Deutsche Tageszeitung - AfD scheitert mit Organklage gegen frühere 2G+-Regelung in Bundestag

AfD scheitert mit Organklage gegen frühere 2G+-Regelung in Bundestag


AfD scheitert mit Organklage gegen frühere 2G+-Regelung in Bundestag
AfD scheitert mit Organklage gegen frühere 2G+-Regelung in Bundestag / Foto: © POOL/AFP/Archiv

Das Bundesverfassungsgericht hat eine Organklage von AfD-Vertretern gegen die während der Coronapandemie im Januar 2022 geltende sogenannte 2G+-Regelung im Bundestag verworfen. Die Maßnahme sei "zur Sicherung der Arbeits- und Funktionsfähigkeit" des Parlaments seinerzeit gerechtfertigt gewesen, entschied das Gericht in seinem am Mittwoch in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss. Zwei mit der Organklage verbundene Eilanträge hatte das Bundesverfassungsgericht bereits 2022 verworfen. (Az. 2 BvE 1/22)

Textgröße ändern:

Die Anträge waren von der AfD-Fraktion und drei Abgeordneten eingereicht worden. Sie argumentierten, dass sie durch die Regelung im fraglichen Zeitraum in ihren Abgeordnetenrechten behindert und der Grundsatz der effektiven Oppositionsarbeit verletzt worden seien.

Die während der Coronapandemie phasenweise in verschiedenen Bereichen geltende 2G+-Regelung beschränkte den Zugang auf vollständige Geimpfte sowie bereits von einer Infektion Genesene, die zusätzlich negativ getestet wurden oder eine sogenannte Boosterimpfung erhalten hatten.

Im Fall des Bundestag konnten Abgeordnete seinerzeit ansonsten nur bei Nachweis eines negativen Coronatests in gesonderten Bereichen auf der Tribüne an Sitzungen teilnehmen. Bei der jährlichen Gedenkstunde für die Opfer des Nationalsozialismus am 27. Januar gab es diese Möglichkeit allerdings nicht. Abgeordnete konnten an dieser entsprechend nur bei Nachweis von Impfungen oder Genesung teilnehmen.

Die Regelung habe zwar die in Artikel 38 des Grundgesetzes fixierten Abgeordnetenrechte betroffen, erklärte das Verfassungsgericht. Sie sei in der damaligen Lage aber verhältnismäßig und angemessen gewesen. So sei sie auf zunächst einen Monat befristet und "erkennbar auf die konkrete Pandemiesituation" beschränkt gewesen. Sie habe unter anderem den Verzicht auf Mindestabstände zwischen den meisten Abgeordneten und damit die Weiternutzung der Räume ohne größere Beeinträchtigung erlaubt.

Die weitergehenden Beschränkungen für ungeimpfte Abgeordnete während der Gedenkstunde hätten auch dem Infektionsschutz der teilnehmenden Holocaustüberlebenden auf der Tribüne gedient, die wegen ihres hohen Alters als besonders vulnerabel eingestuft worden seien, betonte das Gericht. Alternativ wäre nur eine Komplettabsage in Betracht gekommen.

Anfang 2022 kursierte die als besonders ansteckend geltende sogenannte Omikron-Variante des Coronavirus. Das Bundestagspräsidium passte daher die Allgemeinverfügung für die Liegenschaften des Parlaments an, der Bundestag stimmte dem am 12. Januar zu. Die AfD votierte dabei mit Nein.

(M.Dylatov--DTZ)

Empfohlen

"Routinemäßiger Eingriff": Wirtschaftsministerin Reiche wird in Sommerpause operiert

Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) nutzt die parlamentarische Sommerpause für mindestens eine Operation. "Ministerin Reiche wird sich in der Sommerpause mindestens einem medizinischen routinemäßigen Eingriff unterziehen", teilte ihre Sprecherin auf Anfrage der Nachrichtenagentur AFP am Dienstag mit. Eigentlich sei der Eingriff bereits für die Osterzeit geplant gewesen, die Ministerin habe sie jedoch "wegen der intensiven Regierungsarbeit verschoben". Einzelheiten zu dem geplanten Eingiff nannte die Sprecherin nicht.

Spanien will Rauchen auf öffentlichen Terrassen und Stränden verbieten

Die spanische Regierung hat einen Gesetzentwurf für ein Rauchverbot in öffentlichen Außenbereichen wie Café- und Restaurantterrassen, Parks und Stränden beschlossen. Ziel des Gesetzes sei es, das bereits geltende Rauchverbot für Innenräumen auszuweiten, "um die öffentliche Gesundheit besser zu schützen und auf eine tabakfreie Generation hinzuwirken", sagte Gesundheitsministerin Mónica García nach der Billigung des Entwurfs durch das Kabinett am Dienstag vor Journalisten.

Gesundheitsausgaben im Jahr 2024 preisbereinigt um 3,9 Prozent gestiegen

Die Gesundheitsausgaben in Deutschland sind 2024 gegenüber dem Vorjahr preisbereinigt um 3,9 Prozent gestiegen. Das teilte das Statistische Bundesamt am Dienstag in Wiesbaden unter Verweis auf erstmalige entsprechende Berechnungen mit. Nominal - also in jeweiligen Preisen - waren sie im Vorjahresvergleich um 7,6 Prozent gestiegen. Insgesamt hatten die Gesundheitsausgaben im Jahr 2024 bei 538,2 Milliarden Euro gelegen.

TV-Legende Thomas Gottschalk ist "momentan krebsfrei"

Fernsehlegende Thomas Gottschalk ist nach eigenen Angaben "momentan krebsfrei". Dies hätten ihm die Ärzte mitgeteilt, sagte der 76-Jährige der "Bild"-Zeitung. Die jüngste Untersuchung habe ergeben, dass er keinerlei Krebszellen mehr im Körper habe, sagte Gottschalk. "Das ist eine gute Nachricht, und ich bin natürlich entsprechend froh, dass ich diese Auskunft geben kann."

Textgröße ändern: