Deutsche Tageszeitung - Früherer Apotheker scheitert mit Verfassungsbeschwerde gegen Verurteilung

Früherer Apotheker scheitert mit Verfassungsbeschwerde gegen Verurteilung


Früherer Apotheker scheitert mit Verfassungsbeschwerde gegen Verurteilung
Früherer Apotheker scheitert mit Verfassungsbeschwerde gegen Verurteilung / Foto: © AFP/Archiv

Ein wegen massenhafter Verdünnung von Krebsmedikamenten rechtskräftig zu zwölf Jahren Haft verurteilter früherer Apotheker ist mit einer gegen seine Verurteilung gerichteten Verfassungsbeschwerde gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe nahm diese nach Angaben vom Dienstag nicht zur Entscheidung an, weil die Verurteilung keine Rechtsstaatsprinzipien oder Grundrechte verletzt.

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Nach Angaben des Gerichts argumentierte der Mann unter anderem mit einem mutmaßlichen Verstoß gegen den Schuldgrundsatz. Dieses für den Rechtsstaat elementare Prinzip stellt laut Bundesverfassungsgericht etwa klar, dass Tat und Schuld einem Verdächtigen "prozessordnungsgemäß" nachgewiesen wird. Eine Verletzung des Schuldgrundsatzes im Sinn des Verstoßes der im Grundgesetz definierten grundlegenden Prinzipien habe dieser allerdings nicht aufgezeigt.

Das Landgericht Essen hatte den früheren Apotheker vor rund fünf Jahren zu zwölf Jahren Haft und einem lebenslangen Berufsverbot verurteilt. Es sah als erwiesen an, dass der Beschuldigte in mindestens 14.500 Fällen über Jahre hinweg Krebsmedikamente für Patienten aus Habgier unterdosiert hatte. Er wollte so seinen Gewinn steigern. Der Mann wurde wegen Verstößen gegen das Arzneimittelgesetz sowie Betrugs zu Lasten von Krankenkassen verurteilt.

Vor dem Gang nach Karlsruhe war der Beschuldigte aus Bottrop erfolglos in Revision gegangen, der Bundesgerichtshof in Karlsruhe lehnte diese 2020 ab. Auch die von Nebenklägern des Verfahrens angestrengten Revisionen scheiterten, so dass das Urteil rechtskräftig wurde. Lediglich die mit dem Urteil angeordnete Einziehung von Vermögenswerten wurde damals korrigiert, statt 17 Millionen Euro muss der Mann rund 13,6 Millionen Euro zurückzahlen.

(L.Møller--DTZ)