Deutsche Tageszeitung - Auch ältere Fälle von Impffälschung können strafbar sein

Auch ältere Fälle von Impffälschung können strafbar sein


Auch ältere Fälle von Impffälschung können strafbar sein
Auch ältere Fälle von Impffälschung können strafbar sein / Foto: © AFP/Archiv

Die Fälschung von Corona-Impfbescheinigungen ist auch nach altem Recht vor einer im November 2021 erfolgten Gesetzesänderung strafbar. Der fünfte Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) erklärte am Donnerstag in Leipzig, dass hier auf den Tatbestand der Urkundenfälschung zurückgegriffen werden könne. Er verwies den Fall eines freigesprochenen Angeklagten zur Neuverhandlung zurück an das Landgericht Hamburg. (Az. 5 StR 283/22)

Textgröße ändern:

Seit einem Jahr drohen bei Nutzung eines gefälschten Impfpasses etwa in einer Apotheke eine Geldstrafe oder bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe. Für einen gewerbsmäßigen Handel mit solchen Papieren kann es bis zu fünf Jahre Haft geben.

Zwar gab es bis dahin bereits ein Gesetz zur Strafbarkeit solcher Fälschungen, geahndet wurde aber nur die Vorlage bei Behörden oder Versicherungen. Fälle, in denen das gefälschte Dokument etwa einer Apotheke für ein digitales Impfzertifikat oder in der Gastronomie vorgezeigt wurde, blieben außen vor.

Im konkreten Fall wurde der Angeklagte in Hamburg vom Vorwurf der Fälschung von Gesundheitszeugnissen freigesprochen, obwohl er gegen Geld falsche Coronanachweise in Impfpässen mit Etikett, Stempel und Unterschrift ausgestellt hatte. Auch wegen Urkundenfälschung wurde er nicht verurteilt. Die Staatsanwaltschaft legte dagegen Revision ein und hatte nun Erfolg.

(W.Novokshonov--DTZ)

Empfohlen

Krankenhäuser hoffen auf Wiedereinführung des Zivildienstes

Im Fall einer Wiedereinführung des Zivildienstes in Deutschland sind die Krankenhäuser in hohem Maße bereit, Zivi-Stellen zu schaffen. Fast alle Kliniken, die früher Zivis beschäftigten, wären nach einer Umfrage des Deutschen Krankenhaus Instituts (DKI) bereit, wieder ein vergleichbares Stellenangebot zu schaffen, wie die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) am Donnerstag in Berlin mitteilte.

Apothekerverband: Arzneimittelausgaben 2025 deutlich gestiegen

Die Ausgaben der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für Arzneimittel sind nach Berechnungen des Deutschen Apothekerverbandes (DAV) im vergangenen Jahr deutlich gestiegen. 2025 habe es bei den Arzneimitteln ohne Impfstoffe erwartungsgemäß einen Anstieg um 4,9 Prozent auf 56,4 Milliarden Euro gegeben, teilte der DAV am Donnerstag unter Berufung auf Abrechnungsergebnisse von Apothekenrechenzentren in Berlin mit.

Erster Pollenalarm im Westen und Südwesten - Im Nordosten hält Kälte Blüten in Schach

Während im Nordosten Frost und Schnee die Pollen noch in Schach halten, hat vor allem im Südwesten und Westen aufgrund milderer Temperaturen die Pollensaison bereits begonnen. Dort schreitet die Blüte der Flühblüher langsam voran, wie der Polleninformationsdienst (PID) in Berlin am Mittwochabend mitteilte.

Zahl der Herzinfarkte sinkt - Bei Frauen oft spät erkannt

Die Zahl der Herzinfarkte in Deutschland sinkt. Der Anteil betroffener Männer ging zwischen 2014 und 2024 um 18,5 Prozent zurück, wie die Krankenkasse KKH am Mittwoch in Hannover mitteilte. Bei den Frauen war der Rückgang mit 13,7 Prozent etwas geringer - bei ihnen würden Herzinfarkte häufig erst spät erkannt und Warnsignale fehlgedeutet, warnte die KKH.

Textgröße ändern: