Deutsche Tageszeitung - Bundesgerichtshof verbietet Werbung für Behandlung mit medizinischem Cannabis

Bundesgerichtshof verbietet Werbung für Behandlung mit medizinischem Cannabis


Bundesgerichtshof verbietet Werbung für Behandlung mit medizinischem Cannabis
Bundesgerichtshof verbietet Werbung für Behandlung mit medizinischem Cannabis / Foto: © AFP/Archiv

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat Werbung für Behandlungen mit medizinischem Cannabis verboten. Es handelt sich um einen Verstoß gegen das Heilmittelwerberecht, wie der BGH am Donnerstag in Karlsruhe entschied. Demnach besteht die Gefahr, dass Patienten bei Arztbesuchen auf ein Cannabis-Rezept drängen. (Az. I ZR 74/25)

Textgröße ändern:

Die Verschreibung von medizinischem Cannabis bleibt auch nach dem BGH-Urteil weiter möglich. Es dürfen aber keine einseitigen Empfehlungen dafür verbreitet werden. Die Klage der Wettbewerbszentrale gegen ein Vermittlungsportal für Arzttermine hatte damit größtenteils Erfolg.

Das Heilmittelwerbegesetz enthält ein Werbeverbot: Für rezeptpflichtige Medikamente darf nur bei Ärzten, Apotheken und Händlern geworben werden, nicht bei Patienten. Die gesetzliche Lage bei medizinischem Cannabis könnte sich allerdings ohnehin bald ändern. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) plant bereits strengere Regeln.

(M.Travkina--DTZ)

Empfohlen

Koalition debattiert weiter über Pflegereform - Kosten steigen derweil weiter

Die Koalition debattiert weiter über Details einer Strukturreform der Pflegeversicherung - die Kosten steigen derweil weiter. Die Durchschnittslöhne in der Pflege legten in diesem Jahr abermals zu: um 3,4 Prozent im Vergleich zum Vorjahr auf nun 24,50 Euro pro Stunde. Dies geht aus Berechnungen des Spitzenverbands der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) hervor, die am Donnerstag veröffentlicht wurden. Der Verband mahnte eine rasche Umsetzung von Reformen an, um einen weiteren Anstieg der von den Versicherten zu zahlenden Eigenanteile zu bremsen.

Eineinhalb Millionen Betroffene: Leopoldina fordert bessere Therapien bei Long-Covid

Auch mehrere Jahre nach dem Ende der Coronapandemie gibt es Experten zufolge erhebliche Versorgungslücken bei der Behandlung von Spätfolgen wie Long-Covid. Betroffene würden nach wie vor falsch diagnostiziert und fänden keine ausreichenden Therapiemöglichkeiten bei Ärzten und in Hochschulambulanzen, erklärte die Wissenschaftsakademie Leopoldina in einer am Donnerstag veröffentlichten Stellungsnahme zu postinfektiösen Erkrankungen.

Linnemann weist Pflege-Forderungen der SPD zurück: Kostendeckel wäre "gefährlich"

Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) hat die Forderung des Koalitionspartners SPD nach einer Deckelung der Eigenanteile bei der Pflege kategorisch zurückgewiesen. "Ein Deckel ist ja hochgradig gefährlich", sagte Linnemann am Mittwochabend im "heute journal" des ZDF. "Das muss man einfach so sagen." Ein solcher Deckel würde dazu führen, "dass die Kosten weiter ausarten", warnte der Minister.

Bundeskabinett beschließt Pflegereform - aber weiter Kritik

Bis zuletzt hatten Union und SPD um die Pflegereform gerungen, nun wurde sie im Bundeskabinett verabschiedet. Sie blieb dabei größtenteils so, wie sie Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) geplant hatte. Dieser sprach am Mittwoch von einem "ersten wichtigen Schritt" zur Stabilisierung des Pflegesystems. Die Hauptforderungen der SPD blieben hingegen unberücksichtigt - um sie soll sich eine neue Kommission kümmern.

Textgröße ändern: