-Politiker davor, die Bürgerinnen und Bürger mit derartigen Forderungen zu vergraulen. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) erteilte dem Vorstoß des CDU-nahen Unternehmerverbandes eine kategorische Absage.

Textgröße ändern: