Deutsche Tageszeitung - Prozess um eigenmächtige Coronaimpfung: Freispruch für Unternehmer in Lübeck

Prozess um eigenmächtige Coronaimpfung: Freispruch für Unternehmer in Lübeck


Prozess um eigenmächtige Coronaimpfung: Freispruch für Unternehmer in Lübeck
Prozess um eigenmächtige Coronaimpfung: Freispruch für Unternehmer in Lübeck / Foto: © AFP/Archiv

Rund viereinhalb Jahre nach einer eigenmächtigen Coronaimpfaktion mit einem nicht zugelassenen Medikament am Lübecker Flughafen ist ein Unternehmer in einem Berufungsprozess freigesprochen worden. Das Landgericht Lübeck sah nach Angaben eines Sprechers am Dienstag vor dem Hintergrund einer komplizierten Rechtslage keine strafbaren Handlungen. Es hob daher ein erstinstanzliches Urteil des Lübecker Amtsgerichts auf, das den Angeklagten 2024 zu einer Geldstrafe von 250.000 Euro verurteilt hatte.

Textgröße ändern:

Die Aktion des Gründers einer Labordiagnostikfirma hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt, Behörden stoppten die Verabreichung. Der Unternehmer ließ ein von ihm selbst entwickelten Impfstoff im November 2021 durch zwei Ärzte an Menschen verabreichen, die sich freiwillig beteiligten. Das Vakzin war nicht zugelassen. Zum damaligen Zeitpunkt gab es bereits offiziell zugelassene Coronaimpfstoffe und großangelegte Impfkampagnen.

Wie das Lübecker Landgericht nun feststellte, war die Impfung selbst nach den zum Zeitpunkt des Geschehens geltenden Vorschriften nicht strafbar. Dies wäre nur der Fall gewesen, wenn es sich bei der damals verabreichten Substanz um ein "bedenkliches Arzneimittel" gehandelt hätte. Der zuständigen Kammer zufolge gibt es dafür keine Hinweise.

Anders als die Vorinstanz ging das Landgericht zudem nicht von einem nach dem Arzneimittelgesetz unzulässigen vorsätzlichen Inverkehrbringen eines Arzneimittels ohne Zulassung und Genehmigung aus. Hier spielten komplexe juristische Erwägungen laut Sprecher die entscheidende Rolle.

Demnach setzt der Vorwurf des Inverkehrbringens voraus, dass Dritte ein Arzneimittel zur freien Verfügung erhalten. Da Ärzte bei der Impfaktion dieses aber in fertig aufgezogenen Spritzen erhielten und vor Ort sofort verabreichten, wurde ihnen der Wirkstoff nach Einschätzung des Gerichts nicht zur freien Verfügung nach eigenem Ermessen überlassen.

Der Angeklagte ging nach seiner Verurteilung durch das Amtsgericht in Berufung, so dass der Fall vor dem Landgericht neu verhandelt werden musste. Dessen Urteil ist ebenfalls noch nicht rechtskräftig, die Staatsanwaltschaft kann vor dem Oberlandesgericht Revision einlegen.

Bei der illegalen Impfaktion wurden nach früheren Behördenangaben wohl mehr als 50 Menschen geimpft. Einsatzkräfte von Ordnungsamt und Polizei waren auf etwa 150 Impfwillige in einer Abfertigungshalle des Regionalflughafens getroffen, die Impfungen fanden in einem Büroraum statt. Die Beamten sicherten damals unter anderen Proben und Listen. Der Flughafen wird von dem angeklagten Unternehmer betrieben.

(M.Dorokhin--DTZ)

Empfohlen

Koalition debattiert weiter über Pflegereform - Kosten steigen derweil weiter

Die Koalition debattiert weiter über Details einer Strukturreform der Pflegeversicherung - die Kosten steigen derweil weiter. Die Durchschnittslöhne in der Pflege legten in diesem Jahr abermals zu: um 3,4 Prozent im Vergleich zum Vorjahr auf nun 24,50 Euro pro Stunde. Dies geht aus Berechnungen des Spitzenverbands der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) hervor, die am Donnerstag veröffentlicht wurden. Der Verband mahnte eine rasche Umsetzung von Reformen an, um einen weiteren Anstieg der von den Versicherten zu zahlenden Eigenanteile zu bremsen.

Eineinhalb Millionen Betroffene: Leopoldina fordert bessere Therapien bei Long-Covid

Auch mehrere Jahre nach dem Ende der Coronapandemie gibt es Experten zufolge erhebliche Versorgungslücken bei der Behandlung von Spätfolgen wie Long-Covid. Betroffene würden nach wie vor falsch diagnostiziert und fänden keine ausreichenden Therapiemöglichkeiten bei Ärzten und in Hochschulambulanzen, erklärte die Wissenschaftsakademie Leopoldina in einer am Donnerstag veröffentlichten Stellungsnahme zu postinfektiösen Erkrankungen.

Linnemann weist Pflege-Forderungen der SPD zurück: Kostendeckel wäre "gefährlich"

Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) hat die Forderung des Koalitionspartners SPD nach einer Deckelung der Eigenanteile bei der Pflege kategorisch zurückgewiesen. "Ein Deckel ist ja hochgradig gefährlich", sagte Linnemann am Mittwochabend im "heute journal" des ZDF. "Das muss man einfach so sagen." Ein solcher Deckel würde dazu führen, "dass die Kosten weiter ausarten", warnte der Minister.

Bundeskabinett beschließt Pflegereform - aber weiter Kritik

Bis zuletzt hatten Union und SPD um die Pflegereform gerungen, nun wurde sie im Bundeskabinett verabschiedet. Sie blieb dabei größtenteils so, wie sie Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) geplant hatte. Dieser sprach am Mittwoch von einem "ersten wichtigen Schritt" zur Stabilisierung des Pflegesystems. Die Hauptforderungen der SPD blieben hingegen unberücksichtigt - um sie soll sich eine neue Kommission kümmern.

Textgröße ändern: