Deutsche Tageszeitung - Bayern beschließt Bundesratsinitiative zu Abschaffung von begleitetem Trinken

Bayern beschließt Bundesratsinitiative zu Abschaffung von begleitetem Trinken


Bayern beschließt Bundesratsinitiative zu Abschaffung von begleitetem Trinken
Bayern beschließt Bundesratsinitiative zu Abschaffung von begleitetem Trinken / Foto: © AFP/Archiv

Bayern will eine Bundesratsinitiative zur Abschaffung des sogenannten begleiteten Trinkens für Jugendliche auf den Weg bringen. Die Bundesregierung soll mit einer Entschließung des Bundesrats dazu aufgefordert werden, die entsprechende Regelung aus dem Jugendschutzgesetz zu streichen, wie die Landesregierung am Dienstag in München beschloss. Sie begründete die Initiative mit dem besonders hohen Gesundheitsrisiko für Kinder und Jugendliche durch Alkoholkonsum.

Textgröße ändern:

Laut Jugendschutzgesetz dürfen Jugendliche im Alter von 14 und 15 Jahren Bier, Wein und Sekt in Gaststätten oder in der Öffentlichkeit kaufen und trinken, wenn sie von Sorgeberechtigten wie Vater oder Mutter begleitet werden. Dies wird als begleitetes Trinken bezeichnet. Ab 16 Jahren dürfen sie Bier, Wein oder Sekt offiziell kaufen.

Die aktuelle Regelung stehe "im klaren Widerspruch zum bayerischen Ziel eines konsequenten präventiven Jugend- und Gesundheitsschutzes", hieß es aus München. Auch die Gesundheitsminister der Länder und der Bundesdrogenbeauftragte Hendrik Streeck (CDU) fordern eine Abschaffung des begleiteten Trinkens.

(T.W.Lukyanenko--DTZ)

Empfohlen

Vor Anhörung in Enquetekommission: Spahn verteidigt Maskenbeschaffung

Der frühere Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat sein Vorgehen bei der Maskenbeschaffung während der Corona-Krise erneut verteidigt. Damals seien Entscheidungen "mit großer Schnelligkeit, unter großem Druck" getroffen worden, sagte Spahn am Montag im ARD-"Morgenmagazin".

BGH verhandelt über Haftung von Astrazeneca für behaupteten Impfschaden

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verhandelt am Montag (11.00 Uhr) über eine Klage gegen den Pharmakonzern Astrazeneca. Die Klägerin gibt an, dass sie nach einer Coronaimpfung auf einem Ohr taub geworden sei und dass dies an der Impfung liege. Sie fordert ein Schmerzensgeld von mindestens 150.000 Euro sowie Auskunft über bekannte Wirkungen, Nebenwirkungen und gemeldete Verdachtsfälle solcher gesundheitlicher Probleme. (Az. VI ZR 335/24)

"Gute Nachricht": König Charles III. verkündet Erfolge bei seiner Krebsbehandlung

Fast zwei Jahre nach Bekanntgabe seiner Krebserkrankung hat der britische König Charles III. Erfolge bei der Behandlung bekanntgegeben. Er könne heute eine "gute Nachricht" mitzuteilen, sagte der Monarch am Freitagabend in einer vorab aufgezeichneten Videobotschaft im Sender Channel 4. Dank Früherkennung, wirksamer Behandlung und der Einhaltung der ärztlichen Anweisungen könne sein Behandlungsplan "im neuen Jahr verringert werden".

Studie: Mehr ADHS-Diagnosen bei Erwachsenen in Deutschland

Bei Erwachsenen in Deutschland wird häufiger die Diagnose ADHS gestellt. Das belegt eine Auswertung von Abrechnungsdaten durch das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung, die das "Deutsche Ärzteblatt International" veröffentlichte. Zwischen 2015 und 2024 stieg die Zahl der diagnostizierten Neuerkrankungen, die sogenannte Inzidenz, bei Erwachsenen demnach um 199 Prozent.

Textgröße ändern: