Deutsche Tageszeitung - Staat muss wegen Krankheit durch Luftverschmutzung keine Entschädigung zahlen

Staat muss wegen Krankheit durch Luftverschmutzung keine Entschädigung zahlen


Staat muss wegen Krankheit durch Luftverschmutzung keine Entschädigung zahlen
Staat muss wegen Krankheit durch Luftverschmutzung keine Entschädigung zahlen / Foto: © AFP/Archiv

Der Staat muss Bürgern keinen Schadenersatz für gesundheitliche Probleme wegen zu schmutziger Luft zahlen. Die europäischen Grenzwerte verliehen Einzelnen keine individuellen Rechte, durch deren Verletzung ein solcher Anspruch entstehen könne, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag in Luxemburg. Bürger müssten aber vor nationalen Gerichten darauf klagen können, dass die Behörden Maßnahmen gegen Luftverschmutzung ergreifen. (Az. C-61/21)

Textgröße ändern:

Ein französisches Gericht hatte den EuGH um Auslegung des EU-Rechts gebeten. Es ist mit der Klage eines Bewohners der Region rund um Paris befasst. Dieser will erreichen, dass die Behörden Maßnahmen gegen die schlechte Luft ergreifen und fordert außerdem Schadenersatz von 21 Millionen Euro wegen seiner Krankheiten. Über seine Klage muss nun das französische Gericht entscheiden, ist dabei aber an die Rechtsauslegung des EuGH gebunden.

Frankreich wurde vom EuGH bereits 2019 wegen zu schlechter Luftqualität verurteilt, Deutschland im vergangenen Jahr. Die Grenzwerte für potenziell gesundheitsschädliches Stickstoffdioxid wurden in Ballungsgebieten regelmäßig überschritten. Stickstoffdioxid entsteht unter anderem in der Industrie, bei der Wärmeerzeugung und im Straßenverkehr.

(P.Vasilyevsky--DTZ)

Empfohlen

GKV-Kommission legt Empfehlungen vor - Einschnitte und höhere Besteuerung

Die von der Bundesregierung eingesetzte Expertenkommission zur Reform der gesetzlichen Krankenversicherung hat am Montag ein Paket mit 66 Empfehlungen vorgelegt, um die Finanzlage der Kassen zu verbessern. Zu den Vorschlägen zählt eine Streichung der kostenfreien Mitversicherung von Ehepartnern. Zudem schlagen die Fachleute vor, dass der Bund künftig die Kosten für die Versicherung von Grundsicherungs-Beziehenden übernimmt. Ebenfalls empfohlen wird eine höhere Besteuerung von zuckerhaltigen Erfrischungsgetränken, Tabak und Spirituosen vor. Zuzahlungen zu Medikamenten sollen steigen.

Reformen in Gesundheitssystem: Grünen-Politiker Dahmen fordert Eile von Regierung

Der Grünen-Gesundheitsexperte Janosch Dahmen hat die Bundesregierung zur Eile bei Reformen im Gesundheitsbereich aufgerufen. Es sei bislang "ein verlorenes Jahr" gewesen, kritisierte er am Montag im "Morgenmagazin" des ZDF. Leistungskürzungen bei der gesetzlichen Krankenversicherung erteilte der Grünen-Politiker aber eine Absage: "Das verängstigt die Menschen und hilft nicht weiter", sagte Dahmen in der Sendung "Frühstart" von RTL und ntv.

Arbeitgeber fordern "Ausgabenmoratorium" bei gesetzlicher Krankenversicherung

Vor der Veröffentlichung der Empfehlungen zur Reform der gesetzlichen Krankenversicherung hat Arbeitgeber-Präsident Rainer Dulger eine Begrenzung der Ausgaben angemahnt. "Wir haben heute schon die teuerste Gesundheitsversorgung Europas - allerdings ohne die entsprechende Qualität“, sagte der Präsident der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) der "Welt am Sonntag". Er forderte ein "Ausgabenmoratorium", um den weiteren Anstieg der Beiträge für Arbeitnehmer und Arbeitgeber kurzfristig zu stoppen.

Bundestag macht Weg frei für leichtere "Überkreuz"-Nierenspenden

Nierenspenden durch lebende Personen sollen künftig leichter möglich sein. Der Bundestag beschloss am Donnerstag eine Gesetzesänderung, wonach Lebendspenden von Nieren hierzulande künftig auch zwischen zwei unterschiedlichen Paaren "überkreuz" im Regelfall zugelassen werden. Dies soll den Kreis möglicher Organspenderinnen und -spender erheblich vergrößern.

Textgröße ändern: