Deutsche Tageszeitung - Befall mit Eichenprozessionsspinner: Eigentümer müssen Nester laut Gericht beseitigen

Befall mit Eichenprozessionsspinner: Eigentümer müssen Nester laut Gericht beseitigen


Befall mit Eichenprozessionsspinner: Eigentümer müssen Nester laut Gericht beseitigen
Befall mit Eichenprozessionsspinner: Eigentümer müssen Nester laut Gericht beseitigen / Foto: © AFP/Archiv

Grundstücksbesitzer müssen die Nester von Eichenprozessionsspinnern beseitigen, wenn dies die Behörden wegen des Gesundheitsschutzes anordnen. Das Verwaltungsgericht Leipzig wies in einem am Montag veröffentlichten Beschluss Anträge mehrerer Eigentümer auf vorläufigen Rechtsschutz in drei Eilverfahren ab und erklärte die Anordnungen für rechtmäßig. (3 L 603/25, 3 L 604/24 und 605/25)

Textgröße ändern:

Auf den Waldgrundstücken der Eigentümer im Landkreis Nordsachsen wurden in verschiedenen Bäumen Nester des Eichenprozessionsspinners gefunden. Deren Raupen entwickeln mit Widerhaken versehene Brennhaare mit dem Nesselgift Thaumetopoein. Sie sind für Mensch und Tier gefährlich und lösen allergische Reaktionen sowie weitere Symptomen aus.

Der Verwaltungsverband forderte die Eigentümer per Bescheid auf, umgehend die Nester auf den befallenen Bäumen zu entfernen. Andernfalls wurde angedroht, dass die Behörden dies selbst erledigen werden. Gegen die Bescheide erhoben die Eigentümer Widerspruch und beantragten beim Verwaltungsgericht die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes.

Sie begründeten dies mit Kosten für die Beseitigung der Nester. Auch seien als weniger belastende Maßnahmen eine Absperrung des betroffenen Waldstücks sowie die Aufstellung von Hinweisschildern möglich, um einen Kontakt mit den Raupen zu vermeiden, argumentierten die Grundstücksbesitzer.

Das Verwaltungsgericht lehnte die Anträge ab und verwies auf den Gesundheitsschutz. Die Gefahren durch die Rauben gingen unmittelbar von den Nestern aus und beträfen die Eigentümer. Auf deren Verschulden komme es dabei nicht an. Da sich die Grundstücke in einem nach dem Naturschutzrecht besonders geschützten Gebiet befänden, sei auch nur die Beseitigung durch Absaugen der Nester durch Baumkletterer möglich.

Mildere Mittel seien nicht ersichtlich. Ein Aufstellen von Warnschildern oder das Schließen der Fenster und Türen durch die Anwohner komme nicht in Betracht, erklärte das Verwaltungsgericht. Nicht zuletzt seien die Kosten angesichts des Grundstückswerts zumutbar. Gegen die Entscheidungen können die Eigentümer Beschwerde zum sächsischen Oberverwaltungsgericht in Bautzen einlegen.

(Y.Ignatiev--DTZ)

Empfohlen

Cyberangriff auf Berliner Charité: Kontaktdaten abgegriffen

Die Berliner Charité ist Opfer eines Cyberangriffs geworden. Dabei wurden Daten von Mitarbeitenden, Studierenden und externen Kontakten abgegriffen, wie die Klinik am Freitag mitteilte. Sensible Daten seien nicht betroffen, hieß es. "Die Krankenversorgung war und ist durch den Vorfall nicht beeinträchtigt."

Kassen-Zusatzbeiträge sollen 2027 stabil bleiben - bei 2,9 Prozent

Der Zusatzbeitrag für die Krankenversicherung bleibt im kommenden Jahr stabil. Im Schnitt soll er bei 2,9 Prozent liegen: Diesen Wert legte das Bundesgesundheitsministerium am Freitag fest. Der Satz sei in den vergangenen Jahren immer weiter gestiegen, "diese Entwicklung haben wir jetzt gestoppt", erklärte Gesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU). Über die exakte Höhe des kassenindividuellen Zusatzbeitragssatzes entscheiden die Krankenkassen selbst.

Kritik an Linnemann-Äußerungen zu möglichen Leistungskürzungen in der Pflege

Sozialverbände und Patientenschützer haben die Ankündigung von Gesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) zu möglichen Leistungskürzungen in der Pflege kritisiert. "Pflegebedürftige und ihre Angehörigen brauchen Verlässlichkeit und nicht die Gewissheit, dass am Ende ohnehin gekürzt wird", sagte die Vorsitzende des Sozialverband VdK, Verena Bentele, der "Rheinischen Post" (Freitagausgabe). Sie forderte von Linnemann, die von ihm gerade eingesetzte Expertenkommission zur Pflegereform "unabhängig" arbeiten zu lassen.

Zahl der Organspenden in Deutschland bis Ende September 2026 leicht gestiegen

Die Zahl der Organspenden ist in Deutschland in den ersten neun Monaten leicht gestiegen. Von Januar bis Ende September spendeten 772 Menschen Organe nach ihrem Tod, wie die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) am Donnerstag in Frankfurt am Main mitteilte. Das sind 3,8 Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum.

Textgröße ändern: