Deutsche Tageszeitung - Frühere US-Bluttest-Unternehmerin Holmes zu elf Jahren Haft verurteilt

Frühere US-Bluttest-Unternehmerin Holmes zu elf Jahren Haft verurteilt


Frühere US-Bluttest-Unternehmerin Holmes zu elf Jahren Haft verurteilt
Frühere US-Bluttest-Unternehmerin Holmes zu elf Jahren Haft verurteilt / Foto: © AFP

Die frühere US-Bluttest-Unternehmerin Elizabeth Holmes - einst ein gefeierter Jungstar der Biotech-Branche - ist wegen Betrugs zu rund elf Jahren Gefängnis verurteilt worden. Ein Bundesrichter in der kalifornischen Stadt San José verkündete am Freitag das Strafmaß gegen die Gründerin des Start-up-Unternehmens Theranos. Die schwangere 38-Jährige muss ihre Haftstrafe nicht vor dem 27. April kommenden Jahres antreten.

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Holmes war im Januar von einer Geschworenen-Jury in vier Punkten des Betrugs an Investoren schuldig gesprochen worden. Die Staatsanwaltschaft hatte in der Folge 15 Jahre Haft gegen sie gefordert. Die Verteidigung hatte dafür plädiert, Holmes eine Haftstrafe zu ersparen oder sie zu nicht mehr als eineinhalb Jahren Gefängnis zu verurteilen. Bundesrichter Edward Davila verhängte nun eine Strafe von 135 Monaten, also elf Jahren und drei Monaten, Gefängnis.

Holmes hatte Theranos 2003 im Alter von nur 19 Jahren gegründet. Die Firma warb mit einer vermeintlich revolutionären Technologie für besonders schnelle, effektive und kostengünstige Bluttests. Die charismatische Jungunternehmerin wurde als Tech-Pionierin gefeiert und gewann finanzkräftige Investoren und prominente Unterstützer wie Ex-Außenminister Henry Kissinger und den Medienmogul Rupert Murdoch.

Holmes selbst wurde zur Milliardärin. Dann deckten Berichte des "Wall Street Journal" auf, dass die Technologie gar nicht funktionierte.

Holmes hatte stets bestritten, Investoren betrogen zu haben. Sie räumte zwar Fehler ein, beteuerte aber, an das Potenzial ihrer Technologie geglaubt zu haben. Sie machte außerdem ihren Ex-Freund und früheren Geschäftspartner Ramesh "Sunny" Balwani für den Skandal verantwortlich. Dieser wurde im Juli ebenfalls des Betrugs schuldig gesprochen. Das Strafmaß steht noch aus.

(P.Hansen--DTZ)

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