Deutsche Tageszeitung - Früherer Apotheker scheitert mit Verfassungsbeschwerde gegen Verurteilung

Früherer Apotheker scheitert mit Verfassungsbeschwerde gegen Verurteilung


Früherer Apotheker scheitert mit Verfassungsbeschwerde gegen Verurteilung
Früherer Apotheker scheitert mit Verfassungsbeschwerde gegen Verurteilung / Foto: © AFP/Archiv

Ein wegen massenhafter Verdünnung von Krebsmedikamenten rechtskräftig zu zwölf Jahren Haft verurteilter früherer Apotheker ist mit einer gegen seine Verurteilung gerichteten Verfassungsbeschwerde gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe nahm diese nach Angaben vom Dienstag nicht zur Entscheidung an, weil die Verurteilung keine Rechtsstaatsprinzipien oder Grundrechte verletzt.

Textgröße ändern:

Nach Angaben des Gerichts argumentierte der Mann unter anderem mit einem mutmaßlichen Verstoß gegen den Schuldgrundsatz. Dieses für den Rechtsstaat elementare Prinzip stellt laut Bundesverfassungsgericht etwa klar, dass Tat und Schuld einem Verdächtigen "prozessordnungsgemäß" nachgewiesen wird. Eine Verletzung des Schuldgrundsatzes im Sinn des Verstoßes der im Grundgesetz definierten grundlegenden Prinzipien habe dieser allerdings nicht aufgezeigt.

Das Landgericht Essen hatte den früheren Apotheker vor rund fünf Jahren zu zwölf Jahren Haft und einem lebenslangen Berufsverbot verurteilt. Es sah als erwiesen an, dass der Beschuldigte in mindestens 14.500 Fällen über Jahre hinweg Krebsmedikamente für Patienten aus Habgier unterdosiert hatte. Er wollte so seinen Gewinn steigern. Der Mann wurde wegen Verstößen gegen das Arzneimittelgesetz sowie Betrugs zu Lasten von Krankenkassen verurteilt.

Vor dem Gang nach Karlsruhe war der Beschuldigte aus Bottrop erfolglos in Revision gegangen, der Bundesgerichtshof in Karlsruhe lehnte diese 2020 ab. Auch die von Nebenklägern des Verfahrens angestrengten Revisionen scheiterten, so dass das Urteil rechtskräftig wurde. Lediglich die mit dem Urteil angeordnete Einziehung von Vermögenswerten wurde damals korrigiert, statt 17 Millionen Euro muss der Mann rund 13,6 Millionen Euro zurückzahlen.

(L.Møller--DTZ)

Empfohlen

WHO: Ebola-Ausbruch weitet sich auf neue Gebiete im Nordosten des Kongo aus

Der Ebola-Ausbruch in der Demokratischen Republik Kongo weitet sich nach Angaben der Weltgesundheitsorganisation (WHO) auf neue Gebiete im Nordosten des Landes aus. "Der Ausbruch wächst weiter, sowohl in Bezug auf die Fallzahlen als auch auf die geografische Ausdehnung", sagte der Leiter der Epidemiologie und Analytik der WHO, Olivier le Polain, am Freitag vor Journalisten in Genf. Das wahre Ausmaß des Ausbruchs sei "deutlich größer als das, was derzeit erfasst wird".

Heftige Kritik in Bundestag und Bundesrat an geplanter Gesundheitsreform

Die Pläne der Bundesregierung für eine Gesundheitsreform stoßen nicht nur bei der Opposition im Bundestag auf heftigen Widerstand, sondern auch im Bundesrat. Weitgehend einhellig mahnten die Bundesländer am Freitag eine stärkere Beteiligung des Bundes an der Finanzierung des Gesundheitswesens an. Im Bundestag kritisierten Politikerinnen und Politiker von Grünen, Linken und AfD die Reform in einer Plenardebatte als unsozial und unwirksam - und kündigten Gegenwehr an.

Heftige Kritik im Bundestag an Warkens Plänen für Gesundheitsreform

Die Pläne der Bundesregierung für eine Gesundheitsreform sind bei der Opposition im Bundestag auf heftigen Widerstand gestoßen. Politikerinnen und Politiker von Grünen, Linken und AfD kritisierten die Reform als unsozial und unwirksam - und kündigten Gegenwehr an. "Wir sagen dieser Sozialpolitik den Kampf an", sagte der Grünen-Gesundheitsexperte Janosch Dahmen am Freitag im Bundestag.

Paritätischer pocht auf mehr Effizienz im Sozialsystem statt Leistungskürzungen

Der Paritätische Gesamtverband hat Vorschläge vorgelegt, wie sich aus seiner Sicht der Sozialstaat effizienter und gerechter gestalten ließe, ohne Benachteiligte zu belasten. Zugleich warnte der Verband am Freitag eindringlich vor Einschnitten zum Nachteil von sozial Schwachen, wie sie derzeit in der schwarz-roten Koalition diskutiert würden. "Was bislang hinter verschlossenen Türen verhandelt wurde, darf nicht umgesetzt werden", verlangte Hauptgeschäftsführer Joachim Rock.

Textgröße ändern: