Deutsche Tageszeitung - Ärztevertreter warnen vor Missbrauch der Neuregelung zu tagesstationärer Behandlung

Ärztevertreter warnen vor Missbrauch der Neuregelung zu tagesstationärer Behandlung


Ärztevertreter warnen vor Missbrauch der Neuregelung zu tagesstationärer Behandlung
Ärztevertreter warnen vor Missbrauch der Neuregelung zu tagesstationärer Behandlung / Foto: © AFP/Archiv

Vor dem Bundestagsvotum über Maßnahmen zur Entlastung des Krankenhaus-Pflegepersonals haben Ärztevertreter davor gewarnt, die Neuregelungen zur häuslichen Übernachtung für Sparmaßnahmen zu missbrauchen. Das Ziel sei richtig, praktikable Möglichkeiten zur tagesstationären Behandlung zu schaffen, sagte die Vorsitzende der Ärztegewerkschaft Marburger Bund, Susanne Johna, den Funke-Zeitungen vom Freitag. Das könne in manchen Fällen das Pflegepersonal entlasten und auch dem Patientenwunsch entsprechen. Es dürfe aber keinen Druck auf die Ärztinnen und Ärzte geben.

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"Wir müssen unbeeinflusst von wirtschaftlichen Erwägungen der kaufmännischen Leitungen entscheiden können", sagte Johna. "Ökonomische Erwartungen müssen immer hinter medizinischen Erfordernissen zurücktreten."

In einer älter werdenden Gesellschaft häuften sich die Eingriffe bei Menschen, die auf Hilfe angewiesen seien. Auch Singlehaushalte nähmen in Deutschland zu, gab Johna zu bedenken. "Wir müssen den Menschen weiterhin die Möglichkeit geben können, nach einem Eingriff im Krankenhaus zu bleiben, wenn sie sich nicht ausreichend allein versorgen können", betonte sie. "Da darf es keine Abstriche geben."

Tagesbehandlungen kämen nur für solche Patienten in Frage, die einer stationären Behandlung bedürften, aber bei denen aus medizinischer Sicht tatsächlich auf eine Übernachtung und durchgehende Überwachung im Krankenhaus verzichtet werden könne, so die Medizinerin.

Der Bundestag befasst sich am Freitagnachmittag abschließend mit einem Maßnahmenpaket von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) zur Entlastung des Pflegepersonals in Kliniken. Das Krankenhauspflegeentlastungsgesetz sieht die Einführung eines neuen Instruments zur Personalbemessung in drei Stufen vor. Ab 2025 soll die vorgeschriebene Personalausstattung verbindlich sein. In dem Gesetz ist auch geregelt, dass für medizinisch geeignete Fälle künftig eine so genannte tagesstationäre Behandlung möglich sein soll.

(P.Tomczyk--DTZ)

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