Deutsche Tageszeitung - Strikte Abtreibungsverbote in drei weiteren US-Bundesstaaten in Kraft getreten

Anzeige Bild
Anzeige Bild
Anzeige Bild
Anzeige Bild
Anzeige Bild

Strikte Abtreibungsverbote in drei weiteren US-Bundesstaaten in Kraft getreten


Strikte Abtreibungsverbote in drei weiteren US-Bundesstaaten in Kraft getreten
Strikte Abtreibungsverbote in drei weiteren US-Bundesstaaten in Kraft getreten / Foto: © AFP/Archiv

In den USA sind in drei weiteren Bundesstaaten strikte Abtreibungsverbote in Kraft getreten. Am Donnerstag kamen zu den zehn konservativ regierten Staaten, die seit der umstrittenen Entscheidung des Obersten Gerichtshofs zum Abtreibungsrecht im Juli den Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen ganz oder fast vollständig eingeschränkt haben, noch Idaho, Tennessee und Texas hinzu.

Anzeige Bild

Textgröße ändern:

Der Supreme Court hatte am 24. Juni das Grundsatzurteil "Roe v. Wade" aus dem Jahr 1973 aufgehoben, das in den USA ein landesweites Grundrecht auf Abtreibungen verankert hatte. Weil es kein Bundesgesetz zu Abtreibungen gibt, können die Bundesstaaten Schwangerschaftsabbrüche jetzt weitgehend oder komplett verbieten.

In Texas müssen Ärztinnen und Ärzten, die eine Abtreibung vornehmen, nach dem neuen Gesetz mit lebenslanger Haft und einer Geldstrafe von 100.000 Dollar rechnen. Die Gesetze in Texas und Tennessee sehen selbst in Fällen von Vergewaltigung oder Inzest keine Ausnahmen vor.

Im Streit über das Abtreibungsverbot in Idaho hatte die Regierung von US-Präsident Joe Biden am Mittwoch einen Teilsieg vor Gericht erzielt. Ein Bundesrichter blockierte einen Teil des Gesetzes. Laut dem Urteil sind Ärztinnen und Ärzte in Krankenhäusern laut Bundesgesetzen dazu verpflichtet, bei Frauen, die über die staatliche Krankenkasse Medicare versichert sind, in medizinischen Notfällen eine Abtreibung vorzunehmen.

In Texas hatte ein Richter, der von Ex-Präsident Donald Trump ernannt worden war, in einem ähnlichen Fall anders entschieden. Das Abtreibungsrecht wird also noch lange juristisch umkämpft bleiben.

(U.Beriyev--DTZ)

Empfohlen

Gesetzliche Krankenkassen erzielen Überschuss bis März - Finanzlage angespannt

Die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) haben in den ersten drei Monaten des laufenden Jahres einen Überschuss in Höhe von 1,8 Milliarden Euro erzielt. Die Finanzreserven der Kassen betrugen damit zum Quartalsende rund 3,6 Milliarden Euro, wie das Bundesgesundheitsministerium am Freitag mitteilte. Dies entspricht 0,1 Monatsausgaben und damit nur der Hälfte der gesetzlich vorgesehenen Mindestreserve in Höhe von 0,2 Monatsausgaben.

Ein Kind tot, sieben krank: Zwei Metzgereien in Frankreich geschlossen

Nach dem Tod eines zwölfjährigen Mädchens und der Erkrankung von sieben weiteren Kindern an Lebensmittelvergiftung haben die Behörden in Frankreich zwei Metzgereien geschlossen. Alle betroffenen Kinder hätten wenige Tage zuvor Fleisch oder Fleischprodukte einer der beiden Metzgereien im nordfranzösischen Ort Saint-Quentin gegessen, teilte die Präfektur des Départements Aisne am Freitag mit.

EU schließt chinesische Firmen von großen Ausschreibungen für Medizinprodukte aus

Die EU-Kommission schließt künftig chinesische Unternehmen von öffentlichen Aufträgen für medizinische Geräte im Wert von mehr als fünf Millionen Euro aus. Die Maßnahme solle "China dazu bewegen, seine Ungleichbehandlung von in der EU hergestellten Medizinprodukten zu beenden", erklärte die Kommission am Freitag. Betroffen sind eine Vielzahl von Gesundheitsartikeln wie Masken und Verbandsmaterial bis hin zu Maschinen und Robotern.

Spahn nimmt voraussichtlich im Haushaltsausschuss Stellung zu Masken-Bericht

Unionsfraktionschef Jens Spahn (CDU) wird voraussichtlich kommenden Mittwoch im Haushaltsausschuss des Bundestags zum Masken-Sonderbericht Stellung nehmen. Spahn habe dies freiwillig angeboten, hieß es am Freitag aus Ausschusskreisen. In der vom Bundestag veröffentlichten Tagesordnung für die Ausschuss-Sitzung gibt es schon einen Tagesordnungspunkt zum Masken-Bericht. Dabei heißt es: "Die Fraktionen der CDU/CSU und SPD bieten dem Bundesminister für Gesundheit a.D., Herrn Jens Spahn an, sich zu dem in seiner Amtszeit liegenden Vorgang im Haushaltsausschuss zu äußern."

Textgröße ändern:

Anzeige Bild