Deutsche Tageszeitung - Fachverbände dringen auf geschlechtsneutrale Formulierung bei Arzneimittelwerbung

Fachverbände dringen auf geschlechtsneutrale Formulierung bei Arzneimittelwerbung


Fachverbände dringen auf geschlechtsneutrale Formulierung bei Arzneimittelwerbung
Fachverbände dringen auf geschlechtsneutrale Formulierung bei Arzneimittelwerbung / Foto: © AFP/Archiv

Aus medizinischen und pharmazeutischen Fachverbänden kommen Forderungen nach einer geschlechtsneutralen Formulierung für den gesetzlichen Pflichttext bei der Arzneimittelwerbung. Die bislang rein männliche Formulierung "passt nicht mehr in die Zeit", sagte der Präsident der Bundesärztekammer, Klaus Reinhardt, den Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland (RND). Er wies darauf hin, dass es mittlerweile etwa ebenso viele Ärztinnen wie Ärzte gebe.

Textgröße ändern:

Derzeit lautet der im Heilmittelwerbegesetz vorgeschriebene Text: "Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen sie die Packungsbeilage und fragen sie Ihren Arzt oder Apotheker". Reinhardt schlug nun vor, dies "durch eine neutrale und dennoch leicht verständliche Formulierung" zu ersetzen. Einen konkreten Vorschlag machte er aber nicht.

Auch die Präsidentin der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA), Gabriele Regina Overwiening, sprach sich für eine gendergerechte Neufassung aus. Fast 90 Prozent der in öffentlichen Apotheken tätigen Beschäftigten seien Frauen, sagte sie dem RND. "Ein rein männlicher Sprachgebrauch kann da keineswegs als eine faire Sprachpraxis bewertet werden."

Als Lösung schlug Overwiening vor, mehrere Formulierungen zuzulassen. Neben dem bisherigen Text sollten auch "Fragen Sie Ihre Ärztin oder Ihre Apothekerin", "Fragen Sie Ihren Arzt oder Ihre Apothekerin" sowie "Fragen Sie Ihre Ärztin oder Ihren Apotheker" möglich sein. Werbetreibende könnten dann flexibel zwischen diesen Varianten wählen.

Eine Änderung der geltenden Vorschrift verlangte auch die Präsidentin des Deutschen Ärztinnenbundes, Christiane Groß. Sie schlug als Alternative vor: "Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage oder fragen Sie in Ihrer ärztlichen Praxis oder Apotheke nach." Dies sei leicht verständlich und verweise Patientinnen und Patienten an die richtigen Stellen.

Zur gendergerechten Sprache in der Arzneimittelwerbung hatte es bereits im vergangenen Jahr einen Vorstoß aus der Pharmabranche gegeben. Das Unternehmen Angelini Pharma startete damals eine Petition dazu und änderte den Text eigenmächtig auf "Arzt/Ärztin oder Apotheker/in". Im Gespräch war auch die Formulierung "Fragen Sie ihre Ärzt:in oder Apotheker:in". Beides konnte sich allerdings bisher nicht durchsetzen.

Dies gilt auch für die Selbstbezeichnungen beteiligter Verbände. So wurde auf dem Deutschen Ärztetag mehrfach kontrovers darüber diskutiert, diesen Namen sowie den der Bundesärztekammer geschlechtergerecht zu verändern. Bislang blieb es jedoch bei den rein männlichen Bezeichnungen, ebenso wie auch beim Apothekerverband.

(V.Varonivska--DTZ)

Empfohlen

US-Botschafter feiert 250. Jubiläum in Brüssel mit hochrangigen Gästen

Der US-Botschafter in Belgien, Bill White, veranstaltet am Sonntag in Brüssel eine große Feier zum 250. Jahrestag der Gründung der USA. Als Gäste im Jubelpark (Parc du Cinquantenaire) im Europaviertel der belgischen Hauptstadt werden unter anderen der belgische Premierminister Bart de Wever sowie Nato-Generalsekretär Mark Rutte erwartet. Geplant sind nach Botschaftsangaben der Überflug eines "historischen Flugzeugs" sowie ein Feuerwerk und ein Country-Konzert.

Umfrage: Mehrheit für Social-Media-Verbot für unter 16-Jährige

Eine Mehrheit der Bundesbürger spricht sich für ein Verbot sozialer Medien für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren aus. In einer am Mittwoch veröffentlichten Forsa-Umfrage für die Sender RTL und ntv gaben 57 Prozent der Teilnehmer an, dass der Zugang zu Plattformen wie Tiktok oder Instagram für unter 16-Jährige verboten werden sollte. 42 Prozent waren dagegen und halten eine Nutzung für diese Altersgruppe weiterhin für vertretbar.

Polizei findet bei Drogenrazzia in Pariser Vorort Picasso-Gemälde

Spektakulärer Zufallsfund bei einer Razzia in einem Vorort von Paris: Bei der Durchsuchung eines Hauses in Champigny-sur-Marne entdeckte die Polizei ein Gemälde des spanischen Jahrhundertmalers Pablo Picasso. "Dieser Fund erfolgte im Zusammenhang mit einer Ermittlung wegen des Handels mit Rauschmitteln", teilte die Staatsanwaltschaft von Créteil am Samstag mit. Nach dem überraschenden Fund seien Ermittlungen wegen Diebstahls und Hehlerei eingeleitet worden.

Urteil: Große Festzelte auf Oktoberfest dürfen vorläufig vergeben werden

Zwei der großen Festzelte auf dem diesjährigen Oktoberfest in München dürfen vergeben werden. Laut einer Entscheidung darf die Zuteilung des Paulaner-Festzelts und der Schottenhamel-Festhalle an die vorgesehenen Brauereien und Wirte erfolgen, wie das Bayerische Oberste Landesgericht am Donnerstag mitteilte. Das Gericht entschied jedoch noch nicht, ob die Zulassungsverträge für die gastronomischen Großbetriebe grundsätzlich europaweit ausgeschrieben werden müssen.

Textgröße ändern: