Deutsche Tageszeitung - Krankenkasse muss Schwerkrankem nicht zugelassenes Mittel nicht zahlen

Krankenkasse muss Schwerkrankem nicht zugelassenes Mittel nicht zahlen


Krankenkasse muss Schwerkrankem nicht zugelassenes Mittel nicht zahlen
Krankenkasse muss Schwerkrankem nicht zugelassenes Mittel nicht zahlen / Foto: © AFP/Archiv

Ein junger Mann mit einer unheilbaren Krankheit ist mit dem Versuch gescheitert, seine Krankenkasse gerichtlich zur Übernahme der Kosten für ein bestimmtes Medikament zu verpflichten. Das Mittel ist in der EU nicht mehr zugelassen, wie das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Mittwoch mitteilte. Der Patient beschrieb in seiner Beschwerde nicht genau genug, wie seine Rechte verletzt sein könnten. (Az. 1 BvR 1863/23)

Textgröße ändern:

Der 2004 geborene Mann leidet an Duchenne-Muskeldystrophie, einer Krankheit, die meist im frühen Erwachsenenalter zum Tod führt. Wegen eines Genfehlers kann der Körper einen für den Muskelaufbau wichtigen Stoff nicht mehr bilden. Seit 2015 kann er nicht mehr gehen.

2019 beantragte er die Kostenübernahme für das Arzneimittel Translarna. Es hätte rund 170.000 Euro pro Jahr gekostet. Es war bis Anfang 2025 für die Behandlung der Duchenne-Muskeldystrophie zugelassen, wegen der besseren Datenlage aber nur für noch gehfähige Patienten. Die Krankenkasse lehnte die Versorgung des jungen Manns damit deswegen ab.

Bei der EU-Arzneimittelbehörde EMA hatte der Hersteller ursprünglich eine Erweiterung der Zulassung beantragt. Nachdem ein EMA-Gutachten feststellte, dass dafür die Datenlage nicht ausreichte, betrieb der Hersteller die Zulassungserweiterung aber nicht mehr weiter. Auch die Verlängerung der Zulassung für noch gehfähige Patienten wurde im März 2025 schließlich abgelehnt, weil neue Studien die Wirksamkeit des Arzneimittels nicht ausreichend bestätigt hätten.

Der Patient klagte erfolglos gegen die Ablehnung durch die Krankenkasse. 2023 entschied das Bundessozialgericht in Kassel, dass die Kasse die Kosten nicht übernehmen muss. Daraufhin wandte er sich an das Verfassungsgericht. Dieses erklärte seine Beschwerde aber nun für unzulässig.

Unter anderem habe er sie nicht aktualisiert, nachdem das Medikament seit März 2025 gar nicht mehr in der EU zugelassen war. Das hätte er aber tun müssen, wie Karlsruhe ausführte. Er hätte erklären müssen, wie das Mittel eine nicht ganz entfernt liegende Aussicht auf Heilung oder eine spürbare Besserung verspreche. Außerdem hätte er erklären müssen, ob er das Medikament überhaupt importieren könnte, ohne gegen das Arzneimittelrecht zu verstoßen.

(O.Tatarinov--DTZ)

Empfohlen

Rauchverzicht und bessere Behandlung: Rückgang von Herzinfarkten in Deutschland

Die Zahl der Herzinfarkte geht in Deutschland einer Erhebung zufolge weiter zurück. 2024 wurden rechnerisch 320 Herzinfarkte je 100.000 Menschen ab dem 30. Lebensjahr dokumentiert, das entspricht einem Minus von 14 Prozent im Vergleich zu 2017, wie aus dem am Mittwoch in Berlin veröffentlichten Gesundheitsatlas des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (Wido) hervorgeht.

Trump gibt Rücktritt des Chefs der US-Arzneimittelbehörde bekannt

US-Präsident Donald Trump hat den Abgang des Chefs der US-Arzneimittelbehörde FDA, Marty Makary, bekanntgegeben. "Marty ist ein großartiger Kerl, aber er wird seinen Weg gehen und ein gutes Leben führen", sagte Trump am Dienstag vor Journalisten auf die Frage, ob er den FDA-Chef entlassen habe. Später veröffentlichte der Präsident auf seiner Plattform Truth Social eine angebliche Textnachricht Makarys, in der dieser seinen Rücktritt anbot.

Prozess um eigenmächtige Coronaimpfung: Freispruch für Unternehmer in Lübeck

Rund viereinhalb Jahre nach einer eigenmächtigen Coronaimpfaktion mit einem nicht zugelassenen Medikament am Lübecker Flughafen ist ein Unternehmer in einem Berufungsprozess freigesprochen worden. Das Landgericht Lübeck sah nach Angaben eines Sprechers am Dienstag vor dem Hintergrund einer komplizierten Rechtslage keine strafbaren Handlungen. Es hob daher ein erstinstanzliches Urteil des Lübecker Amtsgerichts auf, das den Angeklagten 2024 zu einer Geldstrafe von 250.000 Euro verurteilt hatte.

Hantavirus auf der "Hondius": WHO-Chef gibt nach Evakuierung noch keine Entwarnung

Nach der Evakuierung der letzten Passagiere vom Kreuzfahrtschiff "Hondius" kann von Entwarnung vorerst keine Rede sein. Während die in ihren Heimatregionen unter Quarantäne gestellten betroffenen vier Deutschen am Dienstag symptomfrei waren, litt ein nach seiner Heimkehr positiv auf das Hantavirus getesteter Spanier unter Fieber und Atemwegsproblemen. WHO-Chef Tedros Adhanom Ghebreyesus sagte in Madrid, der Kampf gegen den Virus-Ausbruch sei "noch nicht vorbei". Er mahnte die mehr als 20 betroffenen Länder, die WHO-Empfehlungen zur Eindämmung des potenziell tödlichen Virus umzusetzen.

Textgröße ändern: